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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 79 von 84

 

großem Schwung und Ambition seine Tätigkeit.

 

Meine Damen und Herren, es wurde von meinen VorrednerInnen schon gesagt, die Arbeit und die Personalprobleme in Altersheimen sind im Vergleich zum Spital sehr verschieden. Viele Möglichkeiten der Entgleisungen sind in Pflegeheimen viel leichter möglich als in Kliniken, wo mehr als 90 Prozent der Menschen wieder gesund werden oder gebessert wieder nach Hause gehen können. Das geriatrische Pflegeheim ist für viele Menschen, die dort hochgradig hilfsbedürftig leben, oft das letzte Zuhause. Warum soll für diese Zone, die spezielle Stützung und Aufmerksamkeit verdient, nicht ein eigener Pflegeombudsmann tätig bleiben? Es ist verständlich und, ich finde, es ist auch nötig, dass es da durchaus Konflikte gibt und dass Diskussionsbedarf vorhanden ist. Ich halte das für positiv. Von Kritik kann man lernen, wenn man lernen will! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vogt und sein Team haben hervorragende Arbeit geleistet und leisten sie nach wie vor! Nun gibt es einen Gesetzesentwurf, wo sich natürlich, Frau Stadträtin, der Verdacht aufdrängt, das ist eine Lex Vogt, da will man einen unbequemen Kritiker loswerden! Denn eines muss man schon sehr klar sagen, dieser Gesetzesentwurf ist im Grunde genommen eine Etikettenerweiterung, denn gemäß § 3 des Patientenanwaltsgesetzes war und ist der Patientenanwalt auch für die Pflegeheime zuständig. Damit die Menschen das jetzt offensichtlich merken, erweitert man den Titel und sagt nicht mehr "Patientenanwalt", sondern "Patienten- und Pflegeanwalt". Das ist es im Großen und Ganzen, bitte! Das heißt, es wird gar nichts erweitert, sondern es wird erläutert. Sagen wir so, es wird erläutert. Die, die es bis jetzt nicht gewusst haben, wissen, wenn sie das Gesetz lesen, auch für Pflege zuständig.

 

Seit Jahrzehnten gibt es Dauerprobleme in Pflegeheimen. Trotzdem wurde die Patientenanwaltschaft kaum befasst. Aber es gilt auch der Umkehrschluss, der Patientenanwalt hat sich nicht damit befasst.

 

Während Dr Vogt und sein Team auf größte Zustimmung in der Bevölkerung stoßen, Frau Kollegin Pilz - ich habe auch dieses Schreiben vorgelesen -, unterscheidet sich, da sind wir uns einig, die Tätigkeit eines Patientenanwalts von einem Pflegeanwalt. Auf der einen Seite ist es mehr juristisch zu sehen. Da kommen die Menschen, weil sie verärgert sind, weil sie glauben, sie sind nicht in Ordnung behandelt worden, weil sie Geldansprüche haben. Auf der anderen Seite, bei Pflege, muss man auf die Menschen zugehen. Dieses Zugehen auf die Menschen hat die Pflegeombudsstelle in ganz hervorragender Weise gemacht. Nachdem ich auch diese Stellungnahme von der Sachwalterschaft habe, ist es schon bezeichnend, wenn im Jahr 2003, also wo die Pflegeombudsstelle eingerichtet wurde, 24 Geschäftsfälle in den städtischen und 19 Geschäftsfälle in den privaten Pflegeheimen beim Patientenanwalt waren, aber 832 beim Pflegeombudsmann. Der Pflegeombudsmann hilft also konkret sowohl den Pflegebedürftigen, den Angehörigen als auch dem Pflegepersonal, das man nicht vergessen darf, und zwar rasch und unbürokratisch und ist daher sehr beliebt.

 

Er hat auch Vorschläge gemacht. Ich möchte jetzt gar nicht im Besonderen darauf eingehen. Ich möchte nur einen Bereich erwähnen, was Bundesangelegenheit ist, aber eine ganz wichtige Maßnahme, wo Dr Vogt sicher sehr viel dazu beigetragen hat, und zwar ist das die Sachwalterschaft. Sie wissen, da hat es Rechtsanwaltskanzleien gegeben, die bis zu 1 000 und noch mehr Besachwaltete übernommen haben. Dass hier von menschlicher Begleitung oder Zuwendung keine Rede mehr sein kann, ist, glaube ich, offensichtlich, da sind wir uns sicher einig. Nun gibt es ein neues Gesetz, wo nur 25 Pflegebewohner von einem Anwalt geführt werden dürfen, wobei ich 25 schon für sehr hoch halte, aber wo es immerhin eingeschränkt ist.

 

Er hat auch die Opposition unterstützt, dass wir von den acht und neun Betten, die wir gehabt, und die Sie sehr lange verteidigt haben, heruntergekommen sind. Auch da muss ich sagen, diese desaströsen Zustände, die es in Lainz gegeben hat, hätte der Patientenanwalt längst aussetzen und ändern können. Er hat es nicht gemacht. (Abg Dr Sigrid Pilz: Er hat es nicht einmal abgelehnt!) Dr Vogt ist gekommen und hat uns dann unterstützt.

 

Meine Damen und Herren, der Patientenanwalt ist wichtig, aber ich bin zutiefst davon überzeugt, dass ein gesetzlich verankerter Pflegeanwalt unbedingt notwendig ist, also zwei Persönlichkeiten einzusetzen, da der Zugang ein sehr differenzierter ist. Der Patientenanwalt bearbeitet Rechtsprobleme, der Pflegeanwalt Befindlichkeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich bin ich durch die Tätigkeit in der Volksanwaltschaft geprägt. Ich bin daher davon überzeugt, dass Patienten- und Pflegeanwaltschaft als Kollegialorgan unter einem Dach sein sollten, womit es natürlich Synergieeffekte gibt. Aber zwei weisungsfreie Persönlichkeiten halte ich für notwendig. Ich hoffe sehr, dass Sie das noch überdenken! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Zu dem Antrag der GRÜNEN: Wir stimmen diesem Antrag selbstverständlich zu. Das Ziel ist nämlich gleich, nur der Weg ist ein etwas anderer. Aber die Sache ist uns natürlich zu wichtig.

 

Frau Stadträtin, ich bedaure, dass Sie die ganze Zeit nicht zugehört haben (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Doch, doch!), aber offensichtlich kennen Sie meine Argumentation schon so gut! (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Ich kenne sie und höre trotzdem zu, weil ich immer hoffe, dass Ihnen etwas Neues einfällt!) Ich habe sie auch schon oft gebracht. Aber ich würde Sie wirklich ersuchen, ziehen Sie diesen Gesetzesantrag zurück, folgen Sie unserer Argumentation! Ich glaube es nicht nur, sondern ich bin davon überzeugt, dass wir damit gerade diesen hochbetagten Menschen, die Hilfe und Unterstützung von uns allen brauchen, sehr helfen könnten! (Beifall bei der ÖVP)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Deutsch.

 

Abg Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr

 

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