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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 79

 

eine Anlassgesetzgebung ist, sie aber dann auch noch einzuschränken! Ich möchte das korrekt zitieren, damit Sie mir nicht sagen, ich hab jetzt hier etwas falsch zitiert: „Als unzumutbare Belästigung im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 ist insbesondere auch anzusehen, wenn auf Personen, die sich einer sozialen oder medizinischen Einrichtung nähern, psychischer Druck“ und so weiter „ausgeübt wird.“ Also jemand, der aus der Klinik herauskommt, kann dann belästigt werden und ist nicht davon betroffen. MitarbeiterInnen, Personal in der Klinik wären auch nicht davon betroffen. Da sieht man, wie wenig überlegt hier die SPÖ eine Gesetzesvorlage einbringt, um in den Medien so da zu stehen als wie „endlich geht die SPÖ gegen Abtreibungsgegner vor und schützt die Frauen.“ Ja, so ist es ja nicht! Die rote Karte für Abtreibungsgegner, Frau Stadträtin, und die Gesetzesnovelle “Wegweisung bei Belästigungen von Frauen“. Die Wegweisung bei Belästigungen von Frauen gibt es ja schon! Ich weiß nicht, was Sie hier neu einführen wollen! Sie stellen das so dar, als würde hier von Ihnen ein Schritt gesetzt, der eine wesentliche Verbesserung für die Wiener Bevölkerung, insbesondere für die Frauen ist. Das ist leider nicht der Fall!

 

Abänderungsantrag: „Der § 3 Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, die Absätze 1 bis 3 bleiben gleich. Wir Freiheitliche fordern einen Abänderungsantrag, indem ein Absatz 4 eingefügt wird.

 

Der Absatz 4 lautet: Wer den Handlungen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß Abs 1 und 3 wiederholt zuwider handelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 700 EUR, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir meinen, dass im Bereich der Wiener Landessicherheit Maßnahmen notwendig sind, um insgesamt das Sicherheitsgefühl der Wienerinnen und Wiener zu verbessern, um Unfug abzuwehren, um grobe Belästigungen hintan zu halten. Und ich glaube, Sie wie auch der Herr Bürgermeister und ich hören immer wieder, nachdem ursprünglich von den Freiheitlichen die Forderung nach mehr Polizei, nach mehr Polizisten in Wien aufgestellt wurde, dass auch er jetzt 100 Polizisten, 1000 Polizisten, 1000 zusätzliche Polizisten fordert. Eine Zeitlang wollte er auch schon den Polizeiapparat übernehmen. Na ja, wenn dann von dem, was von der Sozialistischen Partei hier an Verbesserungen in die Sicherheit angekündigt wird, das übrig bleibt, dass man so eine Novelle einbringt, die in Wahrheit an den Tatsachen nichts verändert, außer dass sie eine Anlassgesetzgebung darstellt, damit man in der Öffentlichkeit Wahlpropaganda begehen kann, dann können wir dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen.

 

Ich bitte Sie aber, jenem Abänderungsantrag zuzustimmen, der wirklich bessere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, aber auch zum Schutz der betroffenen Frauen schaffen würde. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächste Rednerin ist Frau Abg Mag Straubinger gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Mag Sybille Straubinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben heuer 30 Jahre Fristenlösung in Österreich, 30 Jahre geltendes Recht und 30 Jahre, wo das von bestimmten Gruppierungen immer noch nicht anerkannt und nicht akzeptiert wird. Es ist zwar das gute Recht dieser Gruppierungen, mit der Fristenlösung nicht einverstanden zu sein. Aber sie haben kein Recht, Frauen, die auf dem Weg zu diesen Kliniken sind, als Mörderinnen anzusprechen. Sie haben kein Recht, ihnen Plastikembryos in die Hand zu drücken. Und Sie haben auch kein Recht, ihnen Betgesänge ins Ohr zu säuseln.

 

An der Stelle muss ich schon noch zur Frau Kollegin Trammer sagen: Wenn Sie sagen, es ist eine Anlassgesetzgebung, nur weil Plastikembryos überreicht werden, dann sage ich Ihnen, es geht nicht nur um die Plastikembryos, aber das wäre auch schon ein Grund, eine Gesetzgebung zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und was ich auch wirklich nicht verstehe: Wenn Sie hier sagen, Abtreibung ist kein Mittel der Geburtenkontrolle - glauben Sie wirklich, dass für irgendeine Frau Abtreibung ein Mittel der Geburtenkontrolle ist? Das ist ja nicht einmal vorstellbar, glaube ich, dass man so etwas als Mittel der Geburtenkontrolle einsetzt!

 

Die Frauen, die in diese Kliniken dort hingehen, sind in einer psychischen Notsituation, denen geht es nicht gut, die haben sich das reiflich überlegt und das ist für diese Frauen einfach der letzte Ausweg. Was diese so genannten Lebensschützer, die sich vor den Kliniken aufhalten, dort machen, ist nichts anderes als unmenschlich.

 

Die Lösung, eine Schutzzone vor den betroffenen Kliniken zu installieren, wäre uns auch lieber gewesen, aber das ist eine Bundesregelung. Das ist etwas, was Wien nicht machen kann. Die Bundesregierung hat leider beschlossen, sie nur vor Schulen, Kindergärten und soviel ich weiß auch vor Pensionistenwohnhäusern und Kasernen zuzulassen, aber vor medizinischen Einrichtungen hat sie das als für nicht notwendig angesehen. Für das BZÖ als Regierungspartner war das übrigens kein Problem. Die KollegInnen sind ja seit ihrer Änderung die Gleichen geblieben.

 

Damit das endlich ein Ende hat, damit dieser Zustand endlich ein Ende hat, ist jetzt auf Landesebene eine Lösung gefunden worden, die durchsetzbar und auch rechtlich haltbar ist, die eine Handhabe gegen diese Fanatiker möglich macht. Sie schaut so aus, dass nun im § 3 klar ausgeführt wird, dass, wenn auf Personen, die sich einer sozialen oder medizinischen Einrichtung nähern, psychischer Druck wie zum Beispiel durch nachdrückliches Ansprechen oder versuchte Übergabe von Gegenständen ausgeübt wird, die Polizei in Zukunft in solchen Fällen einschreiten muss. Und das ist auch der Unterschied zur jetzigen Situation. Die Polizei muss die Person auffordern, ihr Verhalten einzustellen und sie muss sie

 

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