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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 30

 

dem ich zwei Fragen Ihrer Fraktion dazu bekommen habe, habe ich das gleich in einem Aufwasch gemacht. Ich darf hier noch ergänzen - weil ich konkret gefragt wurde, welche Änderungen ich auch rechtlich vorhabe -: Rechtlich kann ich im Staatsbürgerschaftsverfahren nichts ändern, weil das Bundesmaterie ist. Ich werde mich natürlich dafür einsetzen, dass es ein integrationsförderndes Staatsbürgerschaftsrecht gibt.

 

Wenn ich es grundsätzlich beantworten darf: Ich sehe Reformbedarf nicht dahin gehend, dass die Zeit verkürzt werden sollte, ab der man anspruchsberechtigt ist und ich würde auch nicht Integrationsanforderungen irgendwie senken, sondern finanzielle, bürokratische Hürden abbauen und so Menschen auch einladen, die österreichische Staatsbürgerschaft anzunehmen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wurde von Herrn Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.45.01

Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Eine weitere Frage zum Thema Gebühren, die auch Ihr Ressort betreffen würde, hätte ich dahin gehend, dass Ihr Ressort ja auch das Thema Musikschulen betrifft. Sie kündigen medial recht groß an, bei Staatsbürgerschaften eben die Gebühren entsprechend zu senken, gleichzeitig wurden in Ihrem Ressort, und wir werden das heute noch beim Bericht der Volksanwaltschaft besprechen, die Musikschulgebühren sage und schreibe bis zu 113 Prozent angehoben.

 

Jetzt können Sie sich wahrscheinlich ungefähr ausrechnen, welchen Eindruck das insbesondere bei Eltern macht, die ihre Kinder gerne dort hinschicken, wenn auf der einen Seite bei Eltern beziehungsweise Kindern vor Kurzem Gebührenerhöhungen in der Höhe bis zu 113 Prozent eingehoben werden, auf der anderen Seite Gebührenerleichterungen in Aussicht gestellt werden. Daher meine Frage, insbesondere was Ihr Ressort anbelangt: In welchen Bereichen können Sie weitere Gebührenerleichterungen ankündigen?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bin jetzt in den ersten Wochen stetig dabei, zu schauen, welche Beiträge es gibt und welche Gebühren es auch gibt. Zum Beispiel im Bereich der Kindergärten gab es während der Phase der Pandemie Beiträge, die jetzt dann mit Jänner auch rückerstattet werden. Es gibt sicher auch Gebühren in der Stadt, die man evaluieren kann, die man sich anschauen kann und dann auch bewerten muss, warum diese Gebührenerhöhung in diesem Ausmaß stattgefunden hat.

 

Im Bereich der Staatsbürgerschaft ist es ein Bekenntnis über die Periode, sich die Gebühren anzusehen. Das heißt nicht, dass es in keinem anderen Bereich sein darf, dass wir uns auch dort Gebühren und die Gebührenerhöhungen ansehen, natürlich vor allem in meinem Ressort.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Aslan gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.47.13

Abg. Mag. Aygül Berivan Aslan (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Guten Morgen, Herr Präsident!

 

Laut dem Migrant Integration Policy Index, der die Migrations- und Integrationspolitik von 52 verschiedenen Ländern vergleicht, zeigt sich, dass Österreich in Bezug auf Einbürgerungen leider sehr schlecht abschneidet. Die Bedingungen für Einbürgerungen, wie Unbescholtenheit, Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnisse, Absolvierung eines Wissenstests und auch das Ablegen der bisherigen Staatsbürgerschaft, wurden leider von Jahr zu Jahr sehr verschlechtert und auch verschärft.

 

Viele Familien können sich die Einbürgerung nicht leisten, wie Sie auch zu Recht gesagt haben. Das betrifft vor allem AlleinerzieherInnen, die sich eine Einbürgerung heutzutage leider nicht leisten können. Das ist nicht nur ein demokratisches Problem, sondern es ist auch ein massives Problem, dass sie einfach auch am politischen Prozess nicht teilhaben können. Teilhabe ist wichtig, nicht nur für die Integration, sondern auch für die Chancengerechtigkeit in diesem Land.

 

Man muss auch dazusagen, dass es im Einbürgerungsverfahren immer wieder zu langen Wartezeiten kommt und es gibt im Gegensatz zu den anderen Ländern immer noch sehr viele bürokratische Hürden. Welche Erleichterungen wird es diesbezüglich geben? Was planen Sie konkret in Bezug auf das Staatsbürgerschaftsverfahren? Danke sehr.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung!

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Sie haben recht, dass wir im internationalen Kontext und auch im europäischen Vergleich mittlerweile recht wenige Einbürgerungen haben, im Vergleich dazu, wie viele Menschen nach Österreich kommen. Das war nicht immer so. Das hat sich erst über sehr restriktive Gesetzesänderungen der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre geändert.

 

Ich finde, dass ein klares und strenges Einbürgerungsgesetz im Bereich Integrationsanforderungen durchaus gerechtfertigt ist, aber finanzielle Hürden oder andere Schikanen, die Menschen nur davon abhalten, die Staatsbürgerschaft anzunehmen, hinderlich sind, weil es, genau wie Sie sagen, darum geht, mit der Staatsbürgerschaft auch an demokratischen Prozessen teilnehmen zu können.

 

Unabhängig von der Staatsbürgerschaft finde ich es aber auch wichtig, Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die in Wien leben, einzuladen, an demokratischen Prozessen teilzunehmen, an Beteiligungsprozessen - zum Beispiel im Petitionsrecht - teilzunehmen und hier auch zu überlegen, wie man diese Instrumente erweitern kann, sodass Wienerinnen und Wiener ohne österreichische Staatsbürgerschaft daran teilnehmen können.

 

Ich möchte zum Abschluss noch einen Hinweis auf den Integrationsmonitor geben, weil oft darüber diskutiert wird, ob die Menschen sich überhaupt einbürgern lassen wollen. Das wurde in diesem Bericht abgefragt. Ich fand es sehr, sehr spannend, weil es doch noch eine sehr, sehr hohe Bereitschaft zur Einbürgerung gibt, vor allem von Drittstaatsangehörigen, auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern, da ein bisschen geringer.

 

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