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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 86 von 90

 

beiden Hütchenspielern. Nicht böse sein, nicht böse sein!

 

Sehr viel bedrohlicher für die Existenz der Wiener und Wienerinnen ist das Kleine Glücksspiel. Das ist so, das sind Zehntausende Leute, ja, Zehntausende sind das, (Beifall bei den GRÜNEN.) und keiner traut sich was machen. Warum nicht?

 

Wir werden in der Folge - heute nicht mehr, weil schauen wir einmal, ob irgendjemand etwas davon bemerkt hat - Anträge stellen, dass man zumindest die Anonymen Spieler und Spielerinnen von diesen 34 Millionen EUR anständig unterstützt, damit wenigstens die ihre Arbeit leisten können. Wir haben in der Stadt viel zu wenige Institutionen, die sich darum kümmern können, was mit Spielsüchtigen passiert und wir sollten sehr viel mehr Geld in die Prävention stecken. Und wenn wir schon glauben, dass das Spiel zum einem Teil zur Gesellschaft dazugehört, das glaube ich auch, und in welcher Art und Weise man das immer kontrolliert, sollte man sich doch auch überlegen, wie man zumindest die Exzesse davon hintan hält.

 

Einer dieser Exzesse ist das Kleine Glücksspiel, und nur weil der Karl Schlögl im Vorstand der Novomatic sitzt und nur weil der Herr Hahn mit dem Herrn Schlögl gut auskommt und auch in der Novomatic gesessen ist, müssen die nicht in Wien eine Position vertreten, die die Bundes-SPÖ, zumindest solange sie in Opposition war, nicht vertreten hat. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Herr Abg Dr Ulm zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Zunächst einmal möchte ich die Unterstellungen, die Herr Kollege Ellensohn da in den Raum gestellt hat, zurückweisen. Er versucht da, Stimmung zu machen und das ist schlicht und einfach unseriös. Und wenn Sie sagen, Ihnen sind die Spielsüchtigen ein großes Anliegen und wir sollten überlegen, wie wir sie fördern können, dann kann ich Ihnen in dem Punkt Recht geben. Wie wir ihnen helfen können, das ist ja keine Frage, darüber kann man reden. Einem solchen Gespräch werden wir uns selbstverständlich nie verschließen, aber es ist Ihnen heute eines nicht gelungen: Zu argumentieren, warum Sie dann, wenn Sie das Hütchenspiel auch als Missstand ansehen, diesem Gesetz nicht zustimmen wollen. Ich weiß schon, Sie sind skeptisch gegenüber Haftstrafen und haben als Vorschlag die Prävention und die Aufklärung gebracht.

 

Und da darf ich Sie ein bisschen aufklären. Es gibt diese Präventionsarbeit. Die Polizei hat das sehr intensiv gemacht, es gibt diese Folder und es gibt diese Plakate, und es hat vor allem auch Geldstrafen gegeben und gibt sie nach wie vor in einer nicht unerheblichen Höhe von 7 000 EUR. Und es ist uns nicht gelungen, trotz dieser Maßnahmen, der hohen Geldstrafen und der Aufklärungskampagne durch die Wiener Polizei, dieses Problem in den Griff zu bekommen.

 

Es ist daher heute, wo wir Haftstrafen für Hütchenspieler vorsehen, um diesen Missstand beseitigen zu können, eine sehr gute Stunde des Landtages, es ist eine besondere, und es ist eine außergewöhnliche Stunde, denn so oft passiert es nicht, dass mittels Initiativantrages ein Gesetz beschlossen wird, so oft passiert es auch nicht, dass das auf Initiative einer Oppositionspartei erfolgt.

 

Jetzt will ich nicht sagen, es ist einer der ganz seltenen Fälle, wo es grundsätzlich eine Zusammenarbeit zwischen ÖVP und SPÖ geben kann, soweit möchte ich also nicht gehen und ich will da jetzt gar nicht allzu sehr in einen Vaterschaftsstreit eintreten, aber ich freue mich jedenfalls darüber, dass es zur gemeinsamen Initiative gekommen ist. Ich freue mich, dass ich im Sommer und auch schon davor dieses Problem thematisieren konnte und ich freue mich, dass es zu diesem Initiativantrag gekommen ist. Es ist tatsächlich so, wie StR Ellensohn gesagt hat, eine Primärarreststrafe ist etwas Außergewöhnliches im österreichischen Verwaltungsrecht, im österreichischen Verwaltungsstrafrecht.

 

Ich freue mich aber, dass es gelungen ist, jetzt so einen Straftatbestand festzuschreiben. Ich kenne eine solche Primärarreststrafe beim Entzug der Lenkerberechtigung noch, habe aber auch nicht viele Beispiele in Landesgesetzen, es ist also sicherlich eine Besonderheit und es ist sicherlich auch eine Besonderheit, wenn jetzt der Wiener Landesgesetzgeber eine strafbare Handlung festschreibt und die Zuständigkeit zur Strafgerichtsbarkeit in einem Landesgesetz vorsieht.

 

Durch ein Landesgesetz machen wir eine Bundesbehörde zuständig, nämlich das Strafbezirksgericht, das im zweiten Wiederholungsfall Haftstrafen bis zu sechs Monaten verhängen kann und im ersten Wiederholungsfall drohen den Hütchenspielern Primärarreststrafen von bis zu sechs Wochen.

 

Ich gehe also davon aus, dass mit dieser Novelle eine erhebliche Verbesserung erzielt werden kann, ich freue mich über die Initiative und glaube, dass es eine sehr gute Stunde des Wiener Landtages ist und lade alle hier anwesenden Abgeordneten ein, dieser Novelle zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke. Als nächster und vorläufig letzter Abgeordneter ist Kollege Schuster zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich werde versuchen, mich relativ kurz zu halten. Kollege Herzog hat die Information aus der österreichischen Sicherheit großteils so wiedergegeben, wie sie auch hier dokumentiert ist, nämlich dokumentiert von der Wiener Polizei über die realen Zustände, die auf der Straße herrschen. Das war aber nicht der Anlassfall, sondern unser Anlassfall war, dass wir fast vor genau einem Jahr eine Initiative über das Veranstaltungsgesetz gestartet haben, nämlich dass wir versucht haben, dieses Unwesen der Hütchenspieler, die sich da zu dieser Zeit ausgebreitet haben, doch halbwegs in den Griff zu bekommen. Nicht wegen vielleicht des einen oder anderen

 

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