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Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 30

 

bereits in wenigen Monaten in Kraft. – Können wir jetzt damit rechnen, dass zügig eine oder mehrere Straßen geöffnet werden? Wie ist das diesbezügliche Ausbauprogramm in Ihrem Ressort? Wie schnell wird das gehen, und welche Art von Straßen wäre da denkbar?

 

LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Eine Festlegung meinerseits gibt es auf alle Fälle: Erstens möchte ich umgehend sämtliche Radwege, die wir in der Stadt derzeit haben, überprüfen und erheben lassen, wo überall die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht denkbar, machbar und zulässig ist, und dies dann auch entsprechend veranlassen, wobei klar ist: Überall dort, wo die Prüfung ergibt, dass es der Sicherheit abträglich ist, wird dies nicht erfolgen, und ich bin froh, dass die Bestimmung uns tatsächlich diese flexible Handhabung ermöglicht.

 

Zweitens möchte ich, da jetzt die Schaffung von Radstraßen und deren eindeutige Regelung in der Straßenverkehrsordnung, womit auch ein entsprechendes Zeichen gesetzt wurde, in ganz Österreich begrüßt wird, das Gespräch mit den zuständigen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern erneut aufnehmen beziehungsweise – wie man korrekterweise sagen muss – fortführen, denn diesbezügliche Gespräche gibt es ja seit einiger Zeit, und zwar mit dem Ziel, sehr zügig im Laufe des Jahres 2013 weitere Radstraßen in Wien festzulegen.

 

Uns allen ist nämlich bewusst: Es braucht im Wesentlichen in jedem Bezirk eine zentrale Verbindungsroute aus dem Bezirk in Richtung Zentrum, vielleicht auch in Richtung jenseits der Donau oder unter Umständen sogar mehr. Wir haben es hier nämlich mit einer sehr großen Fläche zu tun. Ich rufe auch in Erinnerung, dass im 22. Bezirk mit übrigens 8 Prozent Radverkehrsanteil Wien-weit der absolute Rekord an Radfahrerinnen und Radfahrern gehalten wird. Darüber hinaus wird es natürlich sinnvoll sein, darüber nachzudenken, inwieweit einige wenige tangentiale Routen entstehen können.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.

 

11.15.27 Lhptm Dr Michael Häupl - Frage|

Wir kommen damit zur nächsten Frage (FSP - 04813-2012/0001 - KFP/LM), die von Herrn Abg Mag Gudenus gestellt wird und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Erst nach dem Gemeinderatsbeschluss mit der Festsetzung der Fragestellung zu kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung, Solarenergie, Wasserprivatisierung oder Olympia und des Termins dieser Volksbefragung kommt die Stadt Wien in Person des Herrn Landeshauptmannes darauf, dass der Termin für die Befragung gar nicht eingehalten werden kann, weil innerhalb von zwei Monaten nach der angekündigten Wiener Volksbefragung ein Volksbegehren auf Bundesebene stattfindet. Das verstößt gegen § 112b der Wiener Stadtverfassung. Nun findet eine Landtagssitzung statt, um nachträglich eine gesetzliche Änderung der einschlägigen Bestimmung herbeizuführen, obwohl eine solche nach Beschlussfassung zur Volksbefragung juristisch mehr als fraglich ist. Schon bei der Fragestellung zum „Parkpickerl“ als auch bei der Fragestellung zu dieser Wiener Volksbefragung, die erst nach zwei Abänderungen in letzter Minute abstimmungsreif wurden, kam es zu zahlreichen Problemen. Was werden Sie unternehmen, damit im Bereich der Landesvollziehung derartiger Dilettantismus nicht Platz greift?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Dazu, was ich feststellen kann und was ich nicht feststellen kann: Was ich feststellen kann, ist, dass im Jahr 2013 das stattfindet, was wir alle uns im besonderen Ausmaß, zumindest verbal, immer wieder wünschen, nämlich eine Ausnutzung der direkten Demokratie. Es wird eine Volksbefragung seitens des Bundes über die Frage Wehrpflicht versus Berufswehr beziehungsweise Zivildienst versus freiwilliges Sozialjahr geben. Ein Volksbegehren, das zur Durchführung kommen soll, ist anberaumt. Zudem findet das statt, was in der parlamentarischen Demokratie eine periodische Wiederkehr findet, nämlich Nationalratswahlen. Nicht rechtlich verbindlich für uns, aber doch politisch beachtbar, wird im kommenden Jahr überdies eine Reihe von Landtagswahlen stattfinden.

 

Daher war die Frage der Terminisierung dieser Befragung in Wien mit Sicherheit keine leichte. Die Bestimmung der Zwei-Monate-Distanz stammt aus einer Zeit, als zweifelsfrei die Formen der direkten Demokratie bei Weitem nicht so genutzt wurden, wie das nunmehr der Fall ist. Daher scheint mir eine Änderung dieser Bestimmung in der Wiener Stadtverfassung durchaus vernünftig und richtig zu sein. Das kann ich feststellen.

 

Was ich nicht feststellen kann, ist ein Dilettantismus in der Verwaltungsvollziehung. Das sehe ich leider nicht, und daher kann ich Ihre Frage auch nicht beantworten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Gudenus. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

11.17.13

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Zuerst einmal alles Gute für das neue Jahr 2013! Es freut mich, dass wir einander schon etwas früher sehen, als ursprünglich geplant, nämlich drei Wochen früher. Ich hätte es auch selbst kaum mehr ausgehalten und freue mich, dass wir heute schon etwas früher diskutieren können als erst Ende Jänner. Wie heißt es so schön? – 2013, ein gutes Jahr, beginnt mit einem rückwirkend sanierten Verfassungsgesetz. So kann man es auch sehen. Das sollte das Motto des heutigen Tages sein.

 

Allerdings, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, es ist doch auch einiges festzustellen, was die Genese dieser Volksbefragung betrifft, die ja, wenn heute das Verfassungsgesetz geändert wird, voraussichtlich Anfang März stattfinden wird. – Ich kann mich erinnern: Als die Unterschriften bezüglich der Initiierung einer Volksbefragung zum Thema Parkpickerlerweiterung seitens ÖVP und FPÖ gerade gesammelt wurden, haben Sie schon gesagt, dass die Fragestellung verfassungswidrig ist. Das wurde im Dezember dann auch vom Verfassungsdienst des Rathauses und vom Berufungssenat bestätigt. Inzwischen haben Sie aber schon angekündigt, dass es noch am Ende des letzten Jahres eine Volksbefragung

 

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