«  1  »

 

Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 69

 

Was ich aber sagen wollte: Eigenartig im Lichte der Begutachtung ist der Vorwurf, dass von der Anhebung des Pensionsantrittsalters von 60 auf 65 Jahre nur nach dem 1. Jänner 1950 geborene Beamtinnen und Beamte betroffen sind und weiterhin etliche Möglichkeiten für Frühpensionierungen bestehen. Eigenartig ist das deshalb, weil der Bund mit seinem nunmehrigen Pensionsentwurf hergeht und in Rücknahme der Bestimmungen aus der Pensionsreform 2003 weitere Möglichkeiten schafft, mit 60 in Pension gehen zu können. Also das ist offensichtlich eine sehr späte Einsicht, dass die generelle Anhebung des Pensionsantrittsalters doch etwas zu rasch vorgenommen wurde. Die Wiener Reform, die die Personen besonders berücksichtigt, die bereits 5°Jahre oder weniger vor ihrem möglichen Pensionsantritt stehen und das sind die 55-Jährigen und Älteren, von denen wir hier die ganze Zeit sprechen, diese Wiener Reform geht her und erspart sich diese Korrekturen.

 

Im Übrigen ist die rasche Anhebung des Pensionsantrittsalters bei den Bundesbeamtinnen und bei den Bundesbeamten ja auch keine ehrliche. Ich habe da nachgelesen: Großzügige Finanzierung, also Frühpensionierungsmöglichkeiten, gibt es da nach wie vor, Vorruhestand mit dem 55. Lebensjahr, Lehrerinnen und Lehrer gehen sogar mit dem 50. Lebensjahr. Andere, auch teilweise vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig anerkannte, Frühpensionierungsmöglichkeiten unterlaufen da nach wie vor ganz, ganz stark diese Ziele. Das zum Vorwurf, der uns gemacht wird, dass wir Frühpensionierungsmöglichkeiten beibehalten.

 

Die im Wiener Pensionsmodell vorgesehenen Frühpensionierungsmöglichkeiten stellen eine sehr, sehr sinnvolle Maßnahme dar und das zeigt sich auch daran, dass in dem derzeit zur Begutachtung ausgesandten Entwurf eines Pensionsharmonisierungsgesetzes ein flexibler Pensionsantritt möglich ist. Da gibt es dieses Stichwort des Pensionskorridors. Was man auch noch sagen muss, ist dass der Pensionskorridor, so wie er vom Bund jetzt gerade dargestellt wird - und da möchte ich auf etwas Frauenspezifisches eingehen - zum Beispiel eine krasse Benachteiligung von Frauen ist, denn wenn man da in diesem Modell die ganzen Erläuterungen durchliest, dann kommt man drauf, dass Frauen bis zum Jahr 2033 der Zugang zu diesem Pensionskorridor überhaupt nicht ermöglicht wird, das heißt, das ist ein blanker Pensionsraub an Frauen! (Beifall bei der SPÖ.)  

 

Wir können in Wien mit dieser Pensionsreform durchaus eine Vorreiterinnenrolle in Anspruch nehmen. Wir haben uns hier an dem Erwerbsleben von Menschen orientiert und versucht, flexible Pensionsantritte zu schaffen. Was die Erreichung eines Durchrechnungszeitraums zum Beispiel von 40 Jahren erst im Jahr 2042 betrifft - auch eine Kritik, möchte ich sagen, denn die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten erreichen diese Durchrechnung der Pensionsreform 2003 bereits im Jahr 2028 -, ist Folgendes zu sagen: Eine rasche Anhebung in dem Fall würde dazu führen, dass auch länger zurückliegende Zeiten in die Durchrechnung miteinbezogen werden und wenn man da ein bissel darüber nachdenkt, wird man draufkommen, dass zum Beispiel so Geschichten wie Teilzeitbeschäftigungen et cetera und das dann vielleicht noch kombiniert mit schlechteren Zeiten aus den ASVG-Aufwertungsfaktoren zu Pensionseinbußen führt, die aus unserer Sicht nicht vertretbar sind und speziell Frauen werden von solchen massiv betroffen. Abgesehen davon zielt die Wiener Pensionsreform auf eine echte 40-jährige Durchrechnung ab, indem sie auch die ASVG-Zeiten und die Zeiten der anderen Gebietskörperschaften mit einbezieht.

 

Jetzt noch zu einem sehr, sehr wesentlichen Punkt unserer Reform. Es ist ein Maßstab unserer sozialen Gesinnung, dass wir eine Regelung aufgebaut haben, ein System unter dem Titel “Solidarbeitrag“ aufgebaut haben. Während der Bund generell hergeht und allen Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern, egal welche Höhe die Pensionen haben, den gleichen Betrag wegnimmt, gibt es in Wien eben die Möglichkeit, abhängig von der Pensionshöhe und zwar unterschiedlich und sozial gestaffelt, diesen Solidarbeitrag einzuheben. Ich denke mir, das ist im Sinne von Umverteilung eine sehr, sehr tolle Lösung.

 

Eines möchte ich zu diesen Kinderberechnungszeiten und gerade zu der Kritik, wie die Reform auf Frauen wirkt, noch sagen: Im Wiener Modell gibt es die Erhöhung des Kinderzurechnungsbeitrags um 100 Prozent statt um bloße 50 Prozent wie beim Bund und es gibt auch die Möglichkeit der Zurechnung von bis zu 5°Jahren ruhegenussfähiger Zeiten im Falle des Vorliegens von Kindererziehungszeiten und das stellt eine wesentliche und gerechtfertigte Verbesserung für Frauen dar. Das heißt, wir nehmen das ernst, dass wir auch unsere Reformen gendern und frauenspezifisch begutachten. (Beifall bei der SPÖ.)  

 

Das Flickwerk der Pensionsreform des Bundes geht sehr massiv zu Lasten der Frauen. Alle ExpertInnen sagen uns, dass es aufgrund der frauenspezifischen Erwerbsverläufe zu starken frauenspezifischen Pensionseinbußen kommen wird. Da wird überhaupt keine Rücksicht genommen, da wird hier überhaupt nichts wettgemacht. Und ich würde da an Ihrer Stelle mit der Kritik auch ein bisschen vorsichtig sein, weil heute zum Beispiel im “Standard“ zu lesen ist, dass der Kärntner Landeshauptmann darüber nachdenkt, Ersatzzeiten für Frauen einzukaufen, um hier etwas abfedern zu können.

 

In Bezug auf diese ganze Frauendebatte möchte ich schon auch noch eines sagen: Die österreichische Bundesregierung ist dazu verpflichtet, in ihrer gesamten Politik die Strategie des Gender Mainstreamings anzuwenden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier in irgendeiner Art und Weise irgendjemand Gender-Kompetenz hat, weil das ansonsten nicht so ausschauen könnte und Frauen durch diese Reform nicht so benachteiligt werden könnten, ganz im Gegensatz zum Wiener Modell. (Beifall bei der SPÖ.)  

 

Vom Ergebnis können wir daher sagen: Das Wiener Pensionsreformmodell ist das einzige Modell im ganzen Bund, das die Eckpunkte der Pensionsreform des Bundes sozusagen einhält, Stichwort: 65-45-80. Jedoch die

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular