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Landtag, 16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 35

 

- Das ist der momentane Status.

 

Professor Mazal ist natürlich anderer Auffassung. Er meint, dass das der falsche Weg ist, zumal sich für die Kostenbeteiligung des Einzelnen ein wesentlicher Unterschied ergibt. Es hängt nämlich davon ab, ob die Kostenbeteiligung nach dem Sozialhilfegesetz oder nach dem Krankanstaltengesetz erfolgt.

 

Die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat sich nun an den Herrn Bürgermeister gewandt und ihn gebeten, ihr innerhalb von vierzehn Tagen seine Meinung mitzuteilen.

 

Ich wollte Sie fragen, Frau Stadträtin: Ist Ihnen bekannt, ob an eine Änderung der derzeitigen Rechtslage gedacht ist oder ob es bleibt, wie es ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amstf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Abgeordnete! Das ist eine Diskussion zwischen den Juristen. Ich habe nie den Anspruch erhoben, über mein Fach hinaus Fachkompetenz zu haben, daher verlasse ich mich auf die Rechtsmeinung der Juristen. Sie werden sehen, es ist eben üblich, auch unter Menschen, die die gleiche Qualifikation haben, dass sie über einzelne Dinge verschiedener Ansicht sind. Das ist bei Ärzten des gleichen Fachgebietes auch manchmal der Fall. Daher gibt es ja auch Diskussionen, weil nicht alles so wie in der Mathematik ist, wo eins und eins zwei ist.

 

Genauso ist es bei Juristen. In diesem Fall ist natürlich die Meinung der Juristen des Magistrats diejenige, an die ich mich halte. Wenn sie zu einer anderen Auffassung kommen, habe ich überhaupt nichts dagegen, das in diesem Sinne zu ändern. Aber hier zählt die Rechtsmeinung der Juristen dieses Hauses. Wenn sie widerlegt werden, wenn sie sich der Meinung von Professor Mazal anschließen, werden entsprechende Schritte gesetzt werden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur vierten Zusatzfrage. Herr Mag Kowarik, bitte.

 

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin! Wir haben nun gehört, dass zur Durchführung der Gesetzwerdung dieses Pflegeheimgesetzes noch eine Fülle von Aufgaben zu bewältigen sind. Wir werden wahrscheinlich in der interfraktionellen Besprechung eine große Zahl von Änderungs- und Ergänzungswünschen einbringen, und es muss die Begutachtung erfolgen. Wir haben gehört, dass es zu einer Umstrukturierung im gesamten Sozialbereich kommen wird, was sicherlich auch einen Einfluss auf das Pflegeheimgesetz haben wird; allerdings wissen wir von dieser Umstrukturierung noch nicht, wie sie aussehen wird - zumindest wir als Oppositionelle nicht.

 

Wir haben jetzt gehört, es gibt eine Rechtsdiskussion über die Art und Weise, wie die Rechtssituation geklärt werden soll, und Sie haben gesagt, Sie nehmen an, dass 2004 – Anfang 2004, wie ich gehört habe - dieser Pflegeheimgesetz-Entwurf zur Gesetzwerdung vorgelegt werden kann.

 

Ich frage Sie nun: Können Sie garantieren, dass das bis zu diesem Zeitpunkt geschehen wird, oder kann es sein, dass sich das dann wieder über Jahre hinziehen wird?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amstf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Abgeordneter! Jahre sind es sicher nicht, aber etwas garantieren, mich auf einen Zeitpunkt festlegen, das habe ich weder jemals in meinem zivilen Beruf gemacht, noch mache ich es hier, denn es liegt nicht alles in meinem eigenen Einflussbereich. Aber ich nehme an, es erfolgt jetzt die Begutachtung, die interne und die externe, es nimmt dann den Lauf, dass es in die Landesregierung und in den Landtag kommt, und ich bin zuversichtlich, dass es wirklich spätestens Anfang 2004 so weit ist - aber Garantien habe ich noch nie in meinem Leben übernommen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist auch die 4. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/03903/2003/0001-KGR/LM). Sie wurde von Frau Abg Waltraud Cecile Cordon gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Die Auszahlung eines Teils der Länderentschädigung an die Israelitische Kultusgemeinde wurde auch vom Land Wien monatelang mit verschiedenen Begründungen wie "Der Bund zahlt auch nicht, von der Zusage der Frau Landeshauptmann Klasnic und der Zusage von Frau Bundesministerin Gehrer am 18. Juli 2003 war man nicht informiert, ohne Rechtssicherheit ist die Auszahlung nicht möglich etc" hinausgezögert. Kärnten und Vorarlberg haben sich problemlos zur Auszahlung ihres Anteils entschlossen. Wien hat seinen mangelnden Auszahlungswillen mit mangelnder Bereitschaft des Bundes, seinen Anteil zu zahlen und auf mangelnde Rechtssicherheit begründet. Nun ist plötzlich - laut Vizebürgermeister Dr Rieder - lediglich ein Regierungsbeschluss nötig, um eine Summe von zumindest 2 Millionen EUR auszahlen zu können. Mangelnde Rechtssicherheit ist kein Hindernis mehr. Allerdings sei dieser Regierungsbeschluss erst im Oktober oder November möglich. Da der Erhalt der Kultusgemeinde von einer raschen Finanzhilfe abhängt, möchte ich an Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, die Frage richten, wann definitiv der Betrag von 2 Millionen EUR an die Kultusgemeinde ausbezahlt wird?

 

Ich bitte den Herrn Landeshauptmann um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Da ich denke, dass dies eine Frage ist, die sich ganz besonders wenig für Auseinandersetzungen eignet, will ich jetzt gar nicht auf das eingehen, was Sie in Ihrer Anfrage über Informationen, die Sie bekommen haben, berichten. Ich will auch nicht darauf eingehen, dass offensichtlich Ihre Information, dass Kärnten und Vorarlberg gezahlt hätten, zumindest nach Auskunft der Landesamtdirektionen falsch ist. Das ist alles nicht wichtig. Ich will Ihnen einfach, unter Hintanhaltung des Manuskripts, erzählen, was sich hier abgespielt hat und jetzt abspielen wird:

 

Es hat sich unbeschadet der Diskussionen um den so genannten Entschädigungsfonds, wo sich Wien übrigens als einziges Bundesland entsprechend eingebracht

 

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