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Landtag, 16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 35

 

Maßnahmen für Erhebungen, Beprobungen und Gefährdungsabschätzungen angeordnet werden. Daraus können dann auch zusätzliche Maßnahmen abgeleitet werden.

 

Wenn der zweite Wert, der Maßnahmenschwellenwert, der eben dann festzulegen ist, überschritten wird, kann die Behörde im Einzelfall Maßnahmen zur Sanierung festlegen.

 

Bei solch einem Gesetz ist es auch notwendig, entsprechende Maßnahmen setzen zu können. Derzeit gibt es auf Bundesebene, aber nicht auch auf Landesebene verbindlich festgelegte Grenzwerte. Das soll mit diesem Gesetz erfolgen. Es wird - so ist es geplant - eine ÖNORM als verbindlich erklärt werden, um in einem ersten Schritt Maßnahmen auf Grundlage dieser Grenzwerte setzen zu können, die eben dann festgelegt werden können. Aber - und auch das ist ein Ziel dieser Arbeitsgruppe - es sollen eigene Wien-spezifische Grenzwerte, Prüfwerte und Maßnahmenschwellenwerte erarbeitet werden.

 

Ziel ist es jedenfalls, innerhalb der nächsten drei Jahre eine Schwellenwertverordnung für das Land Wien zu erlassen, um damit speziell auf die Bedürfnisse einer Großstadt Bezug nehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist es in erster Linie erforderlich, umfangreiche Untersuchungen über die verschiedenen Nutzungsformen des Bodens in Wien und selbstverständlich auch über die Hintergrundbelastungen anzustellen.

 

Die ÖNORM 2088 wird verbindlich erklärt werden, und hier werden Grenzwerte, Prüfwerte und Schwellenwerte für Schwermetalle, Fluoride, Zyanid, Dioxine, PCP und PAK vorgeschlagen. Auch jetzt schon wurden bei unserem Bodenbericht, der in Ausarbeitung befindlich ist, neue Werte eingeführt, wie die Untersuchung auf PAK.

 

Insgesamt wird dieses Bodenschutzgesetz also eine Lücke schließen können im Hinblick auf einen effektiven Bodenschutz, um darauf aufbauend tatsächlich Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung der Funktion des Bodens sicherzustellen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Herr Mag Maresch, bitte.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

In der Bundesrepublik ist im Zusammenhang mit den dortigen Bodenschutzgesetzen beziehungsweise lokalen oder städtischen Bodenschutzmaßnahmen immer wieder ein Entsiegelungs- und Versiegelungskataster diskutiert worden. Welche Maßnahmen wird das zukünftige Wiener Bodenschutzgesetz vorsehen, um der Versiegelung in Wien Herr zu werden?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Im Bodenbericht werden auch Angaben über den Bodenverbrauch enthalten sein. Das wird der erste Schritt sein: Über das Monitoring zu erfassen, in welcher Form Bodenverbrauch derzeit stattfindet, und darzulegen, welche Maßnahmen in der Zukunft vorgesehen sind. Das wird Teil des Bodenberichts sein.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Wir kommen zur zweiten Zusatzfrage. Herr Abg Klucsarits, bitte.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

In Österreich wird im Rahmen der Gesetze eine Vereinheitlichung diskutiert, wie zum Beispiel - was auch Sie fordern - ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. Wie stehen Sie unter diesem Aspekt dazu, dass in Wien ein eigenes Bodenschutzgesetz gemacht wird?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Beim Bodenschutz sind zwei unterschiedliche Gesetzesmaterien betroffen: Der eigentliche Bodenschutz, dass heißt das In-Verkehr-Bringen von Stoffen, kann auf Landesebene geregelt werden. Auf Bundesebene ist die In-Verkehr-Nahme nach dem Lebensmittelgesetz, nach den einzelnen Chemikaliengesetzen geregelt.

 

Das andere ist das Ausbringen. Auf Bundesebene kann man auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes Regelungen für diese Stoffe treffen, auf Landesebene ist das Ausbringen zu regeln. Daher wird es auch weiterhin sehr wohl notwendig sein, falls keine verfassungsrechtliche Änderung erfolgt, auf Landesebene Bodenschutzgesetze zu erlassen. Sie wissen, dass fast alle Bundesländer in Österreich spezifische Bodenschutzgesetze haben; Wien hat als einziges Bundesland das Klärschlammausbringungsverbot. Es ist daher ein Bodenschutzgesetz für Wien erforderlich. Selbstverständlich kann auch ein einheitliches Bodenschutzgesetz des Bundes erlassen werden, aber dann selbstverständlich nur auf höchstem Niveau.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Wir kommen zur dritten Zusatzfrage. Frau Abg Reinberger, bitte.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin! Wir sind sicher einer Meinung, dass das Bodenschutzgesetz sehr wichtig ist, um sicherzustellen, dass der Boden nicht verunreinigt wird. Leider gelingt das nicht immer, wie wir wissen. Es hat ja in der letzten Zeit Untersuchungen gegeben, beispielsweise Bodenproben bei biologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben, von Spielplätzen und so weiter, wo sich gezeigt hat, dass es Verunreinigungen gibt. Es gibt auch immer wieder Großereignisse, Großbrände, zum Beispiel im Rinterzelt, wo möglich ist, dass es zu Bodenverunreinigungen kommt. Sie wissen auch, dass wir Freiheitlichen immer sehr für Transparenz eintreten und in allen möglichen Bereichen eine höchstmögliche Information für die Bevölkerung fordern. Wir haben das bei der Wasserqualität der Alten Donau gefordert, bei Luftschadstoffmessungen und so weiter.

 

Meine Frage ist daher: Wie wird die Information der Bevölkerung über die Ergebnisse von Bodenmessungen aussehen? Wenn sich nun zeigt, dass Boden verunreinigt ist, insbesondere zum Beispiel bei Spielplätzen oder auch in Brunnengebieten, in welcher Form wird da im Gesetz eine Information der Bevölkerung vorgesehen sein?

 

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