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Landtag, 16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 35

 

hat, die Landeshauptleutekonferenz angesichts des Appells des Präsidenten der Kultusgemeinde - und ich möchte daran erinnern, dass es sich nicht nur um die Kultusgemeinde Wien handelt, sondern dass Präsident Muzicant hier genauso für die Kultusgemeinden in anderen Städten verhandelt hat; es ist also nicht "nur", unter Anführungszeichen, Wien davon betroffen – entschlossen, einen Fonds zusammenzustellen, der noch einmal mit etwas über 18 Millionen EUR dotiert ist, wobei sich Wien verpflichtet hat, einen überproportionalen Anteil davon zu bezahlen, nämlich 5 Millionen EUR, das sind fast 29 Prozent.

 

Dieser Beschluss der Landeshauptleutekonferenz beinhaltet allerdings auch, dass auch der Bund dieselbe Summe bezahlt und dass Rechtsfrieden in den Vereinigten Staaten hergestellt ist.

 

Aus diesen drei Punkten - und aus allen drei Punkten - besteht dieser Beschluss der Landeshauptleutekonferenz.

 

Wir haben daher folgerichtig auch in der Wiener Landesregierung einen Beschluss gefasst, diese 5 Millionen EUR in den vereinbarten Jahresraten, wie dies auch im Beschluss der Landeshauptleutekonferenz festgelegt wurde, auszubezahlen, wenn der Rechtsfrieden hergestellt ist. - Das ist ein Beschluss der Landesregierung.

 

Und nun bitte ich um Verständnis, dass für mich Beschlüsse der LH-Konferenz, aber auch – und noch mehr - Beschlüsse der Landesregierung natürlich ein Faktum sind, an dem man nicht vorüber kann.

 

Daher ist die Vorgangsweise, die wir hier wählen werden, folgende: Es wird Ende November eine Landeshauptleutekonferenz stattfinden. Die Landeshauptleutekonferenz wird ihren Beschluss nach Diskussion dahin gehend abändern, wie dies dem Gespräch der Frau Landeshauptmann Klasnic mit Frau Minister Gehrer entspricht, und dann werden wir unseren Landesregierungsbeschluss auch dahin gehend abändern.

 

Das Ganze hat den wesentlichen Sinn, dass wir hier gemeinschaftlich ein Problem zu lösen haben und daher sinnvollerweise auch eine akkordierte Vorgangsweise, die sich im Rahmen der LH-Konferenz akkordiert, wählen wollen und nicht als einziges Bundesland davon abweichen wollen. Es steht dann einer entsprechenden Auszahlung nichts im Wege. Wenn alle Bundesländer sich daran halten, können mit Jahreswechsel der Kultusgemeinde über 3,6 Millionen EUR zur Verfügung stehen.

 

Ich möchte aber schon ein bisschen auch darauf hinweisen, dass mich verwundert, dass ein wesentlicher Teil des Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz, nämlich die Verdoppelung dieser Summe, die die Länder vereinbart haben, durch den Bund, in dem Gespräch zwischen Frau Landeshauptmann Klasnic und Frau Bundesminister Gehrer offensichtlich nicht besprochen wurde. Trotzdem werden wir so vorgehen, wie ich es hier gesagt habe. Aber ich möchte darauf hinweisen und das nicht einfach vorübergehen lassen, dass man sich, wenn wir miteinander Beschlüsse fassen - und das sind im Prinzip Vereinbarungen zu einer akkordierten Vorgangsweise, weil es keine Rechtsverbindlichkeit der Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz gibt -, im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit solcher Übereinkommen, so denke ich, auch daran hält, wenn schon das Prinzip der Freiwilligkeit und der Einstimmigkeit in diesem Gremium gegeben ist. Das werden wir so diskutieren, so durchführen, die Vorgangsweise so wählen.

 

Erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung, da ich das Budget der Kultusgemeinde einigermaßen gut kenne: Das Budget der Kultusgemeinde sollte nachhaltig entlastet werden, sodass es kein Problem für die Kultusgemeinde wäre, ihre Verbindlichkeiten entsprechend abzudecken, wenn etwas, was in anderen europäischen Ländern, vornehmlich in der Bundesrepublik Deutschland, gang und gäbe ist, auch bei uns in Österreich möglich wäre, nämlich dass die Republik die Sicherheitskosten übernimmt. In Deutschland ist es selbstverständlich, dass die Sicherheitskosten der Kultusgemeinde übernommen werden, in anderen Ländern der Europäischen Union auch. Wäre dies auch in Österreich so, hätte die Kultusgemeinde kein finanzielles Problem.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Frau Abg Cordon, bitte.

 

Abg Waltraud Cecile Cordon (Grüner Klub im Rathaus): Danke, Herr Landeshauptmann! Aber jetzt habe ich doch noch eine Frage. Da es bei der Kultusgemeinde ja schon höchste Eisenbahn ist, dass sie Geld bekommt, und ich aus der Zeitung erfahren habe, dass 2 Millionen EUR sehr wohl so rasch wie möglich von der Stadt Wien locker gemacht werden können - das hat Finanzstadtrat Rieder jedenfalls so geäußert -: Wann erfolgt die Auszahlung dieser Summe, die ja anscheinend unabhängig von der Rechtssicherheit ausgezahlt werden sollte?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich habe mich vorher vielleicht zu wenig deutlich ausgedrückt: In der ersten Sitzung der Landesregierung nach der Landeshauptleutekonferenz können wir dies beschließen. Und ich bitte um Verständnis dafür, dass ich eine rechtskonforme Vorgangsweise zu wählen habe und einen Beschluss der Landesregierung nicht einfach negieren kann. Der Beschluss der Landesregierung ist zu ändern, und in der akkordierten Vorgangsweise der Bundesländer wird dies in der ersten Sitzung der Landesregierung nach der Landeshauptleutekonferenz erfolgen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur zweiten Zusatzfrage. Herr Abg Prochaska, bitte.

 

Abg Johannes Prochaska (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann! In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie hoch die Unterstützungszahlungen der Stadt Wien an die einzelnen Glaubensgemeinschaften - ausgenommen Restitutionszahlungen – sind, vor allem hinsichtlich der größenordnungsmäßigen Relationen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

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