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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 79

 

Ich bin noch zuversichtlich, dass es vielleicht gelingen wird, das noch einzufangen, vor allem, weil gerade in diesen Bereichen EU-Regelungen vor der Tür stehen, und dass man hier sozusagen einen gemeinsamen Weg findet.

 

Erlauben Sie mir, noch einmal ein Dankeschön zu sagen, nicht nur an die beiden JugendanwältInnen, sondern vor allem auch an die MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Da wir ja im Ausschuss, als dieser Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung stand, keine Diskussion hatten, freue ich mich schon jetzt auf die Diskussion und auf die Stellungnahmen zu dem Bericht.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Ich möchte jetzt in unserer Mitte die beiden Kinder- und Jugendanwälte, Frau Pinterits und Herrn Dr Schmid, ganz herzlich begrüßen. Ich freue mich, dass Sie da sind und sich anschließend wahrscheinlich auch zu Wort melden werden.

 

Es ist so, dass diese Debatte wahrscheinlich nicht um 16 Uhr zu Ende sein wird. Wir werden dann die Debatte für die Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrechen. (Abg Christian Oxonitsch: Wenn jeder nur eine Minute redet, geht es sich aus!)

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich als Erste Frau Abg Trammer zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Heike Trammer (Bündnis Zukunft Wien - die Stadtpartei): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und Herren von der Jugendanwaltschaft!

 

Ich werde mich bemühen, mit meiner Rede um 16 Uhr fertig zu sein, und daher das alles ein bisschen straffen.

 

Zum Bericht: Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für die vielen wichtigen und auch vielen richtigen Anmerkungen in Ihrem Bericht! Wir stimmen zwar nicht überall überein, aber es sind doch sehr, sehr viele gute Anregungen, und deshalb herzlichen Dank für Ihre Arbeit!

 

Die Senkung des unbefreiten Wahlalters auf 16 Jahre ist auch dem BZW selbstverständlich ein großes Anliegen. Ebenso kann ich unterschreiben, dass die Schule neben der Familie einer der wichtigsten Lebensräume ist, wie Sie es beschreiben, und für die Kinder ein Ort sein muss, wo sie ohne Angst und mit Spaß am Lernen teilhaben können. Die Qualität des Bildungssystems und die damit verbundenen notwendigen Änderungen stehen für mich ebenso außer Frage.

 

Sie haben in Ihrem Bericht die Beteiligung in Arbeit und Betrieb angesprochen. Auch dort gibt es selbstverständlich großen Handlungsbedarf, und da freue ich mich auch über Ihre Anregungen. Ich erspare es mir jetzt, aus diesem Bericht zu zitieren, damit ich Zeit spare.

 

Zweiter Teil: Beteiligung in Stadtteil und Planung. Da sind die Stadtplanung und auch Herr StR Schicker gefragt, Ihre Anregungen aufzunehmen. Ich habe mir den Entwurf des Stadtentwicklungsplanes 2005 sehr gut durchgelesen. Es sind zwar sehr allgemeine Bestimmungen, die Jugendliche in der Stadtplanung betreffen, leider aber fehlen doch die ganz konkreten Hinweise, die Sie auch gemacht haben, auf die Spielraumgröße und so weiter.

 

Ein ganz großes Manko sind die Kinderspielplätze, die von den Wohnbauträgern - sowohl Gemeindebauwohnungen als auch Genossenschaftsträgern - errichtet werden. In meiner unmittelbaren Wohnumgebung gibt es Spielplätze, die nicht größer als drei mal fünf Meter sind. In der Mitte ist ein Klettergerüst, umzäunt mit einem Maschendrahtzaun, und wenn das Kind eventuell unglücklicherweise von diesem Klettergerüst herunterfällt, dann spießt es sich möglicherweise an diesem Zaun, an diesen Pfählen auf, weil das alles so eng konzipiert ist. Platz zum Spielen für zwei oder drei Kinder oder zum Laufen gibt es überhaupt nicht. Um aber der Gesamtspielfläche Genüge zu tun, errichten die Wohnbauträger mehrere Kleinstzellen an Spielplätzen, und das ist wirklich untragbar.

 

Zum Thema kinderfreundliche Wohnanlagen und Kinderlärm: Auch da gebe ich Ihnen Recht, es ist ein großes Problem. Ich habe hier ein Schreiben der Genossenschaft GEWOG an Mieterinnen und Mieter, welches das Fußball Spielen betrifft. Das darf ich Ihnen vorlesen, weil es auch unterstreicht, wie hier in dieser Stadt kinderfreundlich gelebt werden darf: „Sehr geehrte Damen und Herren! Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass das Fußball Spielen im Bereich der Allgemeinflächen der Wohnhausanlage nicht gestattet ist, da sowohl die Rasenflächen dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden als auch Mitbewohner in deren berechtigten Ruhebedürfnissen gestört werden beziehungsweise auch die Lebensqualität in der Wohnhausanlage mindert, und appellieren daher an die Eltern, auf ihre Kinder dahin gehen zu achten."

 

Jetzt muss man natürlich dazusagen, dass das Kinder im Alter von vier bis maximal zehn Jahren sind. Das sind also keine 15- oder 16-jährigen Kinder, die mit irgendwelchen großen Superschüssen Scheiben zerdeppern, sondern es sind wirklich Kleinkinder. Da gibt es eine sehr interessante Geschichte, die ich Ihnen auch zur Kenntnis bringen darf, aus der Stadt Karlsruhe, dem Kinderbüro. Dort wurde eine generationenfreundliche Hausordnung entworfen, und solche Hausordnungen empfehle ich allen Wohnbauträgern der Genossenschaften, vor allem aber auch der Gemeinde Wien.

 

Jetzt komme ich zum Schluss und leider auch zu meinem größten Kritikpunkt Ihres Berichtes. Es geht um den YAP, den "Young rights Action Plan". Österreich ist verpflichtet, wie Sie richtig schreiben, einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Rechte der Kinder und Jugendlichen auszuarbeiten, was diese Bundesregierung auch getan hat, unter Mitwirkung aller Kabinette. Österreich hat den NAP erarbeitet, und den NAP kann man auch auf der Homepage des BMSG nachlesen und herunterladen. Grundlage dieses NAP ist der YAP, der YAP als ein Expertenbericht zum Thema Kinder- und Jugendrechte.

 

Sie schreiben da: „Leider wurde bis jetzt" - Oktober 2004 – „seitens des BMSG der Bericht noch nicht

 

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