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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 77 von 104

 

anerkennen - beim Magistrat der Stadt Wien erfolgen, sodass sie sich dort auch selbst schön langsam den Kopf darüber zerbrechen, dass es so nicht weitergehen kann. Dieser eine Fall, den ich dir ein anderes Mal geschildert habe - du hast ihn jetzt in Wahrheit bestätigt -, hat sich bei der Gesundenuntersuchung im Bereich des Magistrats abgespielt. Dort sagt man selbst schon, so kann es nicht weitergehen.

 

Das heißt jetzt wieder nicht, Kollegin Vana, dass ich unterstelle, dass die Schwarzafrikanerinnen in diesem Zusammenhang besonders aggressiv wären, weil sie Schwarzafrikanerinnen sind. Das ist natürlich ein Humbug, so ist es nicht! Aber woher kommen denn die meisten von ihnen? - Die meisten kommen von ihnen aus Räumen, in denen seit Jahrzehnten Krieg und Gewalt herrschen, wo das Aggressionspotential viel höher ist, wo Männer noch mehr Gewalt gegen Frauen ausüben als irgendwo anders und das auch, wenn sie hier sind, weiter tun. Dass diese Frauen dann selbst nicht mit dem umgehen können und auch ein erhöhtes Aggressionspotential haben, hat nichts damit zu tun, dass sie Schwarzafrikanerinnen sind, sondern damit, dass sie in einer Lebenswelt aufgewachsen sind, in der Aggression alltäglich ist, und sie nicht in der Lage sind, sich heute hier von allein wieder davon zu befreien.

 

Und das ist die Intention: Wir müssen die Frauen aus dieser Gewaltspirale befreien. Dazu haben wir Maßnahmen im Wiener Prostitutionsgesetz geschaffen, wir müssen sie nur noch vollziehen. Wir dürfen jetzt nicht die Augen verschließen und nicht die Behörden sagen lassen, weder die Bundespolizeidirektion noch die MA 15: Ups, das ist uns nicht angenehm, das machen wir jetzt nicht vollständig! - Wenn das die Intention des Gesetzes war, und dazu stehe ich, dann muss ich auch jetzt den Vollzug ordentlich machen, sonst kann ich die Frauen nicht aus dieser Situation befreien. Ich hoffe, dass du das verstehst. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Nun zum Antrag, weil sowohl Kollege Schuster als auch Kollege Pfeiffer der Meinung waren, dass da irgendetwas so nicht richtig ist und sie das daher ablehnen müssen: Der Antrag beschäftigt sich in seiner Antragsformel mit genau diesen Fragestellungen. Erstens: Ist der Vollzug in Ordnung, oder muss man ihn verbessern? Ist der Vollzug in Ordnung im Zusammenwirken zwischen zwei Behörden unterschiedlicher Gebietskörperschaften - Bundespolizeidirektion, MA 15 -, oder gibt es gesetzliche Regelungsmöglichkeiten, weil noch nicht alles präzis genug ist? Weiß es die Bundespolizeidirektion für Wien vielleicht selbst nicht besser, weil ja das Bundesministerium für Inneres sagt, das Ausländerbeschäftigungsgesetz - ich habe das vorhin gesagt - ist gar nicht anzuwenden, weil es den unselbstständigen Erwerb regelt und nicht den selbstständigen? - Dann sind die entsprechenden Bundesnormen zu ändern.

 

Können wir im Landesgesetz noch etwas tun, weil die Bundesbehörden glauben, sie brauchen eine Handhabe? - Ja, dann im Verfahren! Nicht im Zugang, sondern im Verfahren, indem wir sagen, wie das Verfahren zu verbessern ist, damit die Behörde nicht völlig falsch liegt. Nichts anderes sagen wir in diesem Antrag. Wir sagen: Zuerst Zusammensetzen der entsprechenden Behörden, Rechtsstand prüfen, Vollzug verbessern, gegebenenfalls Gesetzesinitiativen. Ich sage das auch deswegen, weil das BMI damals anlässlich der Beschlussfassung das selber angedeutet hat. Dort haben sie gesagt: Eigentlich wissen wir nicht so ganz, ob das richtig ist, vielleicht müssen wir sogar noch ein Bundesgesetz ändern. Ja, dann tun wir das auch! Dazu ist der Landeshauptmann - der uns heute nicht durch seine Anwesenheit erfreut - der Berufene, denn er ist oberstes Organ des Landes und er ist Organ der mittelbaren Bundesverwaltung. Er ist dazu berufen, mit den Bundesbehörden das herzustellen, was man ein Einvernehmen nennt.

 

Abschließend, Kollege Schuster, noch eine Argumentation zu der Frage, warum man die Augen nicht verschließen darf: Es braucht doch niemand zu glauben ... (Abg Godwin Schuster deutet auf sich selbst und schüttelt den Kopf.) Nein, ich habe nicht gesagt, dass du Augen verschließt. Ich habe gesagt, warum man sie nicht verschließen darf.

 

Es braucht doch niemand zu glauben, dass man durch Augenverschließen allein das Richtige tut. Solche Dinge - jeder weiß das, diese Banden sind kontinentübergreifend tätig -, solche Dinge sprechen sich raschest herum, und Städte, Länder, die nicht aktiv werden, sind Ziel Nummer eins: Dorthin wird Menschenhandel verstärkt betrieben, dorthin werden Frauen noch stärker im Sinne dieses Menschenhandels verschoben und wie Tiere ausgenutzt. Dem darf man nicht Vorschub leisten!

 

Man muss daher die dahinter stehenden Banden bekämpfen, und dazu müssen die Behörden - einschließlich der MA 15 und einschließlich des Herrn Landeshauptmanns - einen Beitrag leisten. Daran ist der Antrag zu messen, das ist seine Intention, und das ist die Wahrheit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Pfeiffer. Ich verweise darauf, dass Herr Abg Pfeiffer noch 14 Minuten an Restzeit hat.

 

Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

So sehr es mir Leid tut, aber Herr Kollege Barnet hat heute ein bisschen den Nimbus des Rechtskundigen verloren. Ich muss das sagen, nicht weil ich ihm jetzt persönlich am Zeug flicken will, sondern weil er einfach in Diskreditierung der Stellungnahmen der Bundespolizeidirektion hier Dinge ausgesagt hat, die einfach nicht stimmen.

 

Er hat gesagt, die Bundespolizeidirektion hätte unter anderem das Ausländerbeschäftigungsgesetz herangezogen. (Abg Günther Barnet: Ja!) Wahr ist, dass sie dort geschrieben haben: "Die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sehen Sanktionen nur für den Arbeitgeber vor", und: "ist die Ausübung der Prostitution wohl nicht als Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu werten". Sie haben dort also genau das Gegenteil - was auch richtig ist - dessen ausgesagt, was Sie gesagt haben!

 

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