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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 84

 

Ich ersuche Sie um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammen zu legen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Blind. – Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir sprechen jetzt über den Biosphärenpark Wienerwald. Vor der Wahl haben, wie wir ganz genau wissen, die Landeshauptleute Häupl und Pröll versprochen, dass das – wie wir gehofft haben – ein Nationalpark werden wird. Leider ist es nicht so weit gekommen, dass das ein Nationalpark Wienerwald wird, jetzt wird es halt ein Biosphärenpark Wienerwald.

 

Eigentlich bleibt bei diesem Biosphärenpark aber alles beim Alten, es wird nichts Neues geschehen. In Wien werden die Natur- und Landschaftsschutzgebiete jetzt mit einem netten internationalen Mascherl versehen, und dieses Mascherl heißt Biosphärenpark.

 

Die ARGE Wienerwald wurde gegründet, man hat Machbarkeitsstudien vorgenommen, man hat ausgelotet, was geht und was nicht geht und ob es möglich ist, den Wienerwald zum Nationalpark zu machen. Man hat alles untersucht, und man hat beschlossen, alles beim Alten zu lassen und dem Ganzen im Prinzip nur einen neuen Namen zu geben.

 

Verwaltet wird dieser Biosphärenpark durch die Biosphärenpark-Management-Gesellschaft. Ich habe keine besondere Hoffnung, dass aus dieser Gesellschaft etwas Besonderes werden wird und dass Innovationen kommen werden. Wir haben das auch bei der Nationalpark-Gesellschaft Donauauen gesehen: Dort, wo Wien und Niederösterreich drinnen sind, kommt im Prinzip nicht allzu viel heraus. Wien geht meist einen anderen Weg als Niederösterreich, ob dieser besser oder schlechter ist, kann ich nicht wirklich beurteilen, aber es schaut halt, wie gesagt, trotz einer gemeinsamen Verwaltung nicht besonders viel heraus außer neue Posten, wie es eben bei einer Management-Gesellschaft zu sein pflegt.

 

Der Entwurf des Gesetzes wurde einer Begutachtung unterzogen. Im Begutachtungsverfahren wurden von der Wirtschaftskammer, von der Landwirtschaftskammer und vom Stift Schotten dort Einsprüche erhoben, wo die forstwirtschaftliche Nutzung in Kernzonen irgendwie möglich wäre. Das heißt, dort, wo ein bisschen Naturschutz möglich ist, wurde von ÖVP-Seite Einspruch erhoben und Einhalt geboten. Aber keine Angst: Es wird überhaupt nichts geschehen und eh alles beim Alten bleiben!

 

Ziel des Gesetzes, über das wir jetzt abstimmen, ist es, den Biosphärenpark Wienerwald so zu errichten und zu erhalten, dass internationale Anerkennung durch die UNESCO erlangt und dauerhaft aufrechterhalten wird. Es nützt dem Landschafts- und Naturschutz eigentlich im Prinzip nichts, ob eine internationale Gesellschaft ihr Okay gibt oder nicht. Das Gesetz ist aber ein Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen. Das hat der jetzige Landschaft- und Naturschutz in Wien auch schon geschafft! Unser Landschaftsschutz und Naturschutz ist sicherlich vorbildlich und gut. Weiters ist das Gesetz ein Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt. – Das war unser Landschaftsschutz und Naturschutz bis jetzt auch schon. Da gibt es also nichts Neues, aber warum sollte man dagegen sein, wenn es jetzt “neu“ heißt?

 

Wie soll das Management erfolgen? – Die Verwaltung des Biosphärenparks Wienerwald erfolgt durch die Biosphärenpark-Wienerwald-Management-Gesellschaft. Was kann und was tut diese Gesellschaft? – Die Aufgaben der Gesellschaft sind nicht berauschend. Sie beinhalten die Erstellung eines Leitbildes für den Biosphärenpark Wienerwald unter – und jetzt kommt es! – Berücksichtigung vorhandener Stadt- und Regionalentwicklungspläne. Das heißt, der Bürgermeister von Purkersdorf – wir kennen ihn alle, es ist Bgm Schlögl – darf weiterhin brav in den Wienerwald, wenn es in Purkersdorf ist, hinein bauen, und es wird durch diese Biosphärenpark-Gesellschaft gar nichts anderes bewirkt werden.

 

Aufgabe der Gesellschaft ist die Koordinierung des Naturraummanagements und erforderlichenfalls die Erstellung eines Konzepts. Nicht einmal ein Konzept ist also für diesen Biosphärenpark notwendig. Ich bin gespannt, was diese Biosphärenpark-Gesellschaft wirklich bewirken kann, wenn nicht einmal ein Konzept notwendig ist!

 

Weil in diesem Gesetz nichts beschlossen wird, gibt es auch keine Strafen. Die einzigen Strafen sind für diejenigen vorgesehen, die in der Kernzone eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung entgegen § 3 Abs 3 vornehmen. Wie gesagt: Die Kernzone kommt einem Nationalpark gleich, und darum haben wir vor der Wahl gefordert, dass ein Nationalpark geschaffen wird. Bgm Häupl und Lhptm Pröll haben vor der Wahl gesagt: Das machen wir schon! Nach der Wahl ist sich das aber nicht ganz ausgegangen.

 

In Punkt 2 der Strafbestimmungen geht es um die Personen, die den mit den Aufgaben der Gesellschaft betrauten Personen oder Organen des Magistrats den Zutritt zum Grundstücken nicht gewähren. Die Grundstücke sind näher beschrieben, Hausgärten sind damit aber nicht gemeint.

 

Es ist das also nichts Neues. Ein Punkt dabei ist sicherlich nicht schlecht für Wien, für Werbezwecke durchaus anerkennenswert, und es ist auch international von Nutzen, wenn wir das machen: Die Bundeshauptstadt Wien ist berechtigt. die Bezeichnung “Biosphärenpark-Gemeinde“ zu führen. Das ist sicherlich für die Werbung gut, und da müssen wir natürlich mitgehen.

 

In den erläuternden Bemerkungen steht: Ziel dabei war, dass der Biosphärenpark nicht mehr ausschließlich reine Naturschutzkonzepte beinhalten sollte, mit dem

 

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