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Landtag, 7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 61

 

bringt, die man so nicht zulassen kann. Das ist eigentlich einer Diskussion in diesem Haus nicht würdig!

 

Daher bitte ich Sie, entlang dieser Tatsachen mit uns weiter zu diskutieren, zu überlegen und dann auch Maßnahmen zu beschließen, die uns weiterbringen, denn im Grunde genommen geht es darum, die besten Voraussetzungen für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Das soll unser Handeln lenken! – In diesem Sinn bitte ich Sie um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Das ist mit Mehrheit gegen die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen Partei und der GRÜNEN so beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zu Postnummer 2. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 geändert wird.

 

Ich darf die Landeshauptmann-Stellvertreterin bitten, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auch diesbezüglich fasse ich mich kurz. Wir haben über Detailbereiche auch heute schon ausführlich gesprochen. Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg Mag Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidentin! Werte Vizebürgermeisterin!

 

Wir werden, wie auch beim vorherigen Gesetz, den vorliegenden Änderungsvorschlag zum Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz ablehnen, und zwar vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion und der aktuellen Kampagne der Gemeinde Wien betreffend Homosexuelle als Pflegeeltern.

 

Ich habe vorher schon die Anfrage formuliert, unter welchem Begriff im Gesetz diese homosexuellen Pflegeeltern zu subsumieren sind, unter Pflegeeltern oder unter Pflegepersonen. Darauf habe ich eine nicht ganz klare Antwort bekommen.

 

Meiner Meinung nach – und ich glaube, da sind wir uns einig – können Pflegeeltern nur Eltern sein, und Eltern bestehen eben aus Mann und Frau. Und unter Pflegepersonen sind wohl die Einzelpersonen gemeint. (Abg Marco Schreuder: Das ist Ihre Meinung!) Daher steht hier wohl auch der Verdacht im Raum, dass dieses Gesetz falsch exekutiert wird.

 

Beim Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz geht es aber auf jeden Fall um das Wohl des Kindes, das ist ganz klar. § 21 normiert, dass eine den leiblichen Eltern nahe kommende Beziehung hergestellt werden soll. Und wie gesagt: Eltern sind Mann und Frau, bei Homosexuellen ist eine den leiblichen Eltern nahe kommende Beziehung hingegen eher fraglich. Im Hinblick darauf, dass dem Kind Wohlsein vermittelt werden soll, ist eine solche homosexuelle Pflegeelternschaft meiner Meinung nach doch zu hinterfragen. Laut Gesetz soll die beste individuelle und soziale Entfaltung gesichert werden, und diese drei Punkte stellen wir bei homosexuellen Pflegeeltern nicht nur in Frage, sondern verneinen sie.

 

Wir glauben nämlich, dass ein Kind am besten bei Vater und Mutter aufwächst und nicht bei gleichgeschlechtlichen Personen. Das ist nicht nur unsere Ansicht, sondern das bestätigen weltweit auch namhafte Psychologen: Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern leben, bekommen einfach nicht den richtigen Eindruck von der Welt. Mann, Frau und Kind, so ist es von der Natur her vorgesehen, Herr Schreuder.

 

Das ist der MA 11 aber ziemlich egal. Man vernimmt, dass die Kampagne sehr positiv aufgenommen wird. Allein in der ersten Woche gingen schon 50 Anrufe ein und gab es positive Reaktionen aus der Homosexuellen-Community und Anfragen von Interessierten. – Ich zitiere jetzt aus wwww.wienweb.at. Wie viele neue Pflegeeltern durch die Kampagne gewonnen werden könnten, wird man erst im Frühjahr wissen, weil das Bewilligungsverfahren für eine Pflegeelternschaft drei bis sechs Monate dauert. Und die MA 11 sagt noch dazu, dass auch mehrere gleichgeschlechtliche Paare unter den ernsthaften Anwärtern sein werden.

 

Die Aufnahmekriterien schauen folgendermaßen aus: Die Eignung zur Aufnahme eines Pflegekindes wird eingehend geprüft, und die persönlichen, sozialen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Vorrausetzungen müssen stimmen. (Abg Marco Schreuder: Richtig!) Ich kann wohl im Hinblick darauf den Vorwurf an die Magistratsabteilung 11 richten, dass diese Auswahlkriterien eigentlich nicht auf homosexuelle Pflegeeltern zutreffen dürften. (Abg Marco Schreuder: Warum nicht?) Und ich werfe auch vor, dass dieses Gesetz falsch gehandhabt wird, die Kinder kommen dann nämlich vom Regen in die Traufe.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Machen wir uns nichts vor! Viele Psychologen sagen, dass Vater- und Mutterschaft sind nicht nur Rollen, sondern von Natur aus begründete Aufgaben sind, die ohne Schaden für das Kind nicht ersetzbar sind. Und die Gemeinde Wien kann nicht ohne Schaden ein Umfeld schaffen, wenn es nicht einer Elternschaft ähnlich ist, wie es im Gesetz beschrieben ist.

 

Ich möchte einmal dem Vorwurf entgegentreten, dass Homosexuelle in der Gesellschaft oder in der Rechtsordnung diskriminiert werden. Dieser Vorwurf ist einfach falsch! Mit diesem Irrtum möchte ich aufräumen:

 

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