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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 79

 

Pelzen, von Gegnern von Rauchern, von Gegnern von Alkohol, was ist mit diesen Dingen? Was ist, wenn es tatsächlich noch einmal ein derartig virulentes Problem geben wird wie Psychoterror gegen Frauen? Gehen wir dann hier im Wiener Landtag her und verlängern dann den Kanon des § 3, machen wir dann eine große Liste von Dingen, die jetzt definitiv verboten sind, und die anderen Dinge sind erlaubt? Das kann es ja wohl bitte nicht sein. Das kann es bitte nicht sein, und hier sollte man bitte die Kirche im Dorf lassen. So ein Verhalten, wie es bisher von den Abtreibungsgegnern an den Tag gelegt wurde, wäre auch bisher mit der Regelung des § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes zu ahnden gewesen, nur hat es niemand gemacht. (Beifall beim BZW.)

 

Da geht es dann darum, dass Personen, die unter psychischem Druck stehen, beschützt werden, oder Personen, die unter psychischem Druck stehen, Sanktionen angedroht werden. Das ist ein äußerst unbestimmter Gesetzesbegriff. Da würde ich mich dann freuen, wenn ich Exekutivbeamter bin und von jemandem angerufen werde und gesagt wird, ich bin unter psychischen Druck gestellt worden. Und ich als Exekutivbeamter sage, aha, ja, worin äußert sich das, wie kann ich das sehen?; nun, ich bin halt unter psychischen Druck gesetzt worden. Aber da präzisiert man natürlich, weil der Gesetzgeber, oder diejenigen, die das Gesetz ausgearbeitet haben, sind sich ja offensichtlich dieses Defizits bewusst und daher sagen sie, psychischer Druck ist beispielsweise nachdrückliches Ansprechen oder die versuchte Übergabe von Gegenständen. Und ich glaube, das hat Frau Abg Trammer gemeint. Das kann ja nicht sein, dass es nur die versuchte Übergabe von Gegenständen, ob das jetzt ein Plastikembryo, ein Kreuz oder ein Rosenkranz oder das nachdrückliche Ansprechen von Personen ist. Wenn ich dann ein Polizist oder Exekutivbeamter bin und dann kommt irgendjemand zu mir und sagt: „Ich bin psychisch unter Druck gesetzt worden, weil dort, wo ich hingehen wollte, um mir eine Beratung zu holen, da sind zwei so Zwei-Meter-Prügeln gestanden mit großen Plakaten umgehängt und da hat man einen Fötus und ein glückliches Baby, und da hat man eine große Aufschrift gesehen, Abtreibung ist Mord“. Ist das kein psychischer Druck? Und was mache ich dann bitte als Exekutivbeamter? Dann schaue ich im Landes-Sicherheitsgesetz nach und dann sage ich, das steht leider nicht drinnen, es scheint demonstrativ nicht auf. Das kann es ja bitte nicht sein. Hier sieht man ja die praktischen Grenzen dieser ganzen Angelegenheit. Die Polizei, hat Frau Abg Straubinger, ich glaube, es war Frau Abg Straubinger, die das gesagt hat, müsse jetzt eingreifen oder einschreiten. Ja, Frau Abg Straubinger, wenn die zwei Sachen drinnen stehen, aber ansonsten muss die Polizei überhaupt nicht einschreiten. Ich sage Ihnen nämlich, warum die Polizei, oder wann die Polizei einschreiten sollte, aber zum Schluss. Die Grenzen dieses § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes, die liegen bitte im verfassungsrechtlichen Bereich. Und ich sage Ihnen, die Abtreibungsgegner, weil die so gut unterstützt sind - und die sind gut unterstützt und gut organisiert - nun, die sind ja auch nicht auf der Nudelsuppe daher geschwommen. Und was machen sie jetzt schon und was werden sie in Zukunft machen? Sie werden einen Schimmelbrief irgendwo in der Schublade haben, den schicken sie dann als Fax oder als E-Mail an die BPD Wien ab und sagen, am Montag, am Mittwoch und am Donnerstag werden wir eine Demonstration abhalten, und die ist dann halt leider zufällig vorm Fleischmarkt oder da am Gürtel, wo diese Kliniken sind. Nun, und was machen wir dann, wenn sich der dann nicht so verhält, wie es im § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes vorgelegt ist, wenn der sich dann einfach friedlich hinstellt, ja, was machen wir dann, ist es dann sanktioniert, ist es dann in Ordnung?

 

Weil Sie gesagt haben, Schutzzone. Irgendwer hat gesagt, Schutzzone. Bei der Schutzzone brauchen wir schon ein drohendes strafbares Verhalten. Und eine Strafnorm gegen einfaches Herumstehen und Transparente Tragen, die kenne ich nicht. Ich kenne nicht einmal eine Strafnorm gegen jemandem etwas in die Hand drücken Wollen, und ich kenne schon gar keine Strafnorm dagegen, dass man jemandem etwas ins Ohr flüstert oder dass man ihm irgendetwas sagt. So unangenehm das auch sein mag, aber die gibt es nicht, und daher kann es dort auch keine Schutzzone geben, und daher bringt dort eine Schutzzone auch überhaupt nichts.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt schon eine Lösung für das ganze Problem, es gibt eine Lösung für das ganze Problem. Wir haben heute zu Beginn der Sitzung vom Herrn Landeshauptmann von der Wiener Sicherheits-Partnerschaft gehört zwischen den Bundes- und Landesbehörden. Und das geht, bei manchen Dingen funktioniert das, bei der Überwachung der U-Bahn, bei der Überwachung der Parks und bei der Schutzzone am Karlsplatz, da funktioniert das und bei diesem Thema funktioniert das nicht, dass sich der Herr Landeshauptmann mit den Behörden des Bundes oder mit anderen Zuständigen zusammensetzt. Da funktioniert das auf einmal nicht, da ist es dem Herrn Landeshauptmann auf einmal nicht mehr so wichtig wie die Schutzzone am Karlsplatz. (Abg Martina LUDWIG: Schon auch!) Dann kann er das ja bitte ändern.

 

Und ich sage Ihnen, wenn der Herr Landeshauptmann und die zuständigen Stellen - und es ist da natürlich die SPÖ angesprochen - ehrlich bemüht sind, dieses Problem zu lösen, dann hätten Sie das schon längst gemacht. Der § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes, diese Regelung ist nur demonstrativ, das heißt, es gibt keinen neuen Tatbestand. Auf Grund dieses Tatbestandes des § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes hätte man das machen können, man hätte sich nur hinsetzen müssen, man hätte die Polizei instruieren müssen, man hätte ihnen Dienstanweisungen geben müssen - was man sowieso muss -, man hätte denen vermitteln und kommunizieren müssen, was sie tun sollen, und man hätte sich dafür einsetzen müssen, dass sie das auch tun. Das kann man mit dem § 3 so wie er derzeit besteht. Wenn wir jetzt eine Änderung dieses Paragraphen bestimmen und es passiert sowieso wieder

 

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