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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 211 von 251

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Blind gemeldet. Bitte.

 

9.05.51

Abg. Armin Blind (FPÖ)|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter!

 

Wir begrüßen auch den Kollegen Chorherr wieder, der offensichtlich zutreffend als Heimschläfer tituliert wurde. Ich habe heute zu dem Tagesordnungspunkt überhaupt noch nicht gesprochen. Das wäre Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, wenn Sie der Debatte gefolgt wären. Aber ich war ziemlich lange herinnen, Herr Kollege! Deswegen melde ich mich erst einmal hier zur Geschäftsordnung.

 

Ich melde mich deswegen zur Geschäftsordnung, weil der Kollege Chorherr wieder eines verwechselt hat: Bei einer tatsächlichen Berichtigung referiert man den zu berichtigenden Sachverhalt und dann sagt man, was wahr ist. (Zwischenruf von Abg. Mag. Christoph Chorherr.) Eine subjektive Wertung vom Kollegen Chorherr ist, auch wenn er es nicht wahr haben will, nicht die Wahrheit, sondern die Meinung vom Kollegen Chorherr. Das hat keinen Absolutheitsanspruch, Herr Kollege! Damit müssen Sie sich leider abfinden! Deswegen war das, was Sie hier geliefert haben, sicher keine tatsächliche Berichtigung, sondern ein sehr kurzer und meines Erachtens nach auch qualitativ nicht besonders hochstehender Redebeitrag. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Pawkowicz gemeldet. Bitte schön. (Abg. Ernst Woller: Können Sie jetzt alles wiederholen, was Sie die letzten drei Stunden gesagt haben? Dann gehe ich auf einen Kaffee!)

 

9.07.35

Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Zur tatsächlichen Berichtigung.

 

Der Herr Kollege Chorherr hat behauptet, ich hätte sinngemäß das Blaudruckverfahren als Teil dieser Bauordnung erwähnt. Das ist unwahr. Wahr ist vielmehr, dass ich explizit dazugesagt habe, dass es im internen Magistratsablauf ein sogenanntes Blaudruckverfahren gibt. Aber das werden Sie wahrscheinlich gar nicht kennen - wobei, Sie waren doch Planungsstadtrat, oder? Aber offensichtlich haben es Ihnen die Leute gar nicht gesagt.

 

Es gibt im internen Verfahrensablauf sozusagen Pläne, die blau geschrieben sind. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Es gibt kein Blaudruckverfahren! A terrische Kapöln!) Das macht nichts, ist ja in Ordnung. Es steht aber nicht, wie Sie behauptet haben - ich habe nicht gesagt, dass es in der Bauordnung steht. Das ist schlichtweg unwahr. Sondern ich habe nur gesagt, dass dieses Blaudruckverfahren faktisch durchgeführt wird.

 

Der zweite Punkt: Sie haben fälschlicherweise behauptet, ich hätte Ihnen oder Ihren beiden Fraktionen die Errichtung von Baracken oder Wohnlagern unterstellt, oder dass Sie Ähnliches wollen. Das habe ich nicht, sondern es war vielmehr so, dass ich aufgezeigt habe, dass dieses Gesetz die Möglichkeit dazu bietet. Dass Sie das aber tatsächlich wollen, habe ich Ihnen nicht unterstellt. Aber ich habe Ihnen aufgezeigt, dass dieses Gesetz die Möglichkeit bietet. Und anhand dieses Beispiels habe ich aufgezeigt, wie wichtig ein Begutachtungsverfahren ist, damit es eben keinen Widerspruch gibt bei dem, was Sie als Zweck meinen und dem, was tatsächlich im Gesetz drinnensteht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Abg. Handler. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.09.29

Abg. Klaus Handler (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor dem Internet!

 

Ich nehme an, dass jetzt wieder einige dabei sind. In den Nachtstunden wird das weniger gewesen sein.

 

Ich beginne mit einem Zitat und zwar: „Ich habe doch nichts unterschrieben außer der Anwesenheitsliste.“

 

Da dürfen Sie jetzt einmal raten, von wem das Zitat kommt. Das war im Zusammenhang mit dem BAWAG/PSK- und ÖGB-Skandal. Das sagte in einem „Standard“-Interview der Herr Hundstorfer, und zwar im „Standard“ vom 25.6.2006. Jetzt werden Sie sagen: Was hat das mit der Sache zu tun? Ich komme gleich zur Sache. (Ruf bei der SPÖ: Und was war 1867? Der Ausgleich mit Ungarn!) Und dass Sie nicht behaupten können …

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Erster Ruf zur Sache, Herr Abgeordneter!

 

Abg. Klaus Handler (fortsetzend): Ja, passt, (Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Erklär’s ihm! - Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.) Ja und jetzt. Und damit Sie nicht behaupten können, dass Sie nur anwesend waren, werde ich Ihnen nun den Antrag, welchen Sie gestellt haben, vorlesen, weil wenn Sie den alle selbst gelesen hätten oder verstanden hätten, würden Sie dem niemals zustimmen. (Abg. Dominik Nepp: Jetzt ist klar, warum er das gesagt hat vorher!)

 

Ich beginne jetzt: „Initiativantrag gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung. Der Landtagsabgeordnete Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Barbara Novak, SPÖ, sowie Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn, GRÜNE, betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.8/2015, geändert wird.“ - Die Begründung: „Auf Grund von Ereignissen, wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom von hilfs- und schutzbedürftigen Menschen aus Krisengebieten darstellen oder aus humanitären Gründen, ist es erforderlich, betroffenen Personen rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, dass oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund bautechnischer Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes - etwa durch Änderung des Flächenwidmungsplanes - zu lange dauern würden. Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzungen der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diesen Zweck auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlich oder die technischen beziehungsweise raumordnungs

 

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