«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 210 von 251

 

weise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen“.

 

All diese Punkte werden wir in weiterer Folge dann noch hören, vor allem von unseren Rechtskundigen. Mein Auftrag ist es in erster Linie, dafür zu sorgen, dass diese Bebauungsbestimmungen und diese baulichen Regeln hier ganz unmissverständlich klargelegt werden, so wie sie sich eben hier eindeutig aus dem Gesetzestext heraus ergeben.

 

Ich darf Ihnen noch einmal abschließend diese wesentlichen Punkte des Gesetzestextes wortwörtlich zitieren, weil das die eigentliche Einschränkung ist, mit der wir hier zu leben haben. Hier heißt es einerseits, ich verkürze es jetzt dramatisch, ich greife wirklich nur mehr auf die Eckpunkte zurück: Diese Bauwerke, um die es hier geht, diese Container, diese Fertigteilbauten, bedürfen für die ersten sechs Monate weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist. Also keine Baubewilligung, keine Bauanzeige. Und nicht nur das! „Der Beginn der Nutzung“ – und nicht etwa „das Aufstellen“ - „ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen.“ Das heißt: Selbst wenn man den Container hinstellt, solange er nicht genutzt wird, steht er einfach herum. Man muss ihn nicht einmal melden. Die ersten 6 Monate kann niemand etwas dagegen tun. In den ersten 5 Jahren und dann auch in den weiteren 15 Jahren kann die Behörde mittels Bescheid von der Einhaltung dieses Gesetzes Abstand nehmen. Vorher gelten die Gesetze gar nicht.

 

Wortwörtlich heißt es hier: „Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in Abs. 1 genannten Zwecke“ - das ist die Geschichte mit den Naturereignissen - „sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 3 genannten Zeitraum“ - das war die Geschichte mit den 6 Monaten - „bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen staatlich organisiert sind.“

 

Aber der nächste Abs. 4 relativiert das Ganze dann nämlich, wo es heißt: „Für Bauvorhaben nach Abs. 5“ - wo drinnensteht, sie bedürfen einer Baubewilligung, das hebt sich dann schon wieder auf - „kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes verzichten.“

 

So! Das heißt, im oberen Absatz steht drinnen, man braucht sie zunächst schon. Das ist wahrscheinlich auch das, auf das Sie sich dann bezogen haben. Im nächsten Absatz steht jedoch drinnen, die Behörde kann gleich wieder darauf verzichten. Und unabhängig davon - von diesem Ermessensspielraum der Behörde - gilt ebenfalls noch ein Punkt in diesem Abs. 4 wortwörtlich: „Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen; es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden.“ Jetzt empfehle ich Ihnen noch einmal: Lesen Sie sich die Nachbarrechte des § 134a durch! Es gibt hier sechs Tatbestände, fünf davon betrifft es hier nicht.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ende an dieser Stelle und bitte Sie nur, von diesem massiven Eingriff in die Bürgerrechte Abstand zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen!

 

Es sind 24 Stunden, alle sind gesund und munter. Ich darf alle begrüßen, auch die Heimschläfer. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

 

Zur tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Chorherr gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Tatsächliche Berichtigung, da sind wir neugierig!)

 

9.03.16

Abg. Mag. Christoph Chorherr (GRÜNE)|: Meine Damen und Herren!

 

Weil es auf fünf Minuten, glaube ich, nicht ankommt bei unseren langen, wesentlichen Diskussionen, möchte ich zwei Dinge des Kollegen Pawkowicz in aller Kürze berichtigen. Der Beleg war, wenn man drei Stunden redet, man trotzdem nicht klüger wird - ich lese nur zwei Punkte heraus - und es richtiger wird.

 

Erstens: Er hat hier langmächtig über das Flächenwidmungsverfahren referiert und auf den Blaudruck Bezug genommen, der angeblich im Zuge des Verfahrens realisiert wird. So etwas gibt es nicht, so einen Blaudruck gibt es nicht. Nur, auch wenn man hier eineinhalb Stunden etwas referiert, bleibt eine Unrichtigkeit trotzdem eine Unrichtigkeit. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

 

Das Zweite ist mit mehr Emotion. Auch wenn Sie es 150 Mal wiederholen, ist und bleibt es falsch. Diese Regierung will und wird mit diesem Paragraphen keine Barackensiedlungen errichten! Das ist einmal ganz wichtig. Ich will es deswegen in der Früh berichtigen. Vielleicht werde ich es noch ein paar Mal weiter berichtigen.

 

Das Ziel ist, notwendige, unbestrittene, im Übrigen in anderen Bundesländern, in anderen Städten, notwendige Unterkünfte zu schaffen auf höchstem technischen - und ich spreche für Sie ein Fremdwort aus - und humanitärem Niveau. Das werden wir tun. Wenn Sie sich das Projekt in der Seestadt ansehen, dann sehen Sie, da ist überhaupt keine Baracke. Das ist etwas, das in allen möglichen Ländern als vorbildlich von den Energiestandards bis zur Wohnqualität publiziert wird. Es ist genau das Gegenteil einer Baracke. Wenn Sie von Baracken sprechen, Sie haben sich eh zu Wort gemeldet, Sie brauchen sich gar nicht aufregen, Sie werden noch einige Stunden reden. Sie müssen nur aufpassen, ob Sie nicht schon zwei Mal geredet haben. Es gibt hier in diesem Bereich eine Geschäftsordnung, Herr Kollege. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Und was ist die tatsächliche Berichtigung? - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das ist ein Debattenbeitrag und keine tatsächliche Berichtigung!)

 

Mir ist nur eines wichtig: Diese Regierung will und wird keine Baracken bauen. Auch wenn Sie uns das in den nächsten 48 Stunden erklären, wird es dadurch nicht richtiger. Hier ist sehr viel Gelassenheit in einer Diskussion, die nur zeigt, dass eine notwendige Maßnahme notwendig umgesetzt wird. Und wenn man drei Stunden etwas falsch macht, wird es dadurch nicht richtiger! Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular