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Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 60

 

den Leib der PatientInnen. Daher müssen wir die entsprechende Kompetenz erhöhen und erlauben, dass die PatientInnen auf Augenhöhe mit den ÄrztInnen reden, denn sonst endet das Ganze so, dass jemand entweder die gesamte denkbare Aufklärung nicht verkraftet oder nachher behauptet, er hätte das nicht verstehen können.

 

Daher gibt es ja – ich sage das jetzt noch einmal – das rot-grüne Projekt einer unabhängigen PatientInneninformationsstelle, die beim PatientInnenanwalt angesiedelt werden soll. Und diese soll genau das leisten, dass nämlich die Gesundheitskompetenz der PatientInnen, hinsichtlich welcher wir in Europa hinten nach hinken, erhöht wird.

 

Du hast schon die Mangelsituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie angesprochen. Es darf uns tatsächlich nicht freuen, dass noch immer Minderjährige in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden. Dass etwa ein Jugendlicher dann noch dazu einen Monat lang in der Erwachsenenpsychiatrie verbleiben musste, ist nicht akzeptabel! – Wir haben uns die Beseitigung dieses Mangels als rot-grünes Schwerpunktthema sehr vorgenommen, wobei es – wie ebenfalls im Bericht des PatientInnenanwalts angeführt ist – auch darum geht, dass auch im niedergelassenen Bereich die Kompetenzen verstärkt werden. Wir brauchen sowohl im therapeutischen als auch im diagnostischen, niedergelassenen Bereich mehr Ressourcen.

 

Dass Schönheitsoperationen in Mode kommen – und ich will jetzt gar nicht sagen, an welchen Körperteilen –, ist für dieses Hohe Haus schon fast eine zu intime Information. Jedenfalls boomen Schönheitsoperationen aber derzeit. Und sie boomen zu Unrecht. Nur wenige Menschen sind wirklich nach einer Entstellung, etwa durch Unfälle und so weiter, gezwungen, sich operieren zu lassen. Dass aber mittlerweile Minderjährigem die Brust vergrößert wird und anderes mehr, halte ich für Körperverletzung, selbst wenn das sozusagen im rechtlichen Sinn gemacht werden darf!

 

Viele betroffene Menschen wissen nämlich nicht, dass, wenn die Sache schiefgeht und zum Beispiel das Implantat in der Brust mehr ein Stein als sozusagen ein lebensnahes Ergänzungsprodukt des eigenen Körpers ist und sie dann nicht zu einem schwindeligen Schönheitschirurgen, sondern ins Spital gehen und das irgendwie sanieren lassen, das die Kassa nicht bezahlt. – Ich meine, das sollte nicht nur im Bericht stehen, sondern das muss man den Menschen auch aktiv kommunizieren, dann das ist oft ein böses Erwachen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Ja! Wissend, dass Schönheitsoperationen mittlerweile auch von Männern in Anspruch genommen werden, können meiner Meinung nach auch die Männer klatschen, denn auch wenn Männer sich irgendetwas vergrößern lassen, von dem sie finden, dass es zu klein ist, kann das fürchterlich enden! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. – Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Ich habe eh geklatscht!)

 

Ein Missstand ist meiner Meinung nach – und wer meine Reden durch die Jahre verfolgt, der weiß, wie gerne ich mich mit der Ärzteschaft im AKH anlege – der Bereich der Privathonorarregelung. Ich meine, das ist weiterhin, und das wird hier auch wieder bewiesen, nicht auf eine zufriedenstellende Weise geregelt. Man muss sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, was hier steht!

 

Ich stelle mir jetzt wieder vor, das hätte sich im Zusammenhang mit dieser kleinen Operation, der sich meiner Tochter damals unterzogen hat, ereignet: Jemand geht ins AKH, hat eine ambulante Behandlung und möchte, weil er oder sie gerade gestresst ist, die Meinung des Primars oder der Primaria geschwind einholen. Ich meine, das ist eine verständliche Leistung, die ein so teures, riesiges Spital einfach erbringen kann! Und ich würde auch noch verstehen, wenn es heißt: Eine Konsultation durch den Primararzt oder die Primarärztin kostet extra. Dann kann man es sich überlegen und sich sagen, dass man sich diese Konsultation halt noch einen Hunderter extra kosten lässt, wenn es denn sein muss.

 

So richtig zufrieden bin ich politisch damit nicht, denn den Chef gach etwas fragen, sollte natürlich gratis sein. Aber seien wir einmal nicht so, nehmen wir einmal an, es wäre so, dann kann es sich jeder überlegen.

 

Aber man muss sich jetzt einmal das vor Augen führen – und ich habe das nicht gewusst! –, was Herr Prof Brustbauer anhand eines Beispiels an den Tag gebracht hat. Wenn man ein Beratungsgespräch im Rahmen einer ambulanten Behandlung durch die Leiterin oder den Leiter der Abteilung wünscht, erlischt dadurch, auch was die Behandlung durch alle anderen medizinisch Tätigen betrifft, an diesem Tag der Sozialversicherungsanspruch für diese sowie alle anderen im Zusammenhang stehenden ambulanten Leistungen. – Das schlägt doch dem Fass den Boden aus! Wenn man also den Primar oder die Primaria kurz etwas gefragt hat, dann kostet alles andere auch privat etwas! Wenn man sozusagen einmal die falsche Person konsultiert, dann wird es ganz, ganz teuer! Bei einer solchen ambulanten Behandlung vom Verband bis zur Injektion kommt nämlich schon etwas zusammen! Und all diese Kosten sind dann nach den Tarifen des Ambulanzselbstzahlerkatalogs zu bezahlen!

 

Das ist doch wirklich unfassbar! Ich nehme das jetzt zum Anlass, der Sache nachzugehen. Ich meine, das schreit nach politischer Konsequenz!

 

Noch etwas zu den Privathonoraren, meinem Lieblingsthema: Da hat jemand eine Privatversicherung in der Hoffnung abgeschlossen, dass er oder sie dann, wenn es so weit ist, im Spital halt die Segnungen dessen, was man da erwarten kann, konsumieren kann. Diesfalls geht es um eine Person, die dann durch eine psychische Erkrankung einige Zeit in der stationären Psychiatrie verbracht hat, wobei ich jetzt nicht weiß, ob es das Otto-Wagner-Spital war. Diese Person war natürlich der Ansicht, dass durch die Privatversicherung das ordentlich beglichen wird, was sozusagen an Extras hinsichtlich der Unterbringung anfiel. – Weit gefehlt! Die Person wurde nämlich im Rahmen einer Anhaltung auf Grund einer festgestellten Selbst- und Fremdgefährdung gerichtlich untergebracht. Früher nannte man das Zwangseinweisung. Wenn man aber gerichtlich untergebracht ist, zahlt die Privatversicherung nicht, obwohl man

 

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