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Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 64

 

führt, immer dem Bund nachgezogen; dort musste mittlerweile drei Mal korrigiert werden. Wir hoffen, dass wir das jetzt mit einer Korrektur, mit der wir dem Bund nachziehen, auch abhaken können. Was wir auch noch gemacht haben, ist, wir haben auf Spezialprobleme, die sich dann aus der Praxis ergeben haben, auch noch einmal entsprechend reagiert und das in die Korrektur mitaufgenommen.

 

Was die Dienstrechtsnovelle und Besoldungsreform betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass wir in der MA 1 eine wirklich sehr gute und legistisch kompetente Dienststelle haben, die ganz genau an den sozialpartnerschaftlichen Einigungen arbeiten wird und eine korrekte Novelle im Jahr 2017 vorliegen wird, so wie wir das auch miteinander hier vereinbart haben und wie ich es hier auch immer berichtet habe.

 

Was ich noch einmal betonen möchte – dazu hatte gestern der Herr Landeshauptmann in der Fragestunde schon die Gelegenheit, ich hatte sie heute in der Fragestunde –: Wenn wir über die Organisationsänderungen der 798 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Wiener Stadtwerke reden, dann basieren diese Organisationsänderungen auf einer sozialpartnerschaftlichen Einigung, nämlich auf einem ausverhandelten Sozialplan, den wir in diesem Hause gemeinsam zugelassen haben, um eben auf solch große betriebliche Veränderungen letztendlich auch reagieren zu können. Ich denke mir, dass die Wiener Stadtwerke sehr ausführlich dargelegt haben, warum es aus wirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig war, diese Schritte zu gehen. Es ist aber nicht nur ein sozialpartnerschaftlich ausverhandelter Sozialplan, sondern es gibt die Zustimmung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind Einzelvereinbarungen, wobei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich auch gewerkschaftlich begleitet worden sind.

 

Zum Punkt der Bewertung kann ich jetzt einmal so in diesem Sinne eigentlich keine Stellung beziehen, das ist eine Sache des Krankenanstaltenverbundes. Wenn Sie, Frau Abg. Meinl-Reisinger, eine schriftliche Anfrage gestellt haben, dann bin ich mir ganz sicher, dass Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage auch konkret und ausführlich und korrekt gegeben wird. Ich möchte nur auf eines noch hinweisen, weil Sie diesen Bogen angesprochen haben: Wenn es um die Loyalität zur Dienststelle und die Identifikation zur Dienststelle geht, muss man wissen, dass jede Dienststelle auch ein eigenes Leitbild hat, und auf diesem basieren dann auch diese Frage und diese Einstellung.

 

Was die Dienstordnung selbst betrifft, so gibt es da drin natürlich auch eine sehr klare Definition hinsichtlich des Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und in dieser ist selbstverständlich auch die Unparteilichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeführt und aufgelistet. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass selbst im Angestelltengesetz – und ich glaube, das gibt es mittlerweile seit 1920, wenn mich nicht alles täuscht – auf das treue und gewissenhafte Verhalten der Angestellten abgezielt ist. Das heißt, wir haben unsere Dienstordnung auch natürlich auf Basis solcher gesetzlicher Rahmenbedingungen miteinander erstellt.

 

Ich möchte nur ersuchen, dass wir in der Wortwahl, wenn wir über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reden, entsprechend vorsichtig sind, denn ich verwehre mich als Personalstadträtin dagegen, dass wir einen billigen Populismus in diesem Haus auf dem Rücken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter austragen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Novelle. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. 15.36.40Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das ist mit Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und GrüneN mehrheitlich beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die eingelangten Anträge.

 

Antrag Nummer 8 war von den NEOS betreffend Aufforderung der Stadtregierung, ehestmöglich auf das Pensionskonto umzustellen; wie vorgetragen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit Stimmen der ÖVP und NEOS nicht angenommen.

 

Wir kommen zum Beschlussantrag der NEOS betreffend der Landtag wolle beschließen, dass die Stadtregierung ehestmöglich das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz wie gefordert umsetzt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit Stimmen der ÖVP und NEOS, und damit abgelehnt.

 

Wir kommen zum Antrag der NEOS betreffend ersatzlose Streichung von § 68a Abs. 1 Z 2 der Dienstordnung. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit Stimmen der ÖVP und NEOS und FPÖ, und damit abgelehnt.

 

Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ betreffend die Dienstordnung 1994, worin gefordert ist, sie so abzuändern, dass eine vorzeitige einseitige Frühpensionierung aus dem Titel der Organisationsänderung oder Bedarfsmangel nicht mehr möglich ist. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ die Minderheit und daher nicht angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf die Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, SPÖ und GrüneN mehrheitlich angenommen.

 

15.39.39Wir kommen damit zur Postnummer 8. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert

 

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