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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 79

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 14. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz geändert wird; das ist die 8. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz.

 

Berichterstatterin ist ebenfalls Frau amtsf StRin Mag Wehsely.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. - Es erfolgt kein Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht 2003/2004 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien an den Wiener Landtag.

 

Ich blicke um mich, um zu sehen, ob die Kinder- und Jugendanwälte schon eingetroffen sind. Ich sehe sie derzeit nicht.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau LhptmStin Laska, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es wird nun, wie alljährlich, auch für das Jahr 2003/2004 der Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Stadt Wien zur Diskussion vorgelegt. Erlauben Sie mir dazu eingangs zwei Bemerkungen.

 

Die erste: In diese Tätigkeitsperiode fiel auch die Ausschreibung und dann die Bestellung der Kinder- und JugendanwältInnen der Stadt Wien für die Dauer von fünf Jahren. Diese erfolgte am 1. Juli 2004, und die schon bisher tätigen beiden AnwältInnen, nämlich Frau Diplomsozialarbeitern Monika Pinterits und Herr Dr Anton Schmid, wurden zu Kinder- und JugendanwältInnen dieser Stadt wiederbestellt.

 

Ich bin froh, dass Sie beide auch bei uns sind und daher nicht nur der Diskussion persönlich beiwohnen können, sondern ich auch hier Gelegenheit habe, Ihnen für die Tätigkeit im Berichtszeitraum zu danken. Sie haben ja schon auf einen großen Erfahrungsschatz zurückblicken können und haben auch diese neue Aufgabenstellung mit sehr viel Elan begonnen. Sie erfüllen, wie ich meine, die im Gesetz vorgesehene Aufgabenstellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft sehr gut, und zwar vor allem deshalb, weil Sie Ihre Aufgabenstellung, Lobbyismus zu betreiben und damit die Seite der Kinder und Jugendlichen zu vertreten, so wie es von ihnen gefordert wird, ernst nehmen in all der Vielfalt und auch in all der Schwierigkeit, die sich manchmal darstellt, wenn natürlich die Interessen dieser Zielgruppe auf der einen Seite und die Interessen von anderen Zielgruppen letztendlich zu bedenken sind.

 

Sehr positiv möchte ich auch erwähnen, dass die Stadt Wien insgesamt und vor allem die Jugendarbeit in dieser Stadt sich an einem sehr intensiven Miteinander orientiert. Partizipation ist groß geschrieben und spiegelt sich in vielen Projekten wider. Gerade das ist ein Bereich, der, wie man auch dem Bericht entnehmen kann, immer wieder Schwerpunkt sowohl von Diskussionen im Bereich der Expertinnen und Experten der Jugendarbeit als auch in den regelmäßigen Veranstaltungen der Vernetzung auf allen Ebenen in dieser Stadt, aber natürlich auch mit den Betroffenen selbst ist. Denn wir lägen ja vollkommen falsch, würden wir nur von Partizipation reden, aber diese nicht leben. Für diese Unterstützung, für das Mithelfen in all diesen Fragen und auch für das Vertreten der Position von Kindern und Jugendlichen bin ich sehr dankbar. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ein letzter Satz sei mir eingangs noch gestattet. Es ist ja mit auf die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, aber vor allem der drei in den östlichen Bundesländern zurückzuführen, dass es gelungen ist, ein gemeinsames Jugendschutzgesetz zumindest in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland umzusetzen. Die Forderung nach einem österreichweit gleich lautenden Jugendschutzgesetz ist bedauerlicherweise noch immer nicht erfüllt, sosehr wir uns über den gemeinsamen Weg gefreut haben, nicht nur weil er Sinn macht, sondern vor allem, weil das Gebiet Wien, Niederösterreich und Burgenland ein so stark zusammenhängendes ist und vor allem für die Kinder und Jugendlichen, die in diesen drei Bundesländern wohnen, auch eines ist, in dem sich Ströme austauschen, weil viele, die in einem Bundesland wohnen, sich im anderen aufhalten und umgekehrt. Deswegen ist dieser gemeinsame Weg so wichtig gewesen.

 

Umso bedauerlicher erscheint es mir, dass sich offensichtlich auf beamteter Ebene ein Kompromiss über Fragen der Erweiterung des Jugendschutzes nicht so abgezeichnet hat, dass er dann auch politisch die Zustimmung gefunden hätte, und es in diesen Bereichen unter Umständen wieder zu Veränderungen kommt. Das hielte ich für ganz schlecht, weil damit die Signalwirkung, die diese drei Bundesländer auch an die restlichen Bundesländer gesetzt hätten, wieder verloren gehen könnte.

 

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