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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 79

 

wegweisen, wenn sie damit nicht aufhört.

 

Von der Opposition wird teilweise bekrittelt, dass das kein Verwaltungsstraftatbestand ist und es bei wiederholter Betätigung keine Geldstrafe oder keine Anzeige nach sich zieht. Sie können mir glauben, mir wäre es auch lieber, wenn diese Personen eine saftige Geldstrafe bekommen würden. Mir wäre es lieber, wenn die es sich irgendwann einmal fünf Mal überlegen würden, ob sie dort noch einmal hingehen und das Geld aus den USA dann irgendwann einmal nicht mehr ausreicht, um dort auf und ab zu marschieren und Frauen zu bedrängen. Aber diese Handhabe, dieses Verwaltungsstrafverfahren hätte auch einen Preis. Es hätte nämlich diesen Preis, die Frauen vor Gericht als Zeuginnen einvernehmen und sie unter Umständen sogar zwangsvorladen zu müssen. (StRin Karin Landauer: Das stimmt schlicht und einfach nicht! – Aufregung bei Abg Kurth-Bodo Blind.)

 

Doch, das ist aber so, denn sie haben eine Beweisführung in einem Verwaltungsstrafverfahren und das entscheidet die Polizei. Und wenn es eine Geschädigte gibt, dann würde sie wahrscheinlich auch als Zeugin angerufen werden. Sie sozusagen das Erlebte noch einmal erleben zu lassen, das ist ein bisschen ein zu hoher Preis, den man dafür zahlen müsste.

 

Aber was ist denn das wirklich Wesentliche? Ich habe mir im Vorfeld überlegt, was für mich das Wesentliche wäre, wäre ich in einer solchen Situation und würde ich dort hingehen. Ich sage Ihnen, für mich wäre wesentlich, dass ich dort nicht allein gelassen werde, dass ich dort das Gefühl habe, es steht jemand auf meiner Seite, nämlich zum Beispiel ein Polizist und dass ich dort das Gefühl habe, der Staat steht auf meiner Seite und dass mir klar vermittelt wird, ich bin im Recht, du bist im Recht und die sind im Unrecht und ich glaube, das ist das Wesentliche. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es ist schade, dass sich nicht alle im Wiener Landtag vertretenen Parteien dazu durchringen können, dem Gesetz zuzustimmen, weil sie sich damit einfach auf die Seite jener stellen würden, die unsere Unterstützung und unsere Hilfe notwendig haben. Besonders Leid tut mir das natürlich bei den GRÜNEN, die sich mit einer einzigen Ausnahme nicht auf unsere Seite stellen. (Aufregung bei Abg Dr Sigrid Pilz.) Aber glauben Sie Ihrer Frauensprecherin! Die wird sich schon gut überlegt haben, warum sie diesem Gesetz auch zustimmt!

 

Und die Resolutionsanträge, die von den GRÜNEN eingebracht wurden, sind schon auch eine Ablenkung davon, dass sie dem Gesetz einfach nicht zustimmen wollen, aus welchen Gründen auch immer. (Abg Dr Sigrid Pilz: Das ist eine schlichte Unterstellung! – Abg Dr Martina LUDWIG: Keine Alternative!)

 

Vielleicht noch zwei Sätze zu den Themen der Resolutionen. Die Situation in Wien ist so wie überall im Bund, dass kein Arzt gezwungen werden kann, eine Abtreibung vorzunehmen. Das wissen Sie natürlich. Es gibt in Wien fünf öffentliche Krankenhäuser, wo Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden und das ist nicht vergleichbar mit Ländern wie zum Beispiel Vorarlberg, wo man eine fünfstündige Zug- oder Autoreise auf sich nehmen muss, um einen Abbruch durchführen zu lassen.

 

Die Kosten, die Sie angesprochen haben, da stimme ich Ihnen zu, aber es ist in Wien auch so, dass die Frauen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können. Es gab zum Beispiel im Jahre 2004 491 Anträge, von denen 95 Prozent bewilligt worden sind. Aber es geht heute um etwas anderes, es geht heute um Psychoterror gegen Frauen, gegen Frauen, die in einer Notsituation sind, die meistens einen schweren Gang vor sich haben, und es geht hier um ein Landes-Sicherheitsgesetz. Und ich bitte Sie, stellen Sie sich gemeinsam mit uns auf die Seite der Frauen und zeigen wir ihnen, dass sie nicht allein sind in ihrer schwierigen Situation. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Redner ist Herr Abg Saßmann gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Gerold Saßmann (Bündnis Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Hoher Landtag!

 

Ich stehe nicht an, hier ein Bekenntnis abzugeben. Ich stehe nicht an, das Bekenntnis abzugeben, dass ich auf der Seite der Frauen stehe, gegen die Psychoterror von radikalen Abtreibungsgegnern durchgeführt wird. Ich lasse mir von niemandem hier unterstellen, dass es anders wäre.

 

Ich sage es hier noch einmal: Es ist unmenschlich, eine Frau, die sich zu so einem schweren Schritt entscheidet - denn das fällt sicher keiner Frau leicht, das zu tun - zu belästigen, ihr ein Plakat hinzuhalten, ihr einzureden, du bist eine Mörderin, oder sie sonst irgendwie zu bedrängen. Das sage ich und nichts anderes hat Frau Abg Trammer hier gesagt. Im Moment haben wir leider Gottes ein bisschen eine Schieflage; (Abg Martina LUDWIG: Das stimmt aber nicht ganz!) nichts anderes hat die Frau Abg Trammer gesagt. Sie hat dreimal darauf hingewiesen, dass wir zur Fristenlösung stehen, und sie hat dreimal darauf hingewiesen, dass Psychoterror gegen diese Frauen nicht in Ordnung ist. (Beifall beim BZW.) Aber bei der Debatte hier gibt es eine bestimmte Schieflage. Bei der Debatte hier geht es von der einen Seite um die Abtreibung, und rechtlich und sachlich gesehen geht es ums Wiener Landes-Sicherheitsgesetz. Es tut mir ein bisschen Leid, dass ein so wichtiges Thema wie Abtreibung und Terror gegen Frauen, die solche Schritte durchführen oder durchführen müssen, mit dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, mit dem § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes, abgehandelt wird.

 

Frau StRin Wehsely hat zum Eingang der Debatte gesagt, die unzumutbare Belästigung würde durch diese Novelle des Landes-Sicherheitsgesetzes präzisiert. Nein, Frau StRin Wehsely, die unzumutbare Belästigung wird nur in einem Punkt präzisiert, nämlich im konkreten Anlassfall. Im konkreten Anlassfall Abtreibungsgegner, und die unzumutbare Belästigung wird sonst überhaupt nicht präzisiert und wird sonst überhaupt nicht angesprochen. Was ist mit aufdringlichen Werbemaßnahmen, was ist mit anderen aufdringlichen Verhaltensweisen von religiösen Eiferern, von politischen Eiferern, von Gegnern von

 

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