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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 30

 

Möglichkeit vermeiden. Das ist der Job der MA 3, die mit einem umfassenden „Productive aging“-Programm genau daran arbeitet.

 

Es gibt eine Vielzahl von Dingen - wenn es noch eine Nachfrage gibt, führe ich es weiter aus, aber wir haben ja alle noch weitere Dinge vor -, das sind Angebote von der Burn-out-Prävention bis zu besonderen Angeboten für die Generation 50plus. Alle diese Maßnahmen haben bereits Wirkung gezeigt. Wenn ich das kurz ausführen darf: Durch diese Maßnahmen hat sich das durchschnittliche Pensionsalter in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. 2017 waren es 58,93 Jahre, 2018 59,23 Jahre, 2019 60,07 Jahre.

 

Es freut mich, jetzt auch schon sagen zu können, dass dieser Trend auch im Jahr 2020 weitergehen wird: Mit 30. November ist der Stand 60,95 Jahre. Sie sehen, wir tun viel. Das führt auch zu Erfolgen, es führt aber auch dazu, dass wir weiter überlegen, was wir im Bereich der Gesundheitsförderung zusätzlich machen können.

 

Erst heuer im Rahmen der zweiten Dienstrechtsnovelle haben wir eine verstärkte Einbindung der KFA in die betriebliche Gesundheitsförderung beschlossen, für den Kernmagistrat an die KFA übertragen und damit gesundheitsfördernde Maßnahmen weiter verstärkt, zum Beispiel mit der Durchführung von Gesundheitstagen, Gesundheitsförderungsmodulen, et cetera.

 

Nicht zuletzt haben wir auch durch die Ermöglichung der Altersteilzeit, ebenfalls im Rahmen der zweiten Dienstrechtsnovelle 2020, die wir hier beschlossen haben, mit Beginn des Jahres 2022 sichergestellt, dass Bedienstete der Stadt Wien länger gesund im Dienst bleiben und später in Pension gehen können.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.40.37

Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Wir erleben ja bei der Bundesregierung relativ oft, dass wir Verordnungen kriegen, die verfassungswidrig sind, die dann zurückgezogen werden müssen. Jetzt hatten wir kürzlich das Thema, dass die Erhöhung der Luxuspensionen zurück an den Nationalrat kommt, weil der Bundespräsident nicht die Möglichkeit hatte, dies zu unterschreiben. Glauben Sie, Herr Stadtrat, dass wir in Wien Vorkehrungen brauchen, um solche Formalfehler wie die Bundesregierung nicht zu machen?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für diese Frage. Auf Grund der Zeitdauer rede ich jetzt nicht über das Sonderbezügebegrenzungsgesetz. Das haben wir im Übrigen in Wien nicht erst seit 2014, als der Nationalrat das beschlossen hat. Bereits mit der Pensionsreform 2005 haben wir in Wien den sogenannten Solidarbeitrag eingeführt und wir tun hier wirklich viel, im Übrigen mehr als der Bund, aber das war der Anlass Ihrer Frage.

 

Um die Frage selbst zu beantworten: Ja, ich glaube das, aber wir haben diese Vorkehrungen bereits in aller Form und sehr, sehr einzigartig und gut getroffen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Herr Abg. Margulies gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.41.47

Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat, einen wunderschönen guten Morgen!

 

Die Diskussion um die Pensionsanpassung ähnlich wie auf Bundesebene läuft seit der Beschlussfassung, und es gab gute Gründe, warum sie in Wien so beschlossen wurde, wie sie beschlossen wurde. Ich will jetzt vielleicht kurz nachfragen und es auch auf den einzelnen/die einzelne potenzielle Pensionsbezieher/in herunterbrechen, die ja schon tatsächlich relativ lange bei der Stadt Wien arbeiten muss.

 

Gibt es Berechnungen, wie viel denn zukünftigen PensionistInnen - und da handelt es sich nicht um exorbitant hohe Pensionen von einem Menschen, der bei der Feuerwehr oder bei der Rettung arbeitet -, verlieren würden in ihrer Pension, wenn das Modell, das die ÖVP permanent vorschlägt, tatsächlich in Wien umgesetzt wird?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Es gibt diese Berechnungen natürlich immer wieder. Das ist eine recht dynamische Aufgabe, ich habe das ja auch vorher ausgeführt. Alleine schon durch die Tatsache, dass natürlich die Gruppe, um die es geht, abschmelzend ist und auch dadurch, dass es ja einen Korridor gibt, sind die Folgen sozusagen andere. Ich habe die Berechnungen nicht mit, aber wenn es da eine Frage in Zukunft gibt, dann werde ich das selbstverständlich beibringen.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der 3. Anfrage.

 

9.44.00†Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA - Frage|

Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP-1155864-2020-KFP/LM). Die 4. Anfrage wurde von Herrn Abg. Berger gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Während den Wienerinnen und Wienern regelmäßig dank Inflations- und Gebührenanpassung mittels Valorisierungsgesetz zusätzliche finanzielle Belastungen ins Haus stehen, plant die SPÖ/NEOS Rathauskoalition mit der Senkung der Gebühren für Staatsbürgerschaftsverfahren das höchste Gut in dieser Republik zu einem regelrechten Schleuderpreis an Zuwanderer zu vergeben. Ganz im Gegenteil, nach den vor kurzem erfolgten Ausschreitungen in Favoriten und dem Schänden einer Kirche sollte klar sein, dass die Vergabe einer Staatsbürgerschaft integrationspolitisch am Ende eines Integrationsprozesses stehen und an strengere Integrationskriterien und eine längere Aufenthaltsdauer, als es momentan der Fall ist, geknüpft werden muss. Welche konkreten Änderungen sind im Staatsbürgerschaftsverfahren geplant?)

 

Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter das Wort.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, guten Morgen!

 

Ich habe mir schon bei der 1. Frage erlaubt, etwas größer auszuführen und den Gesamtzusammenhang von Staatsbürgerschaftsverfahren zu erläutern. Nach

 

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