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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 79

 

ich meine, dass das ein ganz wesentlicher Punkt ist, der aber weit über das hinausgeht, was hier von der Stadträtin und von der SPÖ-Fraktion als so genannte Anlassgesetzgebung herangezogen wurde.

 

Es kann nicht so sein, dass wir hier im Landes-Sicherheitsgesetz explizit bei Unfugabwehr, bei grober Belästigung, die Frage der Belästigung von Personen, von Frauen, die sich einer Klinik, einer sozialen Einrichtung nähern, abwehren wollen. Wir müssen, glaube ich, das schon weiter fassen und so sehen, dass dieser Schutz vor Belästigung und die Maßnahmen gegen Unfug in der Stadt weiter gehen sollten. Sie sind ja auch grundsätzlich im Gesetz geregelt und die Bundespolizeidirektion Wien hat ja in ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der vorhandenen Gesetzeslage die Bundespolizeidirektion Wien und deren Organe selbstverständlich in einem ausreichenden Ausmaß zur Wegweisung einschreiten können, wenn grobe Belästigung vorliegt. Diese grobe Belästigung kann sich wohl nur auf alle Belästigungen, die Menschen empfinden, wo immer sie sich aufhalten oder was immer sie tun wollen, beziehen und nicht nur auf Frauen, die sich klinischen Einrichtungen nähern.

 

Daher wundert mich diese Einschränkung, die Sie damit tun, weil Sie in Wahrheit damit alle anderen Tatbestände - oder, Entschuldigung: Tatbestände, ich komme darauf zurück, es ist ja kein Straftatbestand - in den Hintergrund rücken und damit ermöglichen oder signalisieren, es ist jemand, der grobe Belästigungen von Personen in Parks vornimmt, der in gewissen Einkaufsstraßen gewisse Geschäftsviertel zu fast ruinösen Entwicklungen führt, weil Menschen sich dort nicht mehr einzukaufen trauen, davon nicht betroffen. Es gibt Beispiele genug in Wien, wo es solche Situationen gibt, wo dieser § 3 des Landes-Sicherheitsgesetzes anzuwenden ist und teilweise auch angewendet wird. Ich weiß nicht, warum Sie offensichtlich der Meinung sind, dass es in der Frage von Personen, die sich sozialen Einrichtungen nähern, nicht angewendet wurde. Es wurde angewendet. Es wurde nur leider in einer Form angewendet, die nicht ausreichend ist. Daher stellen wir einen Abänderungsantrag, auf den ich dann noch kurz im Detail eingehen möchte.

 

Ich möchte aber erklären, was unsere Absicht ist und das ist hier von der ÖVP, glaube ich, missverständlich interpretiert worden, dass Sie meinen, wir wollen Strafen. Nein. Wir wollen in Wahrheit den Schutz der Wiener Bevölkerung, den auch Sie alle hier schon angesprochen haben und wollen, vor groben Belästigungen. Wir wollen selbstverständlich insbesondere auch den Schutz von Frauen, die ungewollt schwanger sind und sich in sozialen Einrichtungen, Abtreibungskliniken, was immer, beraten lassen wollen oder dort auch eine Abtreibung durchführen wollen. Das ist selbstverständlich. Aber wir wollen auch, dass dieser Schutz gewährleistet wird. Wir sehen keine ausreichende Handhabe, wenn die Polizei nach den geltenden Rechtsvorschriften zwar jene, die grobe Belästigungen durchführen, abmahnen können, wegweisen können, die aber nach 10 Minuten zurückkehren und die Polizei beginnt von vorne: Abmahnen, wegweisen, ein drittes Mal. (Abg Martina LUDWIG: Schutzzonen!) Bitte? (Abg Martina LUDWIG: Schutzzonen!) Nein, Schutzzone, die kann... Es gibt ja das Modell der Schutzzonen für besondere Plätze in Wien. Ich will... (Abg Martina LUDWIG: Das ist ja ein besonderer!) Eine Abtreibungsklinik ist ein besonderer Platz für eine Schutzzone? Also ich sage Ihnen, das will ich jetzt hier nicht ad hoc beantworten. (Abg Martina LUDWIG: Das wäre einer!)

 

Meine Meinung ist, wir können entweder darüber reden, dass ganz Wien eine Schutzzone vor Belästigungen, vor groben Belästigungen und vor Unfug ist. Dann brauchen wir keine Schutzzonen. Oder es gibt Plätze in Wien, die auf Grund der sozialistischen Gesetzgebung und der Entwicklung so weit gekommen sind wie jene Plätze, wo wir heute Schutzzonen haben. Das ist offensichtlich ja von der SPÖ bisher nicht entsprechend gehandhabt worden, dass dort Maßnahmen zu setzen sind, dass Personen zu schützen sind und daher gibt es jetzt Schutzzonen in Wien. Aber das ist Ihre Situation in Wien. Und die Schutzzonen, gegen die Sie ja ursprünglich waren, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wollen Sie jetzt plötzlich vor Kliniken und vor anderen sozialen Einrichtung? Also wenn Sie hergehen und sagen, ich möchte eine Schutzzone vor jedem Magistratischen Bezirksamt, weil es dort eine Gesundheits... (Abg Martina LUDWIG: Nein, das sage ich nicht!) Na, Sie haben ja gerade Schutzzonen gefordert! (Abg Martina LUDWIG: Nein! Nein! Nein!) Ich sage Ihnen, Sie haben gerade Schutzzonen gefordert! (Abg Martina LUDWIG: Das habe ich nicht!) Sie haben gesagt, der Schutz wird am... (Abg Martina LUDWIG: Nein, nein, das habe ich nicht!) Ja, ich nehme es zur Kenntnis, dass Sie sich missverständlich ausgedrückt haben.

 

Ich sage, dass die Gesetzeslage in Wien mit einer Einschränkung ausreichend ist und daher stellen wir einen Abänderungsantrag. Wir brauchen eine Möglichkeit für die Polizei, dass sie im wiederholten Falle und zwar nur, wenn wiederholt grobe Belästigungen von denselben Personen stattfinden, die wieder an den Ort zurück kehren und weiter belästigen, dass in diesem Fall auch eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden kann, dass das ein Verwaltungsstraftatbestand ist, so wie es ja in vielen anderen Regelungen des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes als Verwaltungsstraftatbestand normiert ist, sodass die Polizei Strafen aussprechen kann, sodass die Polizei im Notfall einschreiten kann und Personen, die sich durch Wegweisung nicht davon abschrecken lassen, weiterhin Personen grob zu belästigen, auch festnehmen kann.

 

Ich möchte Ihnen den Abänderungsantrag kurz sagen, den wir hier einbringen, wobei wir den § 3 “Abwehr von Belästigungen und Sicherung des Gemeingebrauchs“ in den Absätzen 1 bis 3 unverändert lassen wollen, so wie er derzeit im Gesetz ist, also nicht diese explizite Benennung der Frauen, die sich sozialen Einrichtungen nähern, wobei - Frau Stadträtin, erlauben Sie mir schon einen Hinweis: Sie sind Juristin. So wie das formuliert ist, mit dem “insbesondere“, nicht nur, dass es

 

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