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Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 30

 

Abg Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Im Zusammenhang mit dem Radverkehr möchte ich den Umbau der Ottakringer Straße noch einmal ansprechen. Dort wird ja wegen des Baus eines Radweges der Autoverkehr von einem eigenen Fahrstreifen auf die Schienen der Straßenbahnlinie 44 umgeleitet, wodurch diese natürlich behindert und unattraktiver gemacht wird.

 

Daher meine Frage: Sind Sie dafür, dass dieses Beispiel Schule macht und der öffentliche Verkehr zu Gunsten des Radverkehrs behindert wird?

 

LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Die Umgestaltung der Ottakringer Straße hat auch angenehme Nebeneffekte zur Erleichterung des Radverkehrs. Das wird ja künftig eine wichtige Route sein, welche die Vorstadt mit dem Zentrum verbindet. Aber ich will der Fairness und auch der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass das Konzept der Neugestaltung der Ottakringer Straße unter Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung entstanden ist. Dabei lag das Augenmerk viel mehr auf Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Schlussendlich haben also die Änderungen, auf die Sie jetzt zu sprechen kommen, primär auch damit zu tun, dass an vielen Stellen die Gehsteige verbreitert werden und dass, wie gesagt, die Aufenthaltsqualität insgesamt auf der Straße verbessert werden soll.

 

Daher würde ich mir in Summe wünschen, dass das Beispiel der Ottakringer Straße Schule macht, und zwar insbesondere in folgender Hinsicht: Erstens ist das neue Konzept, wie gesagt, unter Beteiligung von mehr als 600 Bürgerinnen und Bürgern, die in der Umgebung wohnen, entstanden. Zweitens kommt es hier zu einer Verbreiterung und Attraktivierung der Gehsteige. Drittens kommt es auch zu Verbesserungen für den Radverkehr. Und damit Punkt.

 

Manchmal, wenn all diese Nutzungen nicht parallel nebeneinander möglich sind, muss man eben schlussendlich Entscheidungen treffen, gemäß welchen sich über bestimmte Abschnitte auch Autos und die Straßenbahn dieselbe Fahrfläche teilen müssen. Das sollte, wie gesagt, nach Möglichkeit überall dort, wo Platz ist, nicht der Fall sein, aber am Ende liegt die Priorität bei den Fußgängern und Fußgängerinnen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Ing Mag Dworak. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.08.37

Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Einen schönen guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Meine Frage zur neuen Novelle bezieht sich auf die Radwegebenutzungspflicht: Es gilt als Problem, wenn man teure Radwege baut und dann diese Benutzungspflicht aufhebt. Sie haben ausgeführt, dass in der neuen StVO diese Möglichkeit besteht. Planen Sie beispielsweise die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf dem Ring?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Speziell im Zusammenhang mit dem Ring wäre es meinerseits verfrüht, jetzt eine Antwort zu geben. Wir werden das selbstverständlich prüfen, aber ich kann dem Ergebnis einer gründlichen und gewissenhaften Prüfung nicht vorgreifen. Auf dem Ring haben wir, wie Sie wissen, sehr heftigen Verkehr. Darüber hinaus haben wir auch eine absolute Überlastung jener Flächen, die derzeit den Fußgängern und dem Radverkehr vorbehalten sind. Außerdem gibt es einige Gefahrenstellen, bei welchen es – wie ich einmal sagen möchte – eine Kunst ist, diese entsprechend zu entschärfen.

 

Man muss sich einfach anschauen, was dafür jeweils die beste Lösung sein wird. Auf alle Fälle ist die Flexibilisierung der Benutzungspflicht ein zusätzlicher Aspekt, den wir bei unserer Prüfung sicherlich genau berücksichtigen werden.

 

Ich meine nur, dass wir grundsätzlich zwei Dinge auseinanderhalten sollen.

 

Radwege braucht es und wird es auch weiterhin brauchen, weil es sehr viele junge Menschen, ältere Menschen und darüber hinaus Familien mit kleinen Kindern oder Neueinsteiger im Bereich des Radfahrens gibt, die sich gar nicht trauen, auf der Fahrbahn zu fahren und die auf gute Radfahranlagen angewiesen sind, um ihre täglichen Wege mit dem Rad mit einem objektiven wie auch subjektiven Sicherheitsgefühl zurücklegen zu können. Darüber hinaus gibt es aber sehr viele sehr versierte, geübte und sehr schnelle Radfahrer, die durchaus auf der Fahrbahn fahren können und wollen und die dies künftig auch dürfen.

 

Die Entflechtung – wenn man so sagen will – dieser beiden Gruppen oder, besser gesagt, das Wegbringen von schnellen Radfahrern von den Radwegen hin zur Fahrbahn hat Vorteile für beide Gruppen, und zwar insbesondere auch deswegen, weil es viele Radfahranlagen gibt, auf denen wir derzeit Überlastungserscheinungen und auch Gefährdungen der Radfahrerinnen und Radfahrer untereinander haben, weil eben die einen sehr schnell fahren und überholen, während die anderen sehr langsam sind. Darüber hinaus kommt es überall dort, wo wir eine Überlastung haben, zu gefährlichen und auch sehr bedrängten Situationen.

 

Mein Zugang ist es, selbstverständlich weiterhin geeignete Radfahranlagen entstehen zu lassen, aber genau zu überprüfen, wo es Überlastungen gibt, und dort dann ganz besonders dafür zu sorgen, dass man mit geeigneten Maßnahmen, sei dies einerseits eine Radstraße, sei dies andererseits die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, dafür zu sorgen, dass diese zwei Gruppen, wie gesagt, möglichst entflochten werden.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die dritte und letzte Zusatzfrage stellt Abg Mag Chorherr. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

11.12.20

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Frau Vizebürgermeisterin!

 

Ich möchte auf diese wichtige Novelle insofern Bezug nehmen, als sie auch die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht betrifft. Wir Grüne haben uns sehr lange dafür eingesetzt, und das ist jetzt ein großer Schritt, der vieles in Wien, glaube ich, erleichtern wird. Sie haben es schon angesprochen: Die Novelle tritt

 

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