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Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 42

 

des Stadtrechnungshofes und die Stärkung der Transparenz in dieser Stadt, und alle drei Punkte haben wir mit einer „römischen Eins“ erledigt. Ich werde jetzt noch ein paar Inhalte dazu anführen.

 

Die Stärkung der Institution haben wir durch die Stärkung der Kompetenz des Stadtrechnungshofs, was die Personalausstattung und auch den Sachaufwand betrifft. Es wird jetzt auch im Gesetz verankert werden, dass der Magistrat hier die Anforderungen des Stadtrechnungshofes erfüllen muss. Wir reden ja von immerhin über 80 Mitarbeitern, die im Stadtrechnungshof aktiv sind und auch eine entsprechende budgetäre Ausstattung brauchen. Mit dem Gesetz werden wir das sicherstellen, wobei der Magistrat auch bis jetzt alle Wünsche des Kontrollamtes und in Zukunft Stadtrechnungshofes erfüllt hat.

 

Wichtig war uns auch, dass der Stadtrechnungshofdirektor gestärkt wird, nämlich mit der Zweidrittelmehrheit zur Abwahl, das wurde ja schon gesagt. Bis jetzt genügte die einfache Mehrheit, mit der Zweidrittelmehrheit ist es eine freiwillige Selbstbindung der Regierung, dass wir da auf Zweidrittelniveau gehen und auf die einfache Mehrheit verzichten.

 

Letztendlich wird die Institution gestärkt dadurch, dass auch die Weisungsfreiheit des Stadtrechnungshofdirektors per se gesichert ist. Bis jetzt war es ja der Kontrollamtsdirektor, und wenn die Opposition nicht zugestimmt hätte, wäre es weiterhin der Kontrollamtsdirektor gewesen. Und um diese Änderung jetzt auch durchführen zu können, dass die Weisungsfreiheit für den Stadtrechnungshofdirektor gewährt bleibt, bringe ich jetzt auch einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. Dieser lautet wie folgt:

 

„Der Stadtrechnungshof ist an keine Weisung über den Umfang und die Art der Prüfungsarbeit des Stadtrechnungshofes, insbesondere über die Auswahl der Prüfobjekte, über den Inhalt der bei der Gebarungs- und Sicherheitskontrolle zu treffenden Feststellungen gebunden. Das Personal des Stadtrechnungshofs ist in diesen Angelegenheiten nur an die Weisungen des Stadtrechnungshofdirektors gebunden.“ Das Recht des Bürgermeisters gemäß Abs 6 wird hierdurch nicht berührt und diese ganze Bestimmung befindet sich im § 73 Abs 8. Ich bitte die Frau Vorsitzende, über diesen Abänderungsantrag dann auch abstimmen zu lassen.

 

Die Unabhängigkeit stärken wir, indem wir die Prüfbefugnisse ausweiten, nämlich analog zum Rechnungshof. Da war ja bisher die Prüfung bei Beteiligung mehrheitlich mit 50 Prozent möglich, jetzt wird das ab 50 Prozent sein. Auch hiezu bringe ich einen Antrag ein, nämlich was die PPP-Modelle betrifft. Da haben wir sehr, sehr intensive Diskussionen geführt, ob wir auch bei PPP-Modellen, wo die Stadt ab 25 Prozent beteiligt ist, gleich direkt eine Prüfung vornehmen lassen wollen, oder ob wir da einen Prüfvorbehalt, wie wir das auch aus dem Subventionsbereich kennen, anmerken wollen.

 

Wir haben uns entschlossen, der Wiener Landesregierung beziehungsweise den Stadträten sozusagen einen Prüfvorbehalt zu empfehlen, um auch die Privatwirtschaft, mit der wir ja sehr intensiv kooperieren, an die Möglichkeit einer Prüfung durch den Stadtrechnungshof heranzuführen. Das heißt, wenn in Zukunft PPP-Modelle abgeschlossen werden, bitten wir die Stadtregierung, nach Möglichkeit in die Verträge mit den Privatbeteiligten auch einen entsprechenden Prüfvorbehalt aufzunehmen, um da eine Prüfung zu ermöglichen. Den entsprechenden Beschlussantrag habe ich vorbereitet und bitte auch da um Abstimmung.

 

Die weitere Unabhängigkeit haben wir gesichert durch das Hearing bei der Bestellung – das wurde heute schon gesagt, daher führe ich das nicht klarer aus. Auch klare Vertretungsregelungen ermöglichen wir, nämlich im Falle einer Vakanz, wenn der Stadtrechnungshofdirektor abwesend ist.

 

Wichtig ist uns auch die Mitwirkung an der gemeinschaftlichen Finanzkontrolle. Das heißt, wenn EU-Gelder in der Stadt Wien bei Projekten verwendet werden und der Europäische Rechnungshof die Stadt Wien prüft, dass auch hier der Stadtrechnungshof auf Augenhöhe bei internationalen Prüfungen den Prüforganen entgegentreten kann. Auch das ist sehr, sehr wichtig für unsere Position in Wien, und mit dieser Bestimmung haben wir das gesichert.

 

Wichtig ist uns auch, dass wir im Falle einer Auseinandersetzung bei Fragen, was ist eine beherrschende Stellung, was ist keine beherrschende Stellung, einen neutralen Schiedsrichter einsetzen können. Wir haben auch hier einen Zusatzantrag, den ich einbringen werde.

 

Wir wollen auch einen Zusatzantrag einbringen für den Fall, dass die Stadt Wien mit Privaten einen Vertrag hat, man aber vermutet, dass da eine beherrschende Stellung ist. Meine Vorredner haben ja schon Beispiele angeführt, wobei ich aus meiner Situation nicht beurteilen kann, ob feststeht, dass eine beherrschende Stellung vorliegt oder nicht. Ich glaube, das sollten nicht wir machen, sondern wenn, dann macht das die Prüfinstanz, der Stadtrechnungshof oder eben auch der Rechnungshof, wie wir heute gehört haben. Auch hiezu bringe ich einen Zusatzantrag ein, und zwar dass im § 114 Wiener Stadtverfassung ein neuer Abs 2 eingeführt wird:

 

„Der Stadtrechnungshof ist auch Landesrechnungshof. Entstehen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegungen der gesetzlichen Bestimmungen der Gebarungskontrolle gemäß § 73b, so entscheidet diese Meinungsverschiedenheiten, sofern diese Zuständigkeit betreffen, auf Antrag der Verfassungsgerichtshof. Dieser Antrag kann von der Landesregierung oder vom Stadtrechnungshof als Landesrechnungshof eingebracht werden, und Art 126a letzter Satz B-VG ist sinngemäß anzuwenden.“

 

Als Dritter haben wir auch eine Stärkung der Transparenz, vor allem, was die Prüfberichte betrifft. Da haben wir schon einen ersten Schritt gemacht, indem wir vor zwei Jahren ja beschlossen haben, dass die Berichte ab Zustellung an uns Politiker und für die politische Diskussion veröffentlicht werden, damit sich da auch die Öffentlichkeit ein neutrales Bild schaffen kann und nicht abhängig ist von Geheiminformationen diverser Abgeordneter oder Stadträte, sondern hier offen und transparent über Prüfungen diskutiert werden kann.

 

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