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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 48

 

Leider mussten auch andere, die diese Einstellung gehabt haben, feststellen, dass dem nicht so ist: Die Menschen, die in den Heimen untergebracht waren und die teilweise schwer traumatisiert sind, brauchen unter Umständen sehr lange, um sich dazu durchzuringen, das Ganze noch einmal zu erzählen und wirklich einen Antrag zu stellen. Daher haben diese Menschen in vielen Fällen die Frist verstreichen lassen. Alle anderen Bundesländer und auch die katholische Kirche haben die Entschädigungszahlungen wieder aufgemacht, und es ist jetzt noch möglich, dort Entschädigungen zu beantragen. Leider gibt es auch in diesen Entschädigungsfonds Dinge, die wir kritisieren: Teilweise werden Landesentschädigungsfonds nur für Landesheime benutzt und Gemeindeheime bleiben außen vor. Bei der katholischen Kirche wird sehr genau darauf geschaut, ob die Misshandlungen durch Angehörige der katholischen Kirche durchgeführt wurden oder nicht.

 

Insofern war Wien unbürokratischer, aber in Wien ist die Frist vorbei. Ich weiß, dass die Betroffenen jetzt noch einen Antrag auf Psychotherapie stellen können, aber sie bekommen halt keine Entschädigungszahlungen mehr. Unser Ratschlag ist, diesen Fonds doch wieder aufzumachen.

 

Wer Argumente braucht, dem würde ich empfehlen, das Buch „Mein Fall“ von Josef Haslinger zu lesen. Er war in einer derartigen Einrichtung, aber nicht in Wien, sondern in Niederösterreich, und er schildert sehr nachvollziehbar, warum er sich in einer ersten Phase nicht darum bemüht hat, eine Entschädigung zu bekommen und warum er sich jetzt doch dazu durchgerungen hat, das zu tun.

 

Es gibt aber auch eine Erfolgsmeldung, was unsere Kommunikation mit Wien in diesem Bereich betrifft. Auch für jene Menschen, die Am Steinhof im Pavillon 15 oder auch 17, der damaligen Jugendpsychiatrie, die diesen Namen natürlich nicht verdient, untergebracht waren, wurden die Entschädigungszahlungen auf einen gewissen Zeitrahmen begrenzt. Diesbezüglich haben wir klargestellt, dass es eben Leute gibt, die erst später draufgekommen sind, dass es das gibt und sich erst später durchgerungen haben oder die in vielen Fällen selber gar nicht in der Lage sind, den Antrag zu stellen, sondern einen Erwachsenenvertreter haben, der erst später draufgekommen ist. Nachdem wir das aufgezeigt haben, hat der Wiener Gesundheitsverbund zugesichert, diese Entschädigungszahlungen wiederaufzunehmen, und wir sind in einem guten Dialog, wie wir diese Entschädigungszahlungen abwickeln werden.

 

Auf die anderen Tätigkeiten der Volksanwaltschaft wie etwa das Internationale Ombudsmann Institut wird dann Kollege Amon noch eingehen.

 

Ich komme jetzt zu den konkreten Sachgebieten, die Sie angesprochen haben. Das betraf einerseits die Mindestsicherung: Ja. Die Mindestsicherung wird von der Volksanwaltschaft kritisiert, weil es ein Bundesgesetz gibt, das in Wien nicht umgesetzt ist. Es ist unsere Aufgabe, auf solche Dinge hinzuweisen. Wir weisen auch in anderen Bundesländern auf diverse Probleme mit der Mindestsicherung hin, die oft dadurch entstehen, dass dieses Bundesrahmengesetz umgesetzt wurde, und wir weisen auch den Bund darauf hin, dass dieses Bundesrahmengesetz in einigen Punkten verfassungswidrig war. Etliche Länder haben daher mit der Umsetzung zugewartet, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, und der Bund hat diesfalls nicht mit Fristverlängerung oder Anpassung reagiert.

 

Im Übrigen muss man sagen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwar jetzt eine Rechtsunsicherheit vorfinden, im Ergebnis aber gerade in der Corona-Krise mit der Nichtumsetzung besser aussteigen als bei der Umsetzung, was natürlich auch ein Problem darstellt.

 

Im Zusammenhang mit der Jugendwohlfahrt, über die sehr viel diskutiert wurde, kann man, glaube ich, aus allen Einzelfällen einen Punkt herauskristallisieren: Es ist dies ein sehr personalintensives Gebiet, und es braucht Personen, die mit hohem Engagement und mit hohem Verantwortungsgefühl dort arbeiten, denn das ist wirklich eine große Herausforderung. Auf der einen Seite soll man Familien möglichst nicht auseinanderreißen, ihnen die Kinder möglichst nicht abnehmen, und wenn man sie dann doch abgenommen hat, diese möglichst wieder zurückführen. Auf der anderen Seite müssen wir aber in Fällen, in denen Kinder nicht abgenommen wurden und dann etwas passiert, einen Missstand feststellen. Das heißt, jeder Einzelne und auch die gesamte Organisation sind hier im höchsten Maß gefordert. Wir stellen auch bei der präventiven Menschenrechtskontrolle fest, wenn wir in derartige Einrichtungen gehen, dass dort tatsächlich hochengagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten, stellen aber gleichzeitig fest - auch die Überstunden wurden angesprochen -, dass diese an der Belastungsgrenze arbeiten. Je mehr man nämlich an der Belastungsgrenze arbeitet, desto mehr Fehler passieren natürlich. Das gilt in der Jugendwohlfahrt im Besonderen. - Dies gilt im Übrigen aber auch in den Alten- und Pflegeheimen und in der Behindertenbetreuung, also überall dort, wo man sehr intensiv mit Menschen zu tun hat.

 

Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt habe ich angesprochen. Das waren die Hauptdebattenbeiträge aus meinem Bereich. Abschließend noch etwas: Wir wurden da auch schon als Controller bezeichnet. Ich würde es nicht so sehen, dass wir als Controller auftreten. Vielmehr würde ich uns gerne als Betriebsberater sehen, die man sich ins Haus holt, damit von außen darauf geschaut wird, wie die Abläufe funktionieren und die im Anschluss dann Anregungen geben, was verbesserungswürdig ist. Wenn man das der Verwaltung kommuniziert, dann neigen die Leute dort auch weniger dazu, in Rechtfertigungsstrategien zu verfallen. Es geht uns nicht um Kritik um der Kritik willen, sondern es geht uns darum, das Verbesserungspotenzial, das wir zweifellos haben, zu heben, und in diesem Sinne werden wir weiterarbeiten. - Herzlichen Dank.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Herzlichen Dank, Herr Volksanwalt, für Ihre Ausführungen. Ich darf auch Sie ersuchen, kurz das Rednerpult zu desinfizieren.

 

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