«  1  »

 

Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 78 von 104

 

"Die Ausübung der Prostitution", schreibt die Bundespolizeidirektion, "ist somit auch schwarzafrikanischen Asylwerberinnen nach Bestimmungen des Wiener Prostitutionsgesetzes gestattet". Es ist eben in der Legislatur einfach so, dass wenn Gesetze taxative Aufzählungen haben oder Dinge taxativ untersagen, alle anderen Dinge, die in dieser taxativen Aufzählung nicht enthalten sind, immer als erlaubt zu gelten haben. Auch das ist eine richtige Feststellung der Bundespolizeidirektion.

 

Wie das Fremdenpolizeiliche Büro zutreffend feststellt, bieten auch die Bestimmungen des Fremdengesetzes und des Asylgesetzes keine Rechtsgrundlage, dem genannten Personenkreis die Ausübung der Prostitution zu untersagen. Also alles, was Sie der Bundespolizeidirektion unterstellt haben - sie hätte es nicht verstanden, falsch gesagt, oder Sonstiges - wird durch dieses Schreiben entgegnet! Das muss man einmal klar und deutlich sagen.

 

Der § 14 der Gewerbeordnung ist Ihnen offensichtlich entgegen Ihrer sonstigen Akribie entgangen. Da steht drin: "Personen, denen Asyl gewährt wird, dürfen" - jetzt lasse ich etwas aus: Sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt - "Gewerbe wie Inländer ausüben", wenn sie sich nach den für sie in Betracht kommenden Rechtsvorschriften zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bereits in Österreich aufhalten dürfen. Da steht taxativ wiederum: Personen, denen Asyl gewährt wird, dürfen Beschäftigungen et cetera. Also auch diese Rechtsvorschrift ist Ihnen in dem gesamten Zusammenhang offensichtlich entgangen.

 

Wieso Sie von einem vermeintlichen Gewerbe sprechen, weiß ich nicht. Im § 2 Gewerberecht steht ganz genau drin, was ein Gewerbe ist. Es trifft normativ auf diese Form der Tätigkeit zu. Daher trifft auch die Gewerbeordnung zu, und daher auch der § 14 der Gewerbeordnung.

 

Herr Kollege Barnet! So locker drüber, wie Sie es oft schon hier gemacht haben - unter meiner vollen Anteilnahme und Bewunderung, das muss ich auch sagen -, haben Sie diesmal offensichtlich nicht ganz den Nagel auf den Kopf getroffen.

 

Ich möchte zur Kritik an der Strasser-Reform noch Folgendes sagen: Gerade in dem Bereich, der die Kriminalpolizei betrifft, ist es jetzt um vieles besser geworden, seit die Kriminalkommissariate geschaffen wurden. Denn jetzt können konzentriert Aktivitäten für einen Bereich gemacht werden, schwerpunktmäßig konzentrierte Aktivitäten. Früher waren pro Kommissariat zwei Kriminalbeamte im Dienst, Sie wissen das genau. (Abg Godwin Schuster: Nein ...!)

 

Ja, Herr Kollege, aber zwei waren im Dienst. Außerdem ist das ewig Ihre Planpostenrechnung, die natürlich genauso wie bei den Planposten im KAV ein Scherz ist, und die genauso wie bei den Planposten im Pflegebereich ein Scherz ist. (Abg Godwin Schuster: Nein! Das ist nicht von mir! Der ÖVP-Personalvertreter sagt das! Euer Personalvertreter!) Sie haben unter Ihren Ministern die Planposten in die Höhe geschraubt, und in Wahrheit sind die Köpfe immer die gleichen geblieben. (Abg Godwin Schuster: Ist ja nicht wahr!) Heute sind absolut, pro Kopf gesehen, mehr Leute im Dienst, aber die Planposten sind weniger geworden. (Abg Harry Kopietz: Stimmt doch nicht!) Das können Sie überall nachlesen. Das ist doch lächerlich, über das brauchen wir hier nicht zu streiten, nehmen Sie mir nicht die Zeit weg! (Abg Harry Kopietz: Das ist doch Unsinn!) Das ist die Wahrheit. Schauen Sie sich das im Internet an, Sie brauchen es nur zu lesen, das ist ja nicht so schwer. (Beifall bei der ÖVP. - Abg Harry Kopietz: Sie haben keine Ahnung! Sie schädigen ja Wien mit Ihren Äußerungen! Die Wienerinnen und Wiener "danken" es Ihnen! Schuster bleib bei deinen Leisten! - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Was ich zum Antrag der GRÜNEN letztendlich noch sagen wollte: Es gibt den Begriff der Sexarbeit in der österreichischen Rechtsordnung nicht. Vielleicht können Sie es mir irgendwo zitieren, auswendig kann ich ja nicht die gesamte Rechtsordnung. (StRin Karin Landauer: Sie sagt, die bezeichnen sich selber so!) Aber diesen Begriff gibt es nicht. Wir würden gerne Ihrem Antrag beitreten, wenn da nicht ewig diese Sexarbeiter mit dabei wären. Denn wir verwahren uns dagegen, dass ständig irgendwelche Begriffe umdefiniert werden, und deren thematischer Inhalt wird dann wieder zurückdefiniert auf irgendetwas anderes. Ob sie sich selber so bezeichnen oder nicht, ist wurscht, in unserer Rechtsordnung gibt es das nicht. (StRin Karin Landauer: Aber ich verstehe Sie ja! Ich will auch keine Sexarbeiterin ...!) Daher werden wir auch keinen Anträgen beitreten, die ständig die Begriffe unserer Rechtsordnung umdefinieren wollen. Das werden wir sicher nicht machen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade um die Zeit, dieser Antrag war es wirklich nicht wert. (Beifall bei der ÖVP)

 

Präsident Johann Römer: Jetzt folgt noch eine tatsächliche Berichtigung von Herrn Abg Barnet. Ich verweise darauf, dass die Redezeit mit 3 Minuten begrenzt ist.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ich beeile mich ohnehin. - Kollege Pfeiffer, wenn er es nicht wert war, warum haben Sie dann gesprochen? (Abg Gerhard Pfeiffer: Weil man nicht nur Sie reden lassen kann!)

 

Aber trotzdem - erstens, wenn Sie schon sagen, dass ich falsch zitiert habe: Sie wissen gar nicht, woraus ich zitiert habe. Ich lese es Ihnen jetzt noch einmal vor, damit Sie es mir glauben: "Wien, 25. September 2003, Bundesministerium für Inneres. Die Bundespolizeidirektion weist ..." (Abg Gerhard Pfeiffer: Ich habe vom 18.6. zitiert!) Das ist mir wurscht. Sie dürfen nicht sagen, dass ich falsch zitiert habe, wenn Sie nicht einmal wissen, welches Dokument es war. (Abg Gerhard Pfeiffer: ... vor einem dreiviertel Jahr! Zitieren Sie richtig!) Unterbrechen Sie mich nicht, ich habe nicht so viel Redezeit.

 

"Die Bundespolizeidirektion weist darauf hin", und dann geht es weiter: "Bemerkt wird, dass bei einer allfälligen Lösung des Problems sicherlich auch zu prüfen sein wird, inwieweit andere gesetzliche Bestimmungen wie etwa das Ausländerbeschäftigungsgesetz einer

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular