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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 84

 

werden kann. Dass das Defizit des Krankenanstaltenverbunds eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung ist, ist genauso wie die Investitionen bei Schulen, wo in die Bildung investiert wird. Natürlich würde sich rein betriebswirtschaftlich für jedes einzelne Haus auch ein Defizit ergeben, aber dennoch reden wir davon, es geht beim Defizit des KAV im Jahr 2005 um genau 1 Prozent der Bilanzsumme.

 

Ich möchte nun auf die von Ihnen angesprochenen tragischen Fälle, die auch in einigen Medien kundgemacht wurden, eingehen. Diese sind natürlich zutiefst zu bedauern und das Mitgefühl gehört den Angehörigen. Trotzdem möchte ich festhalten, dass bei den Beschwerden, die überprüft wurden, wo die Überprüfungen teilweise bereits abgeschlossen wurden, die Sachverhalte von den jeweiligen Institutionen im Detail angesehen wurden und ich den Medien entnehmen konnte, dass im Fall der Frau Anna S eine Exikose nicht als Todesursache angenommen wurde, das heißt, von einem Austrocknen keine Rede sein kann, weil wir wissen, dass es Standard in den Institutionen ist, dass in der Pflegedokumentation ab dem Aufnahmetag ein Ess- und Trinkprotokoll angelegt wird, dass über die Anzahl der Mahlzeiten genauso Aufzeichnungen geführt werden wie über die tägliche Trinkbilanz Auskunft gegeben wird. Trotz all dieser internen Überprüfungen, und um alle Zweifel entsprechend auszuräumen, hat auch die Geschäftsführerin für dieses Heim, die MA 15 - Heimaufsicht, ersucht, nochmals eine rasche Prüfung im Hinblick auf die Beschwerde durchzuführen. Dieses Ergebnis ist noch abzuwarten.

 

Im zweiten Fall, der kein Pflegefall ist, wenn man sich die Chronologie der Krankenhausaufenthalte von Herrn Franz D ansieht, ist auch von Seiten des Krankenanstaltenverbunds diesem Vorfall genauestens nachgegangen worden, sind aber auch Maßnahmen festgesetzt worden, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Schon vor langer Zeit!), wobei diese Angelegenheit nicht ausschließlich ein Thema des Krankenanstaltenverbunds ist, sondern auch private Spitäler und die AUVA et cetera einbezogen werden müssen. Faktum ist aber, dass hier aus medizinisch-pflegerischer Sicht kein Fehlverhalten vorliegt, dass auch von Seiten des Krankenanstaltenverbunds korrekt gehandelt wurde, aber aus sozialer Sicht auf Grund des schlechten allgemeinen Zustands des Patienten eine Aufnahme erforderlich gewesen wäre, wir daher von einem Kommunikationsproblem zwischen diesen Institutionen zu sprechen haben und daher, gerade auch auf Initiative von Seiten des KAV, Maßnahmen in Angriff genommen wurden, um das trägerübergreifende Entlassungsmanagement zu verbessern und die Kommunikation zwischen den Trägern zu intensivieren. Daher findet am 11. Juli auch hier eine weitere Gesprächsrunde statt, wo alle Möglichkeiten ausgelotet werden sollen, um diese Institutionen, Organisationen, die im Auftrag der Stadt Wien für die soziale, medizinische und pflegerische Versorgung zuständig sind, noch weiter zu vernetzen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wieder zurück zum Gesetzesvorschlag: Durch den neuen Gesetzesentwurf wird eigentlich eine Forderung realisiert, über die wir hier in den Sitzungen des Gemeinderats immer wieder diskutiert haben. Es wird eigentlich ein Schritt gesetzt, dem Sie zustimmen könnten, denn es war gerade auch Wunsch von Herrn Dr Vogt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, in der geprüft wird, welche Möglichkeiten es gibt, den Pflegeombudsmann gesetzlich zu verankern. Es hat aber von uns auch betreffend die Patientenanwaltschaft eine ganz klare Position gegeben, nämlich dass es keinen Sinn macht, Teile oder Kompetenzen aus dem Pflegeanwaltsgesetz herauszunehmen, weil das die Pflegeanwaltschaft aushöhlen und letztendlich schwächen würde. Das ist auch aus vielen anderen Gründen abzulehnen, weil gerade die Einrichtung der Wiener Patientenanwaltschaft 1992 der erste historische Schritt zur gesetzlichen Verankerung der PatientInnenrechte - mit großem I - war.

 

Weiters wurde nach dem Beschluss des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes eine Heimkommission, wie Sie wissen, unter dem Vorsitz des Wiener Patientenanwalts eingerichtet, die den Betreuungs- und Pflegestandard der Wiener Wohn- und Pflegeheime regelmäßig zu beurteilen hat. Ich meine, Herr Dr Dohr hat in der letzten Sitzung der Geriatriekommission einen sehr umfassenden schriftlichen Bericht präsentiert. Er hat umfassend darüber berichtet und eindrucksvoll die Anzahl der Sprechstunden, die vor Ort geboten werden, dokumentiert und damit eigentlich auch die Niederschwelligkeit des Zugangs zur Heimkommission dargestellt. Daher sollte man in der Diskussion gar nicht den Eindruck erwecken, als gäbe es ausschließlich die Pflegeombudsstelle des Herrn Dr Vogt als Kontrollinstanz. Das würde er nämlich auch nicht meinen. Er selbst hat in einem Artikel der "Presse" am 13. August darauf hingewiesen, wenn er sagt: „Wenn eines nicht in Ordnung ist, schauen sich das heute alle möglichen Instanzen an." - Das kann man nur unterstreichen. Daher glaube ich, dass der Vorschlag, der von der Kollegin Antonov hier in ihrem Beitrag gemacht wurde, die Patientenanwaltschaft schwächen würde, während der Gesetzesvorschlag die Kontrolle im Spitals- und Pflegebereich stärkt, Synergien schafft und Parallelitäten vermeidet.

 

Daher halte ich nochmals fest, dass dem Wunsch nach einer rechtlichen Verankerung des Pflegeombudsmanns mit diesem neuen Gesetz entsprochen wird. Das hätten meine Vorrednerinnen eigentlich auch positiv anerkennen können. Dazu hätten sie eigentlich gratulieren können, weil letztendlich eine Forderung von ihnen umgesetzt wird. Warum sie sich jetzt von ihrer eigenen Forderung distanzieren, ist für mich nicht nachvollziehbar, aber wahrscheinlich hat sie plötzlich der Mut dazu verlassen (Abg Dr Sigrid Pilz: Also bitte!), weil auch die im Rahmen der Untersuchungskommission angesprochene rechtliche Absicherung der Ombudsfunktion nunmehr ebenfalls umgesetzt wurde! Das wissen Sie genauso gut wie ich! (Abg Dr Sigrid Pilz: Fürchterlich!)

 

Die Aussage des Bürgermeisters war, und dies ist auch im wörtlichen Protokoll der

 

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