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Landtag, 7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 61

 

Stefan.

 

Abg Mag Harald Stefan (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Bürgermeister, für die Auskunft. Wir haben aus den Medien jetzt erfahren können, dass die Staatsbürgerschaft für Herrn Makarenko wieder entzogen wurde. Also es wurde offenbar festgestellt, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgeführt wurde, und dabei wurde insbesondere festgestellt, dass gefälschte Urkunden vorgelegt wurden, etwas, was wir bereits in den Diskussionen hier angenommen haben, weil diese Urkunden so absurd waren.

 

Meine Frage: Hat sich jetzt im System hier im Rathaus grundlegend etwas geändert, dass Alarmglocken läuten, wenn beispielsweise eine Zurücklegung einer russischen Staatsbürgerschaft innerhalb von drei, vier Tagen erfolgt, für die üblicherweise vier bis fünf Monate erforderlich sind?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter, auch ich habe diese Information den Medien entnommen und sehe das emotionslos. Es handelt sich hier um ein Verfahren, das seinen Rechtsweg zu gehen hat, wie das bei uns so üblich ist, aber ich bin ganz sicher, dass sich im Rahmen der Verfahren bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften durchaus auch aus dieser Erkenntnis, wie aus jeder anderen Erkenntnis, eine entsprechende Sensibilität ergeben wird.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Korun hat eine Zusatzfrage.

 

Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Inzwischen wurde Herrn Makarenko, wie schon vorhin gesagt wurde, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder aberkannt. Wegen der Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes letztes Jahr gibt es bei anderen Einbürgerungen große Probleme, und wir wissen inzwischen von Statistik Austria, dass auch in Wien die Einbürgerungen im Zeitraum Jänner bis September 2006 ziemlich massiv zurückgegangen sind, über 30 Prozent.

 

Können Sie uns sagen, ob in diesem Zeitraum auch die Zahl der Antragstellungen für den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft zurückgegangen sind? Und wenn ja, in welcher Höhe? Danke.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Abgeordnete!

 

Ich kann zwar den Zusammenhang Ihrer Frage mit der ursprünglichen Frage nur mühevoll erkennen, aber doch, und kann Ihnen diese Zahlen nur nachliefern. Ich weiß sie nicht auswendig.

 

Aber ich darf Ihnen jetzt schon versichern, dass sich die Stadt Wien nicht im rechtsfreien Raum befindet. Denn selbstverständlich haben wir – ob uns dieses Gesetz nun gefällt oder nicht – die Gesetze jedenfalls einzuhalten, die beschlossen sind. Und vor der Situation stehen wir mit Sicherheit jetzt schon. Aber ich liefere Ihnen diese Zahlen gerne nach.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Ulm hat eine Zusatzfrage.– Er verzichtet.

 

Dann sind wir bei der nächsten Zusatzfrage. Die hat Abg Stefan.

 

Abg Mag Harald Stefan (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sie haben jetzt festgestellt, dass Sie für die Zukunft aus dem Fall gelernt haben. Das ist natürlich sehr erfreulich und das ist ja das, worauf wir hoffen. Aber in dem Fall, in dem, wie wir eben gehört haben, die Staatsbürgerschaft Makarenko wieder entzogen wurde, hat es offenbar exemplarisch zumindest einen Fall gegeben, der mit gefälschten Dokumenten abgelaufen ist.

 

Haben Sie, zumindest stichprobenartig, eine Untersuchung der Staatsbürgerschaftsverleihungen der vergangenen Jahre durchgeführt, um festzustellen, wo Dokumente möglicherweise problematisch oder wo Zeitabläufe ungewöhnlich waren? Hat es so eine Untersuchung in Ihrem Bereich gegeben, da man jetzt diesen einen Fall, der ja dankenswerterweiser durch uns auch aufgedeckt wurde, kennt?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Zunächst einmal will ich niemand des Federls berauben, teile es aber auch keinem zu, wer diesen Fall entsprechend aufgedeckt hat. Bedauerlicherweise gab es diesen Fall, was – das sage ich jetzt dazu – nicht passieren soll, aber passieren kann angesichts einer relativ umfangreichen Verleihung von Staatsbürgerschaften in den letzten zehn Jahren. Es wurde, wie von mir in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage angekündigt, eine stichprobenartige Überprüfung durchgeführt. Diese stichprobenartige Überprüfung hat keinen Anhaltspunkt ergeben, dass es hier zu einem ähnlich gelagerten Fall gekommen wäre.

 

Nichtsdestotrotz im Sinne der neuen Sensibilität wird auch da die Kooperation mit der Fremdenpolizei eine intensivere sein, damit es eben nicht passiert. Denn passieren soll das nicht. Niemand von uns ist besonders amüsiert, wenn wir ein Verfahren anstrengen müssen, das zur Aufhebung einer Staatsbürgerschaft führt. Also wir wollen solche Situationen auch in Einzelfällen vermeiden.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 05136-2006/0001 - KGR/LM). Sie ist von Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ebenfalls an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Wann wird Wien nach dem Vorbild Niederösterreichs die KlassenschülerInnen-Höchstzahl an den Pflichtschulen auf 25 senken?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Wiederum im Sinne des eingangs erwähnten Satzes, nämlich ständige Wiederholung sichert den Unterrichtsertrag – aber heute habe ich nicht nur ständige Wiederholungen zu bieten –, möchte ich nur einleitend darstellen, dass die für einzelne Pflichtschularten gesetzlich vorgesehene Klassenschülerhöchstzahl von 30 eine Maximalzahl darstellt, die schon im abgelaufenen Schuljahr deutlich unterschritten wurde. Es beträgt in Wien die durchschnittliche Klassengröße in Volksschulen 23,9 Schülerinnen und Schüler pro Klasse und in Hauptschulen 25,1 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Wir sind bemüht – daran darf ich immer wieder erinnern –,

 

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