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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 48

 

Einrichtungen, sondern es gibt manchmal auch regionale Ombudseinrichtungen, und auch Städte haben manchmal derartige Organisationen.

 

Insgesamt darf ich sagen, dass die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wien gut funktioniert. Ich bedanke mich dafür bei der Verwaltung, und ich bedanke mich beim Hohen Landtag für die gute Zusammenarbeit.

 

Abschließend möchte ich etwas feststellen: Kollege Achitz hat das auch angesprochen, weil sehr viele Abgeordnete hier in der Debatte die gute Arbeit der Volksanwaltschaft erwähnt haben: Das gilt vor allem für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben von unseren Vorgängern wirklich ein bestens bestelltes Haus übernehmen dürfen. Die Fachexpertise, die wir bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft vorfinden, ist ausgezeichnet. Fast alle Mitarbeiter dort haben, gerade wenn es sich um juristische Mitarbeiter handelt, Erfahrung als Anwälte oder sie waren bei Höchstgerichten oder bei anderen obersten Organen tätig. Sie bringen also wirklich eine unglaubliche Expertise ein, und darum kann man sich auch, wie ich glaube, auf die Inhalte der Berichte der Volksanwaltschaft recht gut verlassen. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit.

 

Präsident Ernst Woller: Vielen Dank für den Beitrag.- Ich darf nun dem dritten Volksanwalt, Herrn Dr. Walter Rosenkranz, das Wort erteilen.

 

13.36.19

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz|: Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Landtag!

 

Zuletzt darf ich meinen Geschäftsbereich ein wenig vorstellen, zu dem ja auch einige Wortmeldungen abgegeben worden sind. Zunächst möchte auch ich darauf hinweisen, dass die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft eine äußerst hohe ist und die Erledigungen, die wir Ihnen hier auch in Form dieses Berichtes zur Verfügung stellen dürfen, einfach von dieser hohen Expertise getragen sind.

 

Es wurde in einer Wortmeldung die Frage aufgeworfen, ob wir jetzt eigentlich Controller der Verwaltung oder Unternehmensberater sind. - Das sind wir nicht, denn wir kommen nicht deswegen, weil die Verantwortlichen der Verwaltungseinheit uns bitten, nachzuschauen, was los ist, sondern wir kommen deswegen, weil sich ein Mensch, ein Individuum, ein Bürger, ein Bewohner dieses Landes an uns wendet, weil er ein Problem an der Verwaltung sieht beziehungsweise mit ihr hat.

 

Besonders deutlich möchte ich das - auch das ist schon angesprochen worden - bei denjenigen Menschen festmachen, die als Nachbarn ein Problem haben, konkret als Nachbarn eines Gewerbebetriebes, wo es stinkt, wo es laut ist oder wo es in einem konkreten Fall zu heiß ist. Diese Menschen haben oft den Eindruck, dass sie bei der Gewerbebehörde nicht entsprechend ernst genommen werden: Es dauert zu lange. Es geschieht nichts. Es wird nicht kontrolliert. Es wird nicht gemessen.

 

Wenn dann die Volksanwaltschaft ins Spiel kommt, dann geht manches ein wenig schneller und dann wird Abhilfe geschaffen. Es kann nämlich nicht so sein, dass die Gewerbebehörde vor Ort sagt, dass das oder jenes geändert werden muss, dass der Betrieb das auch macht, etwa eine eigene Klimaanlage installiert, diese aber nicht einschaltet. - Das heißt: Es wird nicht kontrolliert, ob die erteilten Auflagen dann auch tatsächlich erfüllt wurden. Wiederum muss im konkreten Fall die Beschwerdeführerin darüber informieren, dass eben nichts passiert. Das ist für den Einzelnen sehr frustrierend, und daher gibt es die Institution der Volksanwaltschaft, die dann in den Dialog mit der Behörde oder mit Ihnen als - unter Anführungszeichen - Dienstgeber treten, der Sie im weitesten Sinne im Bereich des Magistrates oder anderer Behörden hier verantwortlich sind.

 

So sehen Sie auch diesen Bericht, und ich habe jetzt auch den Begriff Dialog aufgenommen, der von Abg. Valentin heute hier in die Diskussion gebracht wurde. - Ja. Wir stellen uns gerne dem Dialog. Ich bedanke mich auch ausdrücklich dafür, dass wir nicht nur hierher, sondern regelmäßig auch in alle Ausschüsse eingeladen sind. Wir hoffen, dass das auch so bleibt und stehen dort gerne auch für Diskussionen zur Verfügung.

 

Er wurde auch erwähnt, dass wir unterscheiden sollen, ob es sich um einen kleinen Einzelfall handelt, der vielleicht auf ein zutiefst menschliches Versagen zurückzuführen ist oder in einer gewissen Situation passiert ist, oder ob es sich um einen Systemfehler handelt. Im Gesetz finden wir eigentlich nur einen Begriff: Wir können nur einen Missstand feststellen. Das kann allerdings vom absoluten Behördenorganversagen bis hin zum Verhalten eines unfreundlichen Beamten gehen: Alles hat die Überschrift Missstand, und wir können nicht Punkte vergeben, ob das ein Missstand ersten Grades, fünften oder zehnten Grades oder was auch immer ist. Wir haben nur dieses - unter Anführungszeichen - zu enge Korsett namens Missstand, um das zu bewerten.

 

Damit fange ich gleich mit dem größeren Bereich an. In meinem Geschäftsbereich sind die bereits angesprochenen Verfahrensverzögerungen im Bereich der Magistratsabteilung 35, was Staatsbürgerschaftsverfahren und Aufenthaltstitelverfahren betrifft. Im Berichtszeitraum 2019 waren es rund 280 Fälle aus diesen beiden Bereichen. Die Gesamtzahl von 1.200 Beschwerden ist relativ hoch, und etwas mehr als die Hälfte der Beschwerden in diesen Bereichen - bei der Staatsbürgerschaft sind es zwei Drittel, bei den anderen weniger - waren berechtigte Beschwerden über zu lange Verfahrensdauern.

 

Das ist jetzt auch nichts Neues. Ich darf aber auch aus meinem Herzen heute hier keine Mördergrube machen. Wir sind nämlich bereits in den Vorbereitungen für den Bericht für das Jahr 2020, und bei den Aufenthaltstiteln wird sich die Zahl der Beschwerden im Beobachtungszeitraum verdoppeln, bei den Fragen der Staatsbürgerschaft wird die Zahl auch ein wenig ansteigen. Hier gilt es doch, zu beobachten, dass die langen Verfahrensdauern gewissermaßen eher auf einem systemischen Fehler beruhen.

 

Ich komme aber jetzt auch zu dieser Strafe wegen des zu früh eingezahlten Parkpickerls, die angesprochen

 

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