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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 79

 

erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Hohes Haus! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zum Akt selbst ist zu sagen, dass er offensichtlich einstimmig angenommen wird, und das ist gut so.

 

Zur jetzigen Debatte erlauben Sie mir schon, ein paar Punkte anzusprechen. Wenn hier gemeint wird, dass es sich bei dem Artikel des Herrn Amhof um einen Schreibfehler oder um eine dumme Aussage handelt, dann kann es sich offenbar nur um einen Schreibfehler der "Wiener Bezirkszeitung" handeln. Ich zitiere das, was Herr Amhof sagt: „Überhaupt wurde den Kriegstoten, den Toten an der Heimatfront, in den Städten, in den Gefangenenlagern, den grausamen Opfern der Besetzung und der Verschleppung nach dem Kriege jene öffentliche Aufmerksamkeit verweigert, welche man jenen privilegierten Opfern widmet, derer unter anderem beim oben genannten Denkmal oder beim Denkmal auf dem Judenplatz gedacht wird.“ - Zitat-Ende, keine Verkürzung und nicht aus dem Zusammenhang gezogen.

 

Ich sehe hier nicht, wo der Schreibfehler liegen kann, und es befremdet schon sehr, wenn hier so einig getan wird, dass bereits heute um 13.57 Uhr der Landesparteisekretär der FPÖ sich vor den Herrn Amhof stellt und von manipulativer Polit-Hetze spricht. Ich denke, das spricht für sich. (Abg Franz Ekkamp: Da schau her!)

 

Sehr befremdend habe ich es in der Debatte auch gefunden, dass man fast den Eindruck haben könnte, der Herr Gudenus hat eigentlich mit keiner politischen Partei, die hier im Haus vertreten ist, irgendetwas zu tun, und es ist wirklich ein Pech, dass der da ist. Herr Kollege Strache, es kommen mir fast vor Mitleid die Tränen, wenn Sie hier sagen, es ist Ihnen leider nicht mehr möglich, als ihn zum Rücktritt aufzufordern. Es wurde heute schon mehrmals gesagt und war auch im ORF zu sehen, dass der Skandal, den es jetzt um den Herrn Gudenus gibt, darauf beruht, dass er bereits 1995, vor 10 Jahren, die Existenz von Gaskammern in Frage gestellt hat, und dass der jetzige Skandal darauf beruht, dass er diese ihm vorgespielte Aussage wieder und noch einmal bestätigt hat.

 

Der Herr Gudenus ist von einer Partei vorgeschlagen worden, nämlich von der Freiheitlichen Partei, und auch von der in den Bundesrat gewählt worden, leider auch noch mit anderen Stimmen. Daher gibt es dafür ganz klare Verantwortlichkeiten. Wir brauchen auch nicht so zu tun, als ob jetzt Wonne und Waschtrog wäre und alles einhellig wäre. Auch die Aussage von vor wenigen Tagen vom Herrn Lhptm Haider, der lange Ihr großes Vorbild war und jetzt Ihr größter Feind ist, der der Meinung ist, es sollen sich die Politiker bei historischen Debatten zurückhalten, genau diese Aussage ist das Problem! Denn wir müssen die historische Debatte führen, wir müssen historische Wahrheiten zur Kenntnis nehmen und nicht relativieren.

 

(In Richtung Abg Heinz-Christian Strache:) Wenn Sie, Herr Bundesparteiobmann, heute, nachdem Sie gesagt haben, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden, hier auch herausgegangen sind und gleich davon gesprochen haben, dass wir uns generell dafür einsetzen müssen, dass die Menschenrechte nicht verletzt werden - da ist die Sozialdemokratie die erste Partei, die der Meinung ist, dass Menschenrechte einzuhalten sind und dass für Menschenrechte zu kämpfen ist -, dann stellt auch das schon wieder eine vollkommen unzulässige Relativierung des industriellen Massenmords des NS-Regimes dar. Denn das hat eine Einzigartigkeit, die mit nichts anderem zu vergleichen ist und auch mit nichts anderem verglichen werden darf, wenn man aus der Geschichte gelernt hat.

 

Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Wir stimmen ab über den Beschluss- und Resolutionsantrag aller im Landtag vertretenen Parteien betreffend Aussagen von Bundesrat John Gudenus. Hier wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Beschlussantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch dieser Antrag ist einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgen Dr Matthias Tschirf und Mag Barbara Feldmann betreffend Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen im Begutachtungsverfahren auf der Homepage der Stadt Wien. Hier wurde die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal verlangt.

 

Wer mit der Zuweisung einverstanden ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Die Zuweisung erfolgt einstimmig.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 13. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 20. Novelle zur Dienstordnung 1994 -, die Besoldungsordnung 1994 - 25. Novelle -, die Pensionsordnung 1995 - 14. Novelle -, das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 - 7. Novelle - und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 geändert werden sollen.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Wehsely. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich ersuche um Zustimmung.

 

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