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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 40

 

erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Der zweite Antrag betrifft ein neues Besoldungssystem. Hier wurde die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann sowie an die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal verlangt. Wer der Zuweisung beitritt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die ÖVP, FPÖ und GRÜNE. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich sehe keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist in zweiter Lesung mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP mehrheitlich beschlossen.

 

Freiheitliche auch? – Nein, nicht.

 

Wir kommen zur Postnummer 1 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Vergabeschutzgesetz 2007 geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als erste Rednerin hat sich Frau StRin Dr Vana zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

StRin Dr Monika Vana: Danke schön! Sehr geehrter Herr – es ist ja ein Wechsel erfolgt – Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Die GRÜNEN lehnen die Novellierung des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes ab. Es liegen ja auch einige kritische Stellungnahme von Seiten des Vergabekontrollsenates selbst, aber auch von Seiten der Arbeiterkammer, der Magistratsabteilung 27 und der Magistratsabteilung 69 vor.

 

Wir finden einerseits, dass die Novellierung übereilt erfolgt. Die Begründung, die uns die SPÖ liefert, nämlich das Bundesvergabegesetz nachzuvollziehen, können wir inhaltlich nicht nachvollziehen. Die meisten inhaltlichen Punkte, die geregelt werden, sind im Bundesvergabegesetz gar nicht vorhanden, und auch die Umsetzung der entsprechend vorliegenden EU-Richtlinie hätte Zeit gehabt bis Ende nächsten Jahres. Auch die Begründung einer vorliegenden Evaluierung des Vergabekontrollsenates und des entsprechenden Gesetzes können wir nicht nachvollziehen. Die Inhalte dieser Evaluierung liegen uns nicht vor, und der Vergabekontrollsenat selbst war in diese Evaluierung überhaupt nicht einbezogen. Also welche Begründung Sie hier liefern, können wir nicht nachvollziehen, wir kennen nämlich die Ergebnisse nicht. Aber das wird vielleicht mein Nachredner, Kollege Harwanegg, dann ausführlich erläutern, hoffe ich, was hier die Ergebnisse der entsprechenden Evaluierung sind.

 

Die Hauptgründe für die Ablehnung der Novellierung des Vergaberechtsschutzgesetzes durch die GRÜNEN sind aber inhaltliche. Es handelt sich einerseits um die Ausweitung der Kompetenzen des Senatsvorsitzes, denen wir nicht zustimmen, der Hauptkritikpunkt ist aber, dass für die Mitglieder des Vergabekontrollsenates das Erfordernis eines Studienabschlusses neu eingeführt wird, und zwar eines rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Studienabschlusses.

 

Es war bisher so, dass der § 3 Abs 2 des Landesvergabegesetzes geregelt hat, dass Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Vergabekontrollsenat so genannte besondere Kenntnisse des Vergabewesens in rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht waren. Wir finden auch diesen Vergabemix, nämlich aus rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht sehr wichtig. Warum es jetzt zu einer Einschränkung der Qualifikation kommt, können wir nicht nachvollziehen.

 

Bgm Häupl hat heute im Zuge einer Anfragebeantwortung gesagt, angestrebt wird eine höhere Qualität der jetzt schon hohen Qualität, wie er es genannt hat, des Vergabekontrollsenates, also die hohe Qualität soll weiter ausgebaut werden. Die GRÜNEN sehen das nicht so. Wir sehen das Erfordernis eines Studienabschlusses der Mitglieder, der eigentlich nicht unbedingt alles über eine fachliche Qualifikation aussagt, eher als Einschränkung der Qualität, weil fachkundige, engagierte und langjährige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hier ausgeschlossen werden. Es ist fraglich, warum hier theoretisches Wissen über praktischem Wissen stehen soll. Es zeigt sich da die Praxisferne des Gesetzgebers, denn jetzt ist es eigentlich so, dass in der Regel B- oder C-Bedienstete in durchführender Funktion bei der Nachprüfung der Vergabeaufträge eingesetzt sind, und diese Praktiker und Praktikerinnen und ihre Erfahrung werden damit in Zukunft vom Vergabekontrollsenat ausgeschlossen.

 

Das finden wir nicht richtig. Es gibt hier, wie ich schon sagte, auch entsprechende negative Stellungnahmen der Arbeiterkammer, der MA 27 und der MA 69. Wenn Sie uns Grünen schon nicht glauben, darf ich Ihnen diese kurz zur Kenntnis bringen.

 

Die Arbeiterkammer spricht von einer überflüssigen Änderung, die in keiner Weise die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter erhöht.

 

Die MA 27 schreibt in ihrer Stellungnahme, dass das Erfordernis des Sachverstandes der Mitglieder einer Kontrollbehörde auf die von dieser zu beurteilten Sachverhalte abgestimmt zu sein hat. Und weiter dann: „Da die Prüfung der Vergabeakte häufig einfache Facharbeit und Handwerkstätigkeiten betreffen, ist zur Beurteilung dieser Leistungen der Abschluss eines Studiums meist nicht erforderlich. Der Ausschluss von Personen, die zwar keinen Studienabschluss, jedoch gute theoretische Kenntnisse und einen hohen Grad an anwendungs- und praxisorientierten Fachkenntnissen aufweisen können, könnte zudem kontraproduktiv sein."

 

Mit dem gleichen Argument wird auch die geplante Fokussierung der Qualifikation auf ein abgeschlossenes Studium seitens der MA 69 nicht befürwortet, „da" – Zitat

 

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