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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 48

 

Vielen herzlichen Dank dafür. - Als Nächstem darf ich Herrn Volksanwalt Mag. Werner Amon das Wort erteilen.

 

13.27.32

Volksanwalt Werner Amon, MBA|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bürgermeister! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst: Bitte ohne Magister ansprechen, das ist ein Master! Man muss in diesen Tagen mit akademischen Graden sehr aufpassen und sehr genau sein.

 

Ich möchte mich zunächst sehr herzlich bedanken für die wertschätzende Debatte, die heute stattgefunden hat, so wie ich darüber hinaus überhaupt den sehr wertschätzenden Umgang des Wiener Landtages mit unseren Berichten an den Beginn meiner Ausführungen stellen möchte. Nicht in allen Landtagen haben wir die Möglichkeit, auch vor dem Plenum das Wort zu ergreifen und zu sprechen, meist geschieht das in den Ausschüssen. Ich glaube, diese Möglichkeit ist für uns als Volksanwaltschaft durchaus eine wichtige Sache, um die Dinge noch transparenter zu machen, denn darum geht es ja letztlich.

 

Die Diskussion über die Frage, ob wir eine Controlling-Einrichtung oder eine Form von öffentlicher Unternehmensberatung sind, kann man natürlich führen. Ich glaube, es geht vor allem darum, klar zu machen, dass wir weder Staatsanwaltschaft, die Anklage erhebt, noch Richter sind. Vielmehr geht es einfach darum, dass wir versuchen, dort zu helfen, wo auch die Bürokratie sozusagen ansteht. Das ist das Wesen der nachprüfenden Kontrolle, und Gott sei Dank funktioniert das insgesamt sehr gut.

 

Die allgemeinen Teile hat mein Kollege Volksanwalt Achitz bereits ausgeführt. Ich möchte auch für meinen Geschäftsbereich ausdrücklich betonen, dass wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Magistratsdirektion pflegen. Das funktioniert sehr, sehr gut.

 

Ich bin auch Herrn Abg. Holawatsch dankbar, dass er die Debatte um die Frage der Kompetenzausweitung der Volksanwaltschaft mit seinem Antrag unterstützt, denn gerade in Wien haben wir - und das betrifft vor allem meinen Geschäftsbereich, der sich ja insbesondere mit der kommunalen Verwaltung beschäftigt - natürlich ausgegliederte Bereiche, etwa den der Friedhöfe Wien oder auch der Wiener Linien. Das ist in der Debatte angesprochen worden. Da gibt es immer wieder Berührungspunkte. Ich möchte auch für diese beiden Institutionen sagen, dass wir mit diesen einen sehr intensiven Dialog pflegen. Genau das hat Herr Abg. Valentin eingefordert, und der intensive Dialog in diesen Bereichen funktioniert sehr gut. Ein bisschen holprig ist die Kommunikation mit Wiener Wohnen. Da könnte ich mir eine deutliche Verbesserung des Dialogs durchaus vorstellen. Bei den Friedhöfen Wien und bei den Wiener Linien funktioniert das aber wirklich sehr gut.

 

Ich möchte zu den einzelnen Fällen, die angesprochen worden sind, ein bisschen Stellung beziehen. Es ist etwa die Problematik bei den Wiener Friedhöfen angesprochen worden, dass hier die Gebührenordnung ein wenig zu intransparent war. Wie Sie wissen, gibt es Gräber, die auf Friedhofsdauer vergeben sind, und Gräber, die auf Zeit vergeben sind. Bei den Gräbern, die auf Friedhofsdauer vergeben sind, handelt es sich um Gräber, bei denen die Entscheidung darüber sehr weit zurückliegt bis in Zeiten, in denen es nicht unbedingt Platten auf diesen Gräbern gab.

 

Natürlich entstehen aber dann, wenn jemand sozusagen einen Friedhofsdeckel darauflegt, neue Aufgaben. Dann muss man die Abwässer entsorgen, man muss Drainagen legen und dergleichen. Dadurch entsteht natürlich auch ein Mehraufwand für die Friedhofsverwaltung, das kann man ja durchaus nachvollziehen. Es war allerdings für die Betroffenen nicht transparent, dass hier Mehrkosten entstehen. Das war in der Gebührenordnung nicht zu finden. In sehr guten Gesprächen mit der Leitung der Friedhöfe Wien konnten wir aber zum Beispiel dieses Problem lösen.

 

Die Frage, ob ein Friedhof unbedingt eine Joggingstecke sein muss, ist ein bisschen schwer nachvollziehbar. Im Übrigen möchte ich aber doch darauf verweisen, dass Sie als Gesetzgeber das auch ausdrücklich in den einschlägigen Bestimmungen formuliert haben. In den Flächenwidmungs- und Bauordnungsplänen ist das Ziel ausdrücklich formuliert, dass es hier einen Schutz vor Belästigungen geben soll. Und begreiflicherweise wollen trauernde Menschen auf dem Friedhof nicht unbedingt, dass etwa eine Joggingstrecke unmittelbar vorbeiführt. Auch hier sind wir aber in sehr guten Gesprächen mit der Friedhofsverwaltung, und ich bin eigentlich zuversichtlich, dass wir auch dafür eine gute Lösung finden werden.

 

Der letzte Punkt aus meinem Geschäftsbereich, den ich gerne ansprechen möchte, ist die Frage des Umgangs mit feuerpolizeilichen Bestimmungen. Es gibt manchmal ein gewisses Auseinanderklaffen, etwa was sehr alte Gebäude betrifft. Auch diesbezüglich wäre möglicherweise der Gesetzgeber gefordert.

 

Wir hatten einen konkreten Fall mit einem Gebäude aus dem Jahr 1913. Im Hinblick auf die Renovierung hat der Gesetzgeber diesfalls nicht vorgesehen, dass alle feuerpolizeilichen Bestimmungen durchzuführen sind, die heute sozusagen State of the Art sind. Es gab aber auch einen Fall, der relativ prominent in den Medien war, in dem eine Dame ihren Rollstuhl nicht auf dem Gang abstellen konnte, weil man der Meinung war, dass das feuerpolizeilich eine besondere Gefährdung darstellen würde. In diesem Bereich klaffen die Dinge also ein wenig auseinander, und ich würde ersuchen, dass man sich diese Punkte von Seiten des Gesetzgebers ein wenig anschaut.

 

Allerletzter Punkt: Zu meinem Aufgabenbereich gehört auch die internationale Arbeit, und ich möchte diesfalls einem unserer Vorgänger, Herrn Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, herzlich danken. Ihm ist es im Jahr 2009 gelungen, das Generalsekretariat des International Ombudsman Institute hier nach Wien zu holen. Das ist mittlerweile eine sehr ordentliche Organisation, über 200 Mitgliedorganisationen aus über 100 Staaten sind hier Mitglied. Warum über 200 Organisationen? - Ombudseinrichtungen sind nämlich nicht immer nur nationale

 

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