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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 40

 

Es gibt eine Vielzahl von Verbesserungen. Sie sind zum Teil von den Oppositionsparteien hier aufgezählt worden. Mir ist es an dieser Stelle auch noch ganz wichtig darzustellen, dass wir auch im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ganz wesentliche Maßnahmen gesetzt haben, sodass wir eigentlich von einem Paket, von einem Katalog an Maßnahmen sprechen können, die die Vereinbarkeit neu regeln, die sie gut regeln und die zum Teil auch neue Maßnahmen, auch innovative Maßnahmen umfassen. Von der Mehrdienstleistung über die Teilzeitbeschäftigungen, über die aliquoten Urlaubsansprüche, über das Freiquartal bis hin zur Pflegefreistellung, die es nun auch stundenweise gibt - all das ist in diesem Paket vorhanden, und das ist, glaube ich, ein ganz tolles Paket für die weiblichen und männlichen Beschäftigten in dieser Stadt, die sozusagen Vereinbarungspflichten haben.

 

Es wurde auch angemerkt, dass wir hier im Dienstrecht nach einem Prinzip des Gewährens vorgehen. Das möchte ich absolut zurückweisen. Es gibt kein Prinzip des Gewährens in unserem Dienstrecht. Was es aber schon gibt, das ist die Tatsache, dass es natürlich Maßnahmen gibt, wo es eine Abwägung braucht, wo man schauen muss: Geht das auch im Rahmen des Dienstes?, wie zum Beispiel beim Freijahr oder auch beim Karenzurlaub. Das ist aber auch keine Willkür des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin, sondern da geht es um ein wesentliches Abwägen von Bedürfnissen, auf der einen Seite von solchen der ArbeitnehmerIn, aber auf der anderen Seite auch von Bedürfnissen der Arbeitgeberin, die ja dafür sorgen muss, dass der Dienst letztendlich aufrecht bleibt.

 

Was mir auch noch wichtig ist, ist, dass die Bestimmungen der Arbeitszeit, die wir jetzt hier in diesem Entwurf vorfinden, letztendlich nichts anderes tun, als dass man eine Realität, eine tagtägliche Praxis in eine gesetzliche Maßnahme hineinformuliert. Das ist nichts Neues. Das sind unsere Erfahrungen und die Organisation einer modernen Verwaltung, die letztendlich hier dann auch entsprechend arbeitsrechtlich und rechtlich abgebildet werden.

 

Abg Meidlinger hat es schon erwähnt, wir haben, und darauf sind wir natürlich auch stolz, das beste Urlaubsrecht in dieser Stadt. Wir haben versucht, viele Praxiserfahrungen, die wir mit den verschiedenen Interessenorganisationen und auch mit den Dienststellen immer wiederum ausgetauscht haben, hier in diesen Entwurf zu gießen. Wir haben uns, was die Begutachtung und die Vorgangsweise insgesamt betrifft, sicher nichts vorzuwerfen. Es ist ein sehr, sehr breit diskutierter Entwurf. Er ist ein umfangreicher Entwurf, das stimmt, aber wir müssen jetzt auch nicht so tun, als würde es in dieser Stadt zwei Monate geben, in denen niemand irgendetwas arbeitet oder tut. Ganz im Gegenteil. Wir haben einen guten und einen regen Austausch gehabt, auch in der Begutachtungsphase. Wir sind ohne Zweifel auch stolz darauf, dass wir eigentlich von allen hier eine sehr, sehr positive Kritik mittransportiert bekommen haben in den einzelnen Begutachtungen.

 

Vielleicht auch noch ganz kurz zu dem Bereich der Behinderten. Das ist ein sehr sensibles Thema. Genau aus dem Grund haben wir auch darauf geschaut, dass in der Vollziehung das Einvernehmen mit der Bedienstetenvertretung hergestellt wird. Es ist auch darüber gesprochen worden, wie wir überhaupt dafür Sorge tragen können, dass Bedienstete in dieser Stadt länger im Dienst sein können, länger gesund sein können. Wir haben mit der MA 3 mit dem Active-Ageing-Programm natürlich genau bewusst in diese Richtung Maßnahmen gesetzt, mit denen wir präventiv versuchen, die Menschen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem gesund zu erhalten. Da gibt es einen ganzen Katalog von Maßnahmen, und ich bin auch zuversichtlich, dass wir das in den kommenden Statistiken sehr wohl merken werden, dass wir hier ganz bewusst und ganz intensiv Maßnahmen setzen.

 

Das zieht sich letztendlich durch den gesamten Entwurf durch. Wir sind davon ausgegangen, dass wir hier ein modernes Recht abbilden möchten, aber auch ein Recht abbilden möchten, das eben den Bedürfnissen entspricht, aber auch die Praxis widerspiegelt. Das ist, glaube ich, sehr, sehr gut gelungen.

 

Ich möchte mich an dieser Stelle auch – wir haben oft über den Umfang gesprochen, lassen Sie es mich jetzt noch einmal tun – bei der MA 1 bedanken, denn hinter dem, was wir hier heute vorliegen haben, steckt natürlich sehr, sehr viel Arbeit.

 

Ich bitte alle um Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bevor wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, lasse ich die Abänderungsanträge der Grünen Fraktion abstimmen.

 

Der erste Abänderungsantrag betrifft die Arbeitsaufzeichnungen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Zustimmung bei der FPÖ und bei den GRÜNEN. Damit ist das nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 

Wir kommen zum zweiten Abänderungsantrag betreffend Anerkennung von Mehrdienstleistungen. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die Grüne Fraktion und die FPÖ. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. –

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Dieses Gesetz ist, gegen die Stimmen der GRÜNEN und der FPÖ, mehrheitlich in erster Lesung so angenommen.

 

Wir kommen zur Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsanträge der ÖVP. Der erste Antrag betrifft die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand von Wiener Beamtinnen und Beamten. Hier wurde die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die ÖVP, die Freiheitlichen und die GRÜNEN. Das ist nicht die

 

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