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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 69

 

gemeldet ist Frau Abg Frauenberger. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Sandra Frauenberger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ganz kurz nur zu diesem Taferl: Abgesehen von den absolut nicht nachvollziehbaren Zahlen hat es mit den roten Zeilen ein bissel so ausgeschaut, als würden Sie uns zeigen, wo wir uns als Wiener SPÖ bis zum Jahr 2013 hin entwickeln und ich denke mir, da könnten Sie mit Ihren Einschätzungen nicht so schlecht liegen! (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei der FPÖ und Abg Gerhard Pfeiffer.)

 

Die Bundesregierung hat im Gegensatz zu Wien mit ihrem vorliegenden Pensionsmodell und mit ihrem vorliegenden Entwurf nämlich eines ganz sicher nicht getan: Sie hat nicht die Chance wahr genommen, eine öffentliche Alterssicherung für die Zukunft so zu gestalten, dass sie auch tatsächlich den vielen, vielen Menschen, die in Erwerbstätigkeit stehen, auch wirklich nützt. Die vorliegende Pensionsreform könnte man eigentlich eher Pensionsraubreform nennen und sie ist weder fair noch ist sie gerecht und sie verdient eines auf jeden Fall nicht, nämlich den Begriff von Harmonisierung! Harmonisierung kommt aus unserer Sicht nämlich von harmonisch und wenn hier behauptet wird, dass ab 1.1.2005 alle das gleiche Pensionssystem haben, dann muss man sagen: Das stimmt schlichtweg nicht, das gilt vielleicht für jene, die ab 1.1.2005 eintreten (Beifall bei der SPÖ.), aber was ist mit den über 50-Jährigen zum Beispiel? Das sind ja nicht unbedingt wenige. Und bitte, was ist harmonisch, wenn Pensionsverluste aus der so genannten Pensionsreform 2003 durch neue, wieder neue Abschläge vom Pensionsverlustdeckel nicht erfasst sind und auf 20 Prozent und mehr aufgedoppelt werden? Wo ist zum Beispiel bei Ihrer Reform die Gleichstellung, wenn bei Frauen die Bewertung von Ersatzzeiten bei weitem nicht ausreicht? Und was ist da bitte nicht überfallsartig, wenn gerade die 50-Jährigen von den aufgedoppelten Verlusten auf Abschläge und Pensionskürzungen aus 2003, also gerade diese Gruppe am stärksten von dieser so genannten Reform erfasst ist.

 

Die Bundesregierung verdoppelt also die Verluste, benachteiligt Frauen, kürzt die Pensionen von Langzeitversicherten und spricht von Beitragsgerechtigkeit! Von Beitragsgerechtigkeit kann bei dieser Reform keine Rede sein! Das Prinzip “Gleiche Beiträge und gleiche Leistung“ ist mit Ihrem Modell nicht erfüllt. Hier von Harmonisierung zu sprechen, halten wir für zynisch und unfair! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und wenn hier von arbeitsmarkpolitischen Maßnahmen gesprochen wurde: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Begleitmaßnahmen fehlen. Man wird zwar auf der einen Seite länger arbeiten, aber dass man sich auch in der Verantwortung der Regierung darüber Gedanken macht, wie diese älteren Menschen länger arbeiten können, davon ist in Ihrem Modell keine Spur! Da bleibt uns die schwarz-blaue Bundesregierung jegliche Antwort schuldig. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Der Einspruch der Bundesregierung gegen dieses Beamtenpensionsrecht ist aus unserer Sicht ein einziges, nämlich ein Politikum. Hier macht man ein sehr plumpes Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen und von der eigenen Unfähigkeit.

 

Unsere Wiener Reform ist sowohl sozial ausgewogen als auch sparsam und sie ist zukunftsweisend. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Sie ist ein gutes Ergebnis und das ist im Übrigen auf einer sozialpartnerschaftlichen Ebene entstanden. Auch das ist ein großer Unterschied zur Bundesreform! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Diese zur Beschlussfassung anstehende Pensionsreform für die Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Wien erfolgt angesichts der bekannten und mehrfach analysierten Pensionsentwicklungen und zwar im Leistungs- und Beitragsrecht. Sie setzt adäquate budgetentlastende Reformschritte.

 

Und jetzt zu der Kritik mit den Entwicklungen und mit dem Sparen: Tatsache ist, dass wir sehr wohl sparen. Wir sparen aber auf eine sehr soziale Art. Wir sparen nicht kaputt, so wie wir das in den letzten Jahren von dieser Bundesregierung erleben, und wir sparen im Einklang mit unseren SozialpartnerInnen. Sie entspricht der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofs beziehungsweise was da über die Wahrung des Vertrauensgrundsatzes gesagt wurde. Das hält die Stadt ein und sie tut vor allem eines: Sie macht das auf eine sehr sozial kompetente und auf eine sehr sozial ausgewogene Art und Weise.

 

Die Zielsetzung zeigt sich in teilweise längeren Übergangsfristen, in Abfederungsmaßnahmen und in Maßnahmen, die nunmehr von der Bundesregierung bemängelt werden und diese zum Einspruch gegen unser Reformvorhaben veranlasst hat. Der Einspruch, dessen verfassungsrechtliche Zulässigkeit aus unserer Sicht durchaus hinterfragbar ist, beschränkt sich aber keineswegs auf die behaupteten Eingriffe in Bundeskompetenzen, sondern es wird auch Grundsätzliches ausgeführt. Ich möchte vorlesen: „...dass die von Wien beabsichtigten Maßnahmen hinter den mit der Pensionsreform 2003 vom Bund getroffenen Maßnahmen zurückbleiben und insgesamt die Bemühungen des Bundes zur Schaffung eines einheitlichen Pensionsrechtes konterkariert.“ Also das müssen wir aus Wiener Sicht, und zwar beides, entschieden zurückweisen! (Beifall bei der SPÖ.) 

 

Unsere Abweichungen, die Abweichungen des Wiener Modells sind sachlich gerechtfertigt und entsprechen sozialen Überlegungen. Eigenartig ist das Ganze zur Zeit im Licht der gerade in Begutachtung befindlichen Pensionsreform des Bundes, dieses so genannten Harmonisierungsentwurfs. Für diese Begutachtung gibt es im Übrigen wieder einmal sehr, sehr wenig Zeit, viel zu wenig Zeit. Wir haben als WienerInnen nur insgesamt bis zum 30.9. Zeit, das alles mit all diesen Extraentwürfen et cetera durchzuackern. Viele, viele Verschlechterungen sind da zu prüfen und das ist aus unserer Sicht nur ein weiteres Kapitel in Ihrem Buch “Speed kills“. (Beifall bei der SPÖ.)  

 

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