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Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 62

 

gehabt, die machen eine sehr gute Arbeit, also von Haus aus hätte ich da nicht viel dagegen, wenn uns nicht sozusagen alle Juristen im Haus - ich selbst bin auch Jurist, kann es irgendwie nachvollziehen - sagen, dass das rechtlich nicht geht, weil wir innerhalb der Gemeinde nicht nach außen hin ein Kontrollorgan einsetzen können.

 

Selbst wenn man es rechtlich könnte, wäre dann noch immer die Frage, ob es wirklich besser ist, wenn ein Verwaltungsrichter oder eine Verwaltungsrichterin solche Streitfälle entscheidet, oder dass das drei Richter machen, die in der Materie voll eingearbeitet sind, sowieso schon bezahlt sind und dann quasi in sehr kurzer Zeit diese Streitfälle entscheiden können. Wenn es rechtlich möglich wäre, zum Landesverwaltungsgericht zu gehen, wogegen ich nichts hätte, wenn es rechtlich von Haus aus zulässig wäre, ist unser Modell noch immer, glaube ich, das bessere, schnellere. Die sind eingearbeitet und dort müsste man sich jeweils erst einarbeiten. Es würde viel länger dauern, dass wir dann jeweils Entscheidungen haben. Also dieser künstliche Gegensatz, warum angeblich die ÖVP nicht zustimmen kann, erweist sich letztlich als Schimäre, als vorgeschoben. Sie wollen nicht, das ist Ihr gutes Recht, aber dann sollen Sie nicht sagen, Sie haben konstruktiv mitgearbeitet.

 

Was öffentliche Unternehmungen betrifft, haben wir heute auch schon gehört, dass es da eben juristische Unterschiede gibt. Ich möchte trotzdem noch einmal auch für die Leute, die uns via Livestream zuschauen, von denen sich wahrscheinlich nicht jeder im Detail damit beschäftigt hat, noch einmal ein bissel zusammenfassen, was jetzt wirklich neu kommt. Das ist wirklich sehr, sehr viel: Statt 30 Einsetzungsmitgliedern 25, Untersuchungszeitraum wird auf 10 Jahre erweitert und natürlich haben wir da auch reingeschrieben, dass Sachverhalte, die vor diesem Zeitraum liegen, natürlich mituntersucht werden können, wenn dies zur Beurteilung des Missstandes erforderlich ist. Ja, das heißt also, auch wenn etwas länger zurückliegt, kann man es machen, das haben wir in der Vergangenheit auch gemacht, zum Beispiel beim Krankenhaus Nord, wo wir die Verträge von 2005 auch untersucht und befragt haben, obwohl das damals 14, 15 Jahre zurückgelegen ist. Wir hätten auch sagen können, 8 Jahre. Also hier gibt es auch keine Gegensätze. Das Einzige, glaube ich, was wir wollen - wir wollen an sich natürlich die politische Verantwortung untersuchen -, dass man den Schwerpunkt auf die letzten zehn Jahre setzt, also im Wesentlichen auf die letzten zwei Gesetzgebungsperioden, das ist schon sinnvoll. Warum soll man jetzt die politische Verantwortung vom, was weiß ich, damaligen AKH-Skandal aus den 70er/80er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch einmal untersuchen? Wir sind keine Historiker, wir sind politische Kontrolleure, dessen sollten wir uns auch bewusst sein.

 

Vorsitz ist eh schon gesagt worden, ich muss nur das sagen, was noch nicht gesagt wurde, zwei Stellvertreter durch Richter. Ganz kurz dazu, warum nur mehr Richter: Es haben auch die Anwälte und Notare durchaus ihre Verdienste, aber sozusagen, wenn man sich hineindenkt, was ein Vorsitzender so leisten muss - Objektivität, alle Seiten sehen, audiatur et altera pars - immer also auch die andere Seite hören -, das haben sozusagen Richter durch ein ganzes Leben in dem Beruf verinnerlicht. Anwälte vertreten doch in erster Linie, vom Berufsbild her, eine Sache gut und konsequent gegen eine andere, und Notare sind dazu da, dass sie eben auf hohem rechtsstaatlichen Niveau mit peinlicher Genauigkeit gewisse Vorgänge rechtlicher Natur sehr genau prüfen und sehr genau schauen, dass das rechtsstaatlich abläuft, haben aber sozusagen nicht die Erfahrung, hunderte oder tausende Verhandlungen fair, objektiv und korrekt geleitet zu haben.

 

Also allein vom Berufsbild her scheint es mir sehr, sehr gut, dass wir bei Richterinnen und Richtern den Schwerpunkt setzen, und glaube ich auch, dass wir dadurch auch ein höheres Vorsitzniveau haben, als es vielleicht im Bund manchmal der Fall ist. Das muss auch gesagt werden. Diese bilden auch das Schiedsgremium, damit haben wir zusätzlich die Minderheitsrechte total ausgebaut, also die Minderheit kann auch Zeugen laden oder Akten haben wollen. Wenn die Mehrheit allerdings der Meinung ist, das ist eine Ladung, die absolut nicht sinnvoll ist, wie es das ein paar Mal gegeben hat - ein Mal eben beim Krankenhaus Nord, als der Landeshauptmann von Kärnten geladen werden sollte, zu irgendwas, wozu er wirklich überhaupt keinen Zugang hat und keine eigenen Wahrnehmungen zur Wahrheitsfindung leisten konnte -, hat man das damals mit vier von fünf Parteien abgelehnt, aber jetzt würde das dann das Schiedsgremium entscheiden können, wenn das wirklich so ist.

 

Grundsätzlich geschieht die Ladung auch durch die Minderheit, die Einsetzung hat Kollege Ellensohn sehr gut dargelegt, das brauche ich nicht noch einmal bringen, aber ich finde auch, es ist ein großer Fortschritt und wirklich besser als vorher.

 

Die Minderheitsrechte insgesamt werden wesentlich ausgebaut. Die ZeugInnen können Vertrauenspersonen mitnehmen und diese dürfen sich auch praktisch zum Verfahrensablauf zu Wort melden - nicht anstatt der Zeugenaussage, das natürlich nicht -, das ist, glaube ich, wichtig. Die bisherigen Begleitpersonen haben dem Zeugen nur ins Ohr flüstern dürfen, aber selber überhaupt nichts sagen dürfen.

 

Wenn beispielsweise ein falscher Vorhalt von irgendeinem Untersuchungskommissionsmitglied kommen sollte, was ja durchaus schon der Fall war, dann kann sozusagen in dem Fall die Vertrauensperson Einspruch erheben und kann zum Beispiel sagen, bitte, Herr Vorsitzender, das stimmt jetzt nicht, was da angeblich zitiert wird, weil das Zitat stimmt nicht. Außerdem kann auch diese Verfahrenshilfe vergütet werden, die Kosten trägt der Magistrat.

 

Dann haben wir auch die Möglichkeit für die Minderheit weiter ausgebaut, dass nur die Einsetzungsminderheit um drei Monate verlängern kann, nur die Einsetzungsminderheit kann auch die Untersuchungskommission oder den Untersuchungsausschuss frühzeitig beenden. Es ist weiter so wie bisher, dass natürlich bei Ausschreibungen von Neuwahlen automatisch drei Wochen

 

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