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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 80 von 84

 

Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Mit Einrichtung einer Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft wird die Kontrolle im Spitals- und Pflegebereich gestärkt und die gesetzliche Verankerung eines Pflegeanwalts sichergestellt. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass die derzeitige Wiener Patientenanwaltschaft und die derzeitige Wiener Pflegeombudsstelle organisatorisch in einer Organisationseinheit zusammengefasst werden. Es geht einfach darum, dass es in Wien zukünftig eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollinstanz für alle Anliegen im gesamten Gesundheitsbereich geben soll. Die Anwaltschaft soll für den Bereich der Akutspitäler und den Pflegebereich gestärkt werden, damit für Beschwerden, für Verbesserungsmöglichkeiten, aber auch für Missstände eine kompetente Anlaufstelle vorhanden ist und schnell, wirkungsvoll sowie auch nachhaltig Maßnahmen gesetzt werden können.

 

Aktuelle Zahlen zeigen das Optimierungspotential im Detail auf, wenn auf der einen Seite im Bereich der Patientenanwaltschaft rund 8 000 Interventionen jährlich zu vermerken sind, während 2005 im Bereich der Pflegeombudsstelle ganze 720 Interventionen eingegangen sind. Herr Dr Vogt hat bei seiner Definition der Intervention auch immer besonderen Wert darauf gelegt, dass Lob und Anerkennung als Intervention in die Statistik aufgenommen werden.

 

Wenn man sich dann einerseits den Bericht über die Wiener Patientenanwaltschaft im Detail ansieht, wo die Aufgaben und die Zielvorgabe, nämlich die Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten in den Bereichen des Gesundheitswesens in Wien, beschrieben sind, aber auch im § 2 des Gesetzes über die Wiener Patientenanwaltschaft ganz klar die Aufgaben definiert sind, nämlich die Behandlung von Beschwerden von Patienten und deren Angehörigen, die Aufklärung von Mängeln oder Missständen, die Erteilung von Auskünften genauso wie die Prüfung von Anregungen und Abgabe von Empfehlungen, und auf der anderen Seite beispielsweise für das Jahr 2004 1 636 Fälle dokumentiert wurden, wobei dann letztendlich in 596 Fällen Schäden durch Behandlungsfehler behauptet wurden, heißt das, allein die Differenz zur Gesamtanzahl der Interventionen zeigt bereits eindrucksvoll, dass sich die Wiener Patientenanwaltschaft nicht nur um die Frage von Entschädigungen, sondern auch um viele Bereiche des Gesundheitswesens, eben entsprechend dem Gesetz über die Wiener Patientenanwaltschaft, gekümmert hat. Das heißt, die Parallelität von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Rechten und Handlungsmöglichkeiten, die wir in den letzten Monaten hier immer wieder diskutiert haben, wird damit aufgehoben. Es wird eine Institution eingerichtet, was überhaupt nichts Ungewöhnliches, sondern in vielen anderen Bundesländern bereits Praxis ist. Dies zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in den Bereichen des Gesundheits- und Pflegewesens.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft wird beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichtet, nochmals, als weisungsfreie und unabhängige Institution. Zur Leitung dieser Institution wird eine Wiener Patienten- und Pflegeanwältin oder ein Wiener Patienten- und Pflegeanwalt nach einer öffentlichen Ausschreibung bestellt. Hier war ich einigermaßen von der Wortmeldung der Kollegin Antonov erstaunt, die sich für eine Verlängerung der Verträge anstelle einer öffentlichen Ausschreibung ausgesprochen hat. Das ist fast auch ein Widerspruch zur gestrigen Diskussion. Wir sind der Meinung, hier soll eine öffentliche Ausschreibung für jeweils fünf Jahre stattfinden. Es steht jeder Person frei, sich darum zu bewerben. Jeder kann an dieser Ausschreibung teilnehmen. Es kann auch der bisherige Patientenanwalt Dr Dohr daran teilnehmen. Der bisherige Pflegeombudsmann Dr Vogt kann ebenso daran teilnehmen, obwohl er, wie wir wissen, in einem Medium bereits angekündigt hat, dass er sich nicht bewerben wird.

 

Zum Vorschlag der Kollegin Korosec, der heute ansatzweise, aber in den letzten Tagen immer wieder angesprochen wurde, eine Konstruktion analog der Struktur der Volksanwaltschaft zu schaffen, meine ich, dass das weder praktikabel noch durchdacht ist. (Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger: Warum?) Das sage ich Ihnen gerade, wenn Sie zuhören! Weil es mit der Volksanwaltschaft in keinster Weise vergleichbar ist. Es gibt nicht nur unterschiedliche Zuständigkeiten mit unterschiedlichen Themenkreisen und dies für ganz Österreich.

 

Aber es geht gar nicht, und vielleicht sollte das auch der Ansatz in der Diskussion sein, um Personen. Es geht auch nicht um die Person des Dr Vogt. Herr Dr Vogt soll nicht alles in der Diskussion immer auf sich beziehen! Möglicherweise macht er es auch gar nicht, sondern die Rednerinnen und Redner vor mir, denn er wird weder abgeschafft noch befördert und schon gar nicht, wie die Frau Kollegin Pilz gemeint hat, beseitigt. Im Gegenteil, selbst die Frau Kollegin Pilz, und das Zitat ist heute bereits einmal erwähnt worden, hat schon im November 2005 gegenüber der APA darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage eine sein müsste, die über die Person des Herrn Dr Vogt hinausreicht, weil eben bisher alles an seiner Autorität hängt. Ich meine, genau darum geht es.

 

Welche Position die Freiheitlichen in der Gesundheitspolitik vertreten, ist aus meiner Sicht derzeit nicht erkennbar.

 

Kollege Ebinger hat zwar nach der Präsentation des Gesetzesentwurfs in einer Aussendung diese Zusammenlegung der beiden Institutionen in einer Organisationseinheit begrüßt, dies auch gestern in einer Wortmeldung begründet, weil ganz klar erkennbar ist, dass diese neue Kontrollinstanz die Patientenrechte stärkt.

 

Kollege Lasar hat heute ansatzweise dazu Stellung genommen, wobei ich meine, dass der Inhalt schwer zu kommentieren ist, weil viele Bereiche vermengt wurden, wenn er die Pflegemilliarde angesprochen hat, wo immer davon die Rede war, das es sich um Investitionen bis zum Jahr 2010 handelt und daher die Gesamtbilanz frühestens zu diesem Zeitpunkt, und nicht früher, erstellt

 

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