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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 79 von 104

 

Änderung bedürfen." Kollege Pfeiffer, sagen Sie nicht, dass ich etwas falsch gesagt habe, wenn Sie nicht einmal wissen, was ich zitiere! (Abg Gerhard Pfeiffer: Kaiserliche Polizeiordnung!)

 

Zweitens, zur Frage der Gewerbeordnung: Da müssen Sie auch genau aufpassen. Da habe ich nämlich gesagt: Landläufig, und das wird in manchen Bundesländern anders ausgelegt, weil die Gewerbebehörden in den Ländern manchmal eben ein bisschen falsch liegen. Darauf muss man sie aufmerksam machen. (Abg Gerhard Pfeiffer: Das ist Bundesbestimmung! Das ist ein Bundesgesetz! Da können Sie nicht die Landes...!) Die Tiroler wissen es. Die Tiroler sagen: Natürlich ist die Gewerbeordnung anzuwenden, weil es ein so genanntes freies Gewerbe ist. Aber die sagen auch - und den Satz muss man genau lesen, um ihn auch zu verstehen und nicht nur anderen zu sagen, dass sie sich nicht auskennen - Folgendes: "Personen, denen Asyl gewährt wird ..."

 

Einer Asylwerberin ist noch nicht Asyl gewährt worden! Sie hat einen Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz, aber ihr ist noch nicht Asyl gewährt worden. Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die man auseinander halten muss. Das muss man schon sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ja, lesen Sie es: "denen Asyl gewährt wird". Und noch dazu unter der Voraussetzung, dass sie sich nach den für sie in Betracht kommenden Rechtsvorschriften zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bereits in Österreich aufhalten dürfen. Aber die vorläufige Gewährung eines Aufenthaltstitels aufgrund des Asylgesetzes, wodurch noch kein vollständiges Asyl zugesprochen wurde, berechtigt nicht zur Ausübung eines Erwerbes, sondern die berechtigt zum Aufenthalt! Deswegen kommt sie dann auch in die Grundversorgung, damit sie eben nicht arbeiten muss. (Abg Gerhard Pfeiffer: Das ist falsch!) Dass Sie das noch immer nicht verstehen, ist wirklich schwierig.

 

Drittens: Ich berichtige Sie hinsichtlich der Gewerbeordnung. Er steht sogar im 4. Absatz auf der ersten Seite des Antrages - Sie haben ihn nicht einmal gelesen -, dort steht er drin, der § 14 der Gewerbeordnung, und genau diese Frage: Asylstatus oder Asylwerberin. Dass Sie den Unterschied nicht verstehen, tut mir Leid, aber ich muss Sie berichtigen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Es ist dazu niemand mehr zum Wort gemeldet. Die Besprechung des Dringlichen Antrags ist somit beendet.

 

Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem Herrn Landeshauptmann zu.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über den eingebrachten Beschlussantrag der GRÜNEN-Fraktion betreffend Ausbau der Beratungseinrichtungen. (Abg Gerhard Pfeiffer in Richtung Abg Günther Barnet: Asylanten sind Menschen, denen Asyl gewährt wurde! Keine Ahnung! Geht hinaus und will andere belehren!)

 

Darf ich um Aufmerksamkeit bitten, wir wollen abstimmen. (Abg Gerhard Pfeiffer: Ich darf auch einmal einen Zwischenruf machen!) Ja, ich verweise nur auf die Abstimmung, damit man zuhört.

 

Wir stimmen ab über den Beschlussantrag der GRÜNEN bezüglich des Ausbaus der niederschwelligen Beratungseinrichtungen. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal verlangt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist mit den Stimmen der GRÜNEN und der SPÖ so geschehen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 6. Sie betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung - Wiener Antidiskriminierungsgesetz.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte, über das Wiener Antidiskriminierungsgesetz zu diskutieren und es einem Beschluss zuzuführen. - Danke schön.

 

Präsident Johann Römer: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau StRin Mag Vassilakou. Ich erteile ihr das Wort.

 

StRin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Werte Damen und Herren!

 

Sehr geehrter Herr Kollege Pfeiffer, "Asylant" ist eine Beschimpfung für einen Menschen, der ... (Abg Gerhard Pfeiffer: Ja, Sie tun schon wieder um Worte herumreden! Wir reden aber Deutsch! Tun Sie nicht ...!) Das ist eine Beschimpfung, ein Beschimpfungswort, ein verächtliches Wort für einen Flüchtling. Sprechen Sie doch einfach von Flüchtlingen, das macht das Leben von uns allen hier drinnen viel einfacher. (Abg Gerhard Pfeiffer: Warum sprechen sie nicht von Migrantinnen? Das ist Ihnen noch lieber! Das sind Leute, die von da nach dort ziehen!)

 

Nun zum Antidiskriminierungsgesetz, das übrigens keine Handhabe bietet, um gegen Verächtlichmachung von Menschen in dieser Stadt vorgehen zu können. (Abg Gerhard Pfeiffer: Das habe ich nicht getan! - Abg Johannes Prochaska: Sie können das nicht definieren, ob das verächtlich ist!) Die heutige Rede hätte eigentlich eine feierliche Rede werden sollen und auch werden können. In der Tat gibt es einen Grund zum Feiern, denn endlich gibt es in Wien ab heute ein Antidiskriminierungsgesetz. Das ist etwas, das lang genug gefordert worden ist, sowohl von den GRÜNEN als auch von einer Vielzahl von Menschen, von Vereinen, von NGOs, von Communities, die in dieser Stadt seit Jahrzehnten leben. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Die Stadt Wien reiht sich damit ein in die Riege jener Städte, die seit Jahrzehnte solche Gesetze haben, die seit Jahrzehnten eine Antidiskriminierungspolitik und

 

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