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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 30

 

Die prinzipielle Bereitschaft ist also da, die Restriktionen sind hoch und oft wird der Schritt nicht gegangen, dass man den Antrag stellt. Hier müssen wir bestimmt die Magistratsabteilung 35 auch besser ausstatten und unterstützen, um Verfahren schneller zu machen und dann auf jeden Fall auch eine Offensive starten, dass Einbürgerungen auch verstärkt angenommen werden.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gasselich gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.51.03

Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Im Prinzip ist die Frage sehr ähnlich zur 1. Anfrage: Du hast am Anfang von einer Personalbedarfsanalyse gesprochen, die durchgeführt werden soll, mir geht es jetzt vor allem um die Kapazitäten der MA 35. Bis wann soll es diese Personalbedarfsanalyse konkret geben und sind weitere Standorte der MA 35 geplant?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist auch der Ausbau von Standorten geplant, zum Beispiel soll das EWR-Zentrum weiterentwickelt werden, weil die EWR-Bürgerinnen und -Bürger die wichtigste Zuwanderungsgruppe sind und diese auch sehr viel Qualifikationen mitbringen. Mein Fokus ist auch, auf diese EWR-Bürgerinnen und -Bürger zu schauen, denen eine noch bessere Anlaufstelle zu geben, weil wir in Wien in einigen Bereichen der Wirtschaft qualifizierte Zuwanderung brauchen.

 

Auch etwas Erfreuliches aus dem Bericht ist, dass über die letzten zehn Jahre die Struktur der Menschen, die nach Wien kommen, sich dahin gehend verändert hat, dass auch immer mehr Bildungsabschlüsse mitgenommen werden. Das heißt, Ziel ist hier vor allem, diese EWR-BürgerInnen über dieses Zentrum bestmöglich zu unterstützen und hereinzuholen.

 

Die Bedarfsanalyse: Ich habe den ersten Austausch gehabt und wir haben uns vorgenommen, das Anfang nächsten Jahres zu machen. Einen ganz konkreten Zeitpunkt kann ich noch nicht nennen, aber es wird auf jeden Fall im 1. Halbjahr nächsten Jahres angestoßen werden.

 

Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich für die Beantwortung. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

9.52.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-1156256-2020-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Sequenz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gestellt. (Wien hat sich in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalpark Donau-Auen zum Schutz des Grundwasservorkommens im Nationalparks verpflichtet. Nun trocknet gerade die Untere Lobau viel schneller aus als noch vor einigen Jahren befürchtet. Welche Maßnahmen setzen Sie als Umweltlandesrat gegen die Austrocknung der Lobau?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vielen Dank für die Frage. Die Aulandschaft in Wien ist einzigartig, sie macht Wien einzigartig, sie hat sich aber auch in den letzten Jahrhunderten sehr gewandelt. Die Au war früher Schwemmland, vor der großen Wiener Donauregulierung im Jahr 1870 wurden in regelmäßigen Abständen sowohl die Au als auch Teile von Wien und Niederösterreich stark unter Wasser gesetzt. Erst die Wiener Donauregulierung hat eine wirksame und nachhaltige Minderung der Hochwassergefahr für Wien mit sich gebracht. Das hat, das muss man auch in aller Deutlichkeit sagen, den Wienerinnen und Wienern, aber auch den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern südlich von Wien sehr viel Leid erspart.

 

Die Wiener Donauregulierung hat aber auch den Grundwasserkontakt zwischen Donaustrom und Augebiet massiv eingeschränkt. Der Charakter der Aulandschaft hat sich dadurch nachhaltig verändert. Beispielsweise entwickeln sich neue Halbtrockenwiesen, das ist nichts Schlechtes, in den Halbtrockenwiesen gibt es zum Beispiel ein ausgesprochen seltenes Orchideenvorkommen. So wurde erst im Frühjahr 2018 die in Wien als ausgestorben oder verschollen geltende Orchideenart Dreizähniges Knabenkraut wiederentdeckt.

 

So oder so, es ist natürlich wichtig, richtig und zentral für unsere gemeinsame Arbeit, dass wir alles tun, um die Au zu schützen. Als einzigartiges Gebiet ist sie höchst schützenswert und deshalb arbeiten in der Stadt Wien auch alle Dienststellen, die damit beschäftigt sind, intensiv gemeinsam mit den verschiedensten Einrichtungen - ob das jetzt die TU oder die BOKU ist und viele, viele andere - an Strategien und Maßnahmen zum Schutz, aber auch zur Weiterentwicklung der Aulandschaft.

 

Die Stadt Wien erfüllt selbstverständlich die Zielsetzungen der in der Frage zitierten Vereinbarung zur Errichtung und Erhaltung des Nationalparks Donauauen, selbstverständlich auch die Zielsetzung den Schutz des Grundwassers betreffend. Als wichtige Ziele sind dabei die Sicherung des Grundwasservorkommens an sich zu nennen, aber natürlich auch die Sicherung des Grundwassers als Wasserreserve für die Trinkwasserversorgung unserer Stadt.

 

Dabei ist es so, dass die Wasserzüge der Unteren Lobau zum einen vom Grundwasser aus der Donau und der Oberen Lobau, zum anderen aber auch durch rückstauende Donauhochwässer versorgt werden. Der Wasserstand des Donaustroms - der Alten Donau, der Neuen Donau - ist jeweils so hoch, dass das Grundwasser durch diese Gewässer dotiert wird, es fließt also Wasser von Seiten Wiens dem Grundwasser in Richtung Lobau zu, aber es gibt auch gegenteilige Faktoren.

 

Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung außerhalb des eigentlichen Nationalparkgebietes gehört zum Beispiel dazu. Vor allem die letzten Jahre, die sehr trockene Vegetationsperioden waren, haben dazu geführt, dass vermehrt Grundwasser für die notwendige Beregnung der landwirtschaftlichen Kulturen entnommen wurde. Das hat natürlich den Grundwasserspiegel beeinflusst, wenngleich es auch von der Stadt nicht beeinflussbar ist.

 

Die Stadt Wien hat weder Einfluss auf den Wasserstand des Donaustroms - so weit, so logisch -, aber auch nicht auf die Grundwasserentnahme für Bewässerungs

 

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