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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 78

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen jetzt zur 2. Zusatzfrage. Herr Abg Herzog, bitte.

 

Abg Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Keine Frage, dass die Leerstehungen ein echtes Problem sind. Sie finden allerdings nicht nur in den großen Geschäftsstraßen statt, sondern natürlich auch in den Grätzeln, die schon seit langem Leerstehungen in großem Ausmaß haben und wo Verödungen eintreten. Wir haben ja vor längerer Zeit eine Förderschiene für Kleingaragen errichtet, die die Möglichkeit für ebenerdige Kleingaragen geschaffen hat. Die Ausnützung hält sich in Grenzen. Das wäre aber, wie ich glaube, ein guter Beitrag, um den ruhenden Verkehr deutlich zu entlasten. Das wird leider auch zu wenig ausgenützt.

 

Was das Mietrecht betrifft, möchte ich mir schon den Hinweis erlauben, Herr Landeshauptmann, dass letzten Endes der Kern der Bestimmungen, die Sie heute beklagen, großkoalitionären Ursprungs gewesen ist. Wir haben hier in diesem Haus Anfang der 90er Jahre heftige Debatten mit dem Herrn Edlinger als damaligen Stadtrat gehabt, bei denen es um das Ja oder Nein zu dieser Mietrechtsreform gegangen ist, die sicherlich dann durch Änderungsgesetze noch weiterentwickelt wurde. Aber im Kern geht das auf großkoalitionäre Bestimmungen zurück, und was Sie heute beklagen, haben Sie damals heftig verteidigt. Übrigens ist auch die Arbeiterkammer, die damals massiv für dieses Recht eingetreten ist, heute natürlich massiv dagegen.

 

Von dem einmal abgesehen würde ich auch feststellen, dass die Gemeinde Wien ja der größte Hausherr Europas ist – Sie sozusagen oder Wiener Wohnen oder StR Faymann, das kann man sich aussuchen –, und es gibt dieses Geschäftesterben ja auch im Gemeindebau. Jetzt weiß ich schon, dass natürlich von den Lagen her die wirtschaftliche Substanz gegeben sein muss, damit sich ein Geschäft halten kann. Aber dessen ungeachtet möchte ich wissen: Was können Sie machen, damit das Geschäftesterben im Gemeindebaubereich hintangehalten wird?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich bezweifle ja nicht Ihre Kenntnisse im Bau- und Mietenbereich, aber ich darf Sie auf einen wesentlichen Unterschied hinweisen. Der Unterschied besteht darin, dass man tatsächlich in jener fernen Zeit, wo wir noch wesentlich jünger gewesen sind und wo es eine große Koalition gegeben hat, die Mietzinsobergrenzen bei den Kategorien A und B abgeschafft hat. Es war dies, wie Sie sich vorstellen können, nicht gerade das Herzensanliegen der Sozialdemokraten, aber sie haben dem letztendlich zugestimmt.

 

Das allerdings hat immerhin bedeutet, dass beim Wohnen C- und D-Mietzinsoberbegrenzungen damals erhalten geblieben sind, und selbstverständlich hat die Wirtschaft damals auch darauf geachtet, dass die ÖVP Obacht gibt auf die Mieten bei den Geschäftslokalen. Das hat sich im Zuge bestimmter Entwicklungen rund um das Jahr 2000 verändert. Warum ich mich das mit dieser Sicherheit zu behaupten traue, ist, weil ich den Auftrag gehabt habe, die Fragen des Mietrechts mit dem heutigen Ersten Präsidenten des Nationalrates auf Parteienebene zu verhandeln, was allerdings über den Austausch von Papieren nicht hinausgegangen ist. Wie Sie ja wissen, ist Ihre Partei in die Regierung eingezogen und nicht die Sozialdemokraten.

 

Daher hat sich natürlich auch die Position, die Herr Präsident Khol damals zum Mietrecht vertreten hat, was aus dem Papier auch nachweisbar ist, auch in der Gesetzesrealität durchgesetzt, mit der Zustimmung der Freiheitlichen, und die unterscheidet sich massiv von dem, was Sie hier als großkoalitionär abgetan haben. Erstens sind nämlich auch beim Wohnen die Mietzinsobergrenzen abgeschafft worden, aber im besonderen Ausmaß gilt dies auch für die Geschäftslokale, sodass eigentlich hier ein Mietrecht geschaffen wurde, das im Wesentlichen den Hausherren alle Rechte einräumt und den Mietern, egal, ob Sie nun Wohnungsmieter oder Geschäftsmieter sind, die Rechte genommen hat, jedenfalls was die ökonomische Grundlegung betrifft. Das ist ein wesentlicher Unterschied. (Abg Johann Herzog: Das ist eine Angelegenheit der Angemessenheit!) Der Angemessenheitsbegriff – eine tolle Geschichte. Ohne Mietzinsobergrenzen ist der Angemessenheitsbegriff heute so – und das muss ich Ihnen halt auch sagen, weil Sie mich gefragt haben, was die Stadt Wien macht –: Bei uns, zum Beispiel im Gemeindebau oder in Häusern und Liegenschaften, die der Stadt Wien gehören, kostet heute der Quadratmeter für Geschäftslokale zwischen 8 und 9 EUR, wie mit der Wirtschaftskammer vereinbart, und auf der anderen Seite reden wir heute bei durchaus vergleichbaren Lagen von 100, 150 und noch mehr. Da sage ich halt schon, das ist ein wesentlicher Unterschied.

 

Auf einen Umstand darf ich Sie auch noch hinweisen, ohne zu sehr ins Detail zu gehen, aber es ist einfach notwendig, dass man Sachen nicht im Raum stehen lässt. Das Geschäftesterben im Gemeindebau liegt bei 10 Prozent von dem, was mit dem Geschäftesterben im Allgemeinen vergleichbar ist, und im Wesentlichen sind dies Nachfolgeprobleme und nicht durch das Mietrecht induzierte Probleme, weil wir hier rechtzeitig von unserer Seite her den Beitrag geleistet haben – ich sage es noch einmal, in einer Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer –, den man von der Stadt nicht zuletzt auch in der Versorgung solcher Gebiete erwarten kann.

 

Ich denke, dass es dabei gar nicht um ein Federl am Hut oder um Schuldzuweisungen oder sonst etwas geht, sondern es geht um eine klare Problemanalyse, denn nur vor dem Hintergrund der Problemanalyse wird man ergänzend zu dem, was wir an Fördermaßnahmen heute schon machen, ausweiten – ich sage es noch einmal: Für jeden vernünftigen Vorschlag bin ich immer dankbar und offen gewesen –, aber auf der anderen Seite muss die Änderung des Mietrechtes stehen. Das sind die Lösungsansätze dafür.

 

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