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Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 62

 

für eine vollständige Transparenz, man vertraut auf ein sehr schwammiges Gutachten der Magistratsdirektion-Recht. Ein demokratiepolitischer Wurf ist das keinesfalls, sondern eher ein Armutszeugnis. Weil ich schon einige Male diese schönen Vergleiche gehört habe: Also die NEOS zeigen einfach, dass sie nicht Team Transparency International sind, sondern sehr, sehr schnell zum Team Roter Filz geworden sind.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

13.26.13

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Herr Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir haben hier mit dieser Neuordnung der Untersuchungskommissionen und der Untersuchungsausschüsse wirklich einen Meilenstein für mehr Transparenz und für mehr Kontrolle gesetzt. Ich glaube, dass sozusagen die Mehrheitspartei mit Einschluss von Teilen der Opposition so etwas beschließt, ist wirklich sehr, sehr positiv. Ich glaube, für unser Zusammenarbeiten hier in diesem Haus, aber auch für die Kontrolle, die wir alle ausüben sollen, wirklich eine sehr, sehr wichtige Sache. Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist und ich danke allen, die dabei mitgewirkt haben.

 

Speziell darf ich Kollegen Konrad danken, der natürlich eine wesentliche Rolle gespielt hat, aber genauso auch Kollegen Ellensohn, der sehr sachlich und parlamentarisch an die Sache herangegangen ist, so wie ich mir das eigentlich auch von einer konstruktiven Opposition erwarte: Was es wiegt, des hat’s! Im Endeffekt haben wir noch sehr, sehr viele Verbesserungen für die Minderheitsrechte eingebaut, das freut mich sehr. Wir haben auch dadurch, dass die GRÜNEN Vorschläge gemacht haben, das insgesamt verbessert. Also das ist uns nicht quasi aufgezwungen worden, damit wir eine größere Mehrheit haben, sondern es ist durch die Mitarbeit der GRÜNEN ein besseres Ergebnis herausgekommen. Das sage ich sehr gerne hier am Podium, weil es einfach so ist, und die Wahrheit darf man auch immer sagen, ja.

 

Was mich weniger freut, ist, dass die FPÖ nicht mitmachen wird. Es hat mich nicht sehr gewundert. Ihre Extremforderung, jede Fraktion, auch wenn sie nur 8 von 100 hat, soll eine Untersuchungskommission einsetzen dürfen: Das gibt es wirklich nirgends, also das gibt’s in keinem Landesparlament, das gibt’s nicht im Bund, das gibt’s, glaube ich, international in dieser Form nirgends, dass so kleine Oppositionsparteien einen eigenen Untersuchungsausschuss einsetzen dürfen, das wäre sozusagen vollkommen außerhalb der Norm.

 

Ein bisschen schwieriger ist es mit der ÖVP, da möchte ich jetzt einige Sachen, die von der ÖVP behauptet werden, einfach widerlegen. Das Erste: Es heißt immer, die Angleichung an den Bund wäre ein Konsens. - Erstens einmal stimmt das nicht, wir haben mal eine ganz andere Grundlage, wir sind zumindest die Untersuchungskommission und der Gemeinderat eine Verwaltungsbehörde, ein Verwaltungsorgan.

 

Wir kontrollieren innerhalb dieser Verwaltung in der Untersuchungskommission die Organe der Vollziehung, also auch Verwaltungsorgane. Das ist auch von der Struktur der Verfassung her etwas anderes, als wenn im Bund auf Grund verfassungsrechtlicher Grundlagen die Organe der Gesetzgebung die Organe der Vollziehung kontrollieren. Das ist auch der Unterschied zum Landesuntersuchungsausschuss im Burgenland, wo auch die Gesetzgebung etwas anders ist, deshalb kann man das auch nicht vergleichen. Die juristischen Unterschiede sind jetzt vielleicht nicht für alle verständlich, aber viel wichtiger sind noch die politischen Unterschiede. Sozusagen das Wesentliche im Bund ist, dass Vorsitzende Politiker sind. Das waren dort alle, es waren alle Fraktionen vertreten, und das ist so.

 

Bei uns hat man sich 2001 schon darauf geeinigt, dass das damals Richter, Notare und Rechtsanwälte sein sollen, jetzt sind es dann nur mehr Richter. Das war übrigens damals auch eine Hauptforderung. Die ÖVP war damals in einer Koalition mit der SPÖ und es war ganz wichtig für die ÖVP, dass das so ist. Es ist auch hier weitgehend Konsens, dass wir mit diesem richterlichen Vorsitz gut gefahren sind und weiter gut fahren wollen. Das ist einfach ein ganz großer Unterschied zum Bund und deshalb ist die Anpassung an den Bund vom Grundsatz her falsch, weil es nicht geht.

 

Durch diesen Politikervorsitz im Bund hat man da zum Beispiel einen Verfahrensanwalt, der sehr stark ist, ein Verfahrensrichter, der sehr stark ist, einsetzten müssen, weil eben sozusagen durch diese spezifische Vorsitzführung das als weitere Maßnahmen notwendig war. Das ist bei uns von Haus aus nicht notwendig, obwohl ich dagegen grundsätzlich auch nichts hätte. Es wäre nur sozusagen ein zusätzliches Organ, aber das ist ja auch von niemandem gefordert worden, dass man noch einen eigenen Verfahrensanwalt einführt. Durch diese Begleitpersonen haben wir das jetzt ohnehin schon weitgehend, dass auch die sich zu verfahrensrechtlichen Sachen zu Wort melden dürfen, also insofern haben wir den Verfahrensanwalt bis zu einem gewissen Grad auch.

 

Den Verfahrensrichter brauchen wir nicht, weil der Richter und zwei weitere Stellvertreter ohnehin Vorsitzende sind. Folgedessen ist es einfach, wenn Kollege Gasselich immer daherredet, wir müssen das an den Bund anpassen, von Haus aus von der Grundstruktur schon nicht möglich und einfach falsch, das muss man auch einmal sagen. Abgesehen davon, dass bei uns die Untersuchungskommissionen, das würde ich auch sagen, besser und rechtsstaatlicher und effizienter ablaufen als manche Untersuchungsausschüsse im Bund.

 

Also wir haben da durchaus ein gewisses Selbstbewusstsein, auch ist es so, dass wir als Gemeindeorgane uns natürlich nur innerhalb der Gemeinde kontrollieren können und nicht einfach den Verfassungsgerichtshof anrufen können, wie das natürlich im Bund mit Verfassungsbestimmung herbeigeführt werden kann, mit Bundesverfassungsbestimmung der Fall ist. Damit bin ich schon bei einem scheinbaren oder wahrscheinlich für die ÖVP Hauptunterschied, der durch diese Kontrolle des Landesverwaltungsgerichts dazukommt. Grundsätzlich hätte ich da nichts dagegen. Wir haben vorher die Debatte mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts

 

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