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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 78

 

Augen nicht mehr als eine Hoffnung sein, denn mein Eindruck ist eigentlich, und auch derjenige der meisten Menschen, die ich kenne, ist so, dass die Zentralisierungstendenzen zur Zeit deutlich überhand nehmen. Es ist eher das Gegenteil einer Subsidiarität der Fall, weil nämlich eine Verwirklichung derselben - und nicht bloß eine Festschreibung auf irgendwelchen Papieren -, glaube ich, nicht stattfindet.

 

Wenn wir uns in Wien den Landtag oder Gemeinderat anschauen, dann ist es wohl so, dass uns die europäischen gesetzlichen Vorlagen durchaus überschwemmen und dass uns Dinge aufs Aug gedrückt werden, auf die wir und die Wiener zumeist nicht unbedingt mit Freude reagieren. Das heißt, Zentralisierungstendenzen sind, glaube ich, ganz eindeutig da und die entwickeln sich auch ganz konkret weiter.

 

Ein Ja selbstverständlich zum Bürgermeister, wenn er einen Trend zur kommunalen Lebensvorsorge extra hervorhebt, und dass das wieder kommt. Wir sind auch der Meinung, dass Grundversorgungsunternehmen, gar keine Frage, in öffentlicher Hand oder in öffentlicher Kontrolle bleiben sollen. Wasser, Verkehr, Müllentsorgung einer Großstadt, glaube ich, sind so gemeint.

 

Projekte und Programme, meine Damen und Herren, gibt es, glaube ich, in der EU und in Europa sonder Zahl. Das Ziel muss sein, dass man lebensferne Absichtserklärungen zu lebensnahen Projekten entwickeln kann, dass das also vor sich geht. CENTROPE scheint ein solches Thema zu sein und scheint auch auf einem solchen Weg und auf einer solchen Schiene zu liegen. Wichtig wäre vielleicht doch, dass man auch regelmäßige konkrete Ergebnisberichte über CENTROPE erhält, und nicht nur Darstellung von Sitzungen und was geplant wird, sondern was konkret geschehen ist.

 

Zum Beispiel wäre es ja nicht uninteressant zu wissen, wie schaut die Brückensituation über die March aus. Das wäre ja wohl, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt für die Behandlung des Verhältnisses zwischen Österreich, Niederösterreich und Wien auf der einen Seite und der Slowakei auf der anderen. Ich glaube, es sind drei Brücken geplant, der Baubeginn wird ja irgendwann 2009 sein, aber es wäre interessant, diese konkreten Detailmitteilungen hier informativ zu bekommen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen aber mit Sicherheit knapp vor einer Beschlussfassung über eben den so genannten Reformvertrag. Er wird ja, glaube ich, im April einer Abstimmung im Nationalrat unterzogen. Leider ist es von allen Parteien verhindert worden, dass die österreichische Bevölkerung darüber abstimmen darf. Es wurde auch von den Grün-Alternativen, die sonst immer ihre Beziehung und ihre Kontakte und ihre Nähe zur Wählerschaft betonen, ebenfalls nicht gutgeheißen. Also, eine Volksabstimmung findet offensichtlich nicht statt. Die anderen Parteien fürchten sich vor selbiger und ich nehme an, dass sie in diesem Punkt auch durchaus recht haben, Furcht zu haben.

 

Ich glaube, dass der vorliegende Reformvertrag einen ganz massiven, einen der massivsten Eingriffe in die Österreichische Bundesverfassung seit Langem darstellt. Das ist wohl keine Frage, und sicherlich liegt doch wohl eine Gesamtänderung der Bundesverfassung vor, die eigentlich eine Volksabstimmung verlangen würde.

 

Und eine ganz überwiegende Mehrheit der Wähler wollte haben, dass das Wahlvolk in die Entscheidung mit einbezogen wird. Es ist leider nicht Wirklichkeit geworden. Wir Freiheitliche mit großen Teilen der veröffentlichten Meinung und der öffentlichen Meinung haben das betrieben, es ist aber an der Intransigenz der Großparteien, der ÖVP, der SPÖ, aber auch der GRÜNEN, gescheitert.

 

Zur Sache selbst möchte ich doch noch wiederholen, dass dieser Reformvertrag im Grunde genommen nur ein 95-prozentiger Aufguss des abgelehnten Erstvertrages des Jahres 2005 darstellt, wo 95 Prozent der Inhalte wieder hineingenommen wurden, und diese kleine Modifizierung nur dazu dient, um eine Volksabstimmung und eine Zustimmung der Wahlvölker in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu verhindern.

 

Ein derart veränderter Vertrag wäre selbstverständlich unser Ziel gewesen, um so mehr, als massivst auch in die Zuständigkeit aller Gebietskörperschaften und auch der Stadt Wien eingegriffen wird, wie wir es ja aus der täglichen Praxis kennen. Jede Vorlage eines Gesetzes, einer Verordnung oder sonst etwas, hat ja die entsprechenden Bemerkungen über die Verträglichkeit mit der EU-Gesetzgebung drinnen.

 

Die Vertrags- und Verfassungslage hat sich also seit 1994 deutlich verändert, es hat die Verträge von Amsterdam und Nizza gegeben, einen Großbeitritt der verschiedenen ost- und mitteleuropäischen Staaten, und damit haben sich im Grunde genommen natürlich die politischen Verhältnisse in der Union grundlegend geändert.

 

Im Grunde wäre es schon ausreichend, es würde also ein Beitritt eines neuen Mitgliedsstaates schon reichen, dass nach Art 44 Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz eine Volksabstimmung darüber stattzufinden hätte. Aber es ist dies weder beim Beitritt der ost- und mitteleuropäischen Länder erfolgt noch hat sich Selbiges im Zusammenhang mit der Verfassungsänderung für den kommenden Reformvertrag ergeben.

 

Im Wesentlichen sehen wir ganz konkret drei Knackpunkte, die hier echte Problembereiche für die demokratische und demokratisch legitimierte Entwicklung einer Europäischen Union darstellen, von irgendwelchen Durchsetzungstendenzen in Richtung einer Subsidiarität ganz zu schweigen.

 

Das eine ist die Einrichtung des vereinfachten Änderungsverfahrens nach Art 33 Abs 6 EU-Vertrag, der de facto sagt, dass nach Anhörung des Europäischen Parlaments - also nicht mit Beschluss des Europäischen Parlaments, sondern bloß nach Anhörung des Parlaments - der Europäische Rat, aber auch die Europäische Zentralbank oder ein Mitgliedsstaat im Währungsbereich die Änderung eines institutionellen Teiles oder aller Bestimmungen des 3. Teiles des Vertrages für diese Arbeitsweise der Europäischen Union beschließen kann.

 

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