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Landtag, 16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 35

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Einen schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Die 16. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

 

Entschuldigt sind Frau Abg Marianne Klicka und Herr Abg Walter Strobl.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP/03900/2003/0001-KSP/LM) wurde von Herrn Abg Siegi Lindenmayr gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Sie haben sich vor einem Jahr dazu bekannt, ein Wiener Bodenschutzgesetz zu erlassen. Wie ist dabei der Stand der Umsetzung?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Sie haben mich über den Stand des Bodenschutzgesetzes gefragt. Der Bodenschutz hat in Wien bereits langjährige Tradition, denn Bodenschutz ist Schutz unserer Lebensgrundlagen, und hier hat die Stadt Wien ein sehr hohes Niveau erreicht. Seit 1993 werden Bodenflächen systematisch untersucht, systematisch einem Monitoring unterzogen. Der Bodenbericht wird alle drei Jahre vorgelegt. 300 Bodenproben werden hier untersucht.

 

Damit ist sichergestellt, dass langfristige Trends und Entwicklungen festgestellt werden können, um nachhaltig Gefährdungen erkennen zu können und Maßnahmen darauf aufzubauen. Denn: Vorsorgender Umweltschutz ist tatsächlich Umweltschutz auf allen Linien. Es geht hier nicht nur um Monitoring, es geht hier um Immissionsschutz. Denn Immissionen, also Schadstoffe, die den Boden erst gar nicht erreichen können, schädigen diesen Boden auch nicht. Das heißt: In erster Linie vorsorgender Umweltschutz, Emissionsminderung nach dem Stand der Technik.

 

Hier hat die Stadt Wien Maßnahmen auf allen Linien gesetzt: Fernwärmeversorgung, Kraftwerke mit modernsten Rauchgasreinigungsanlagen, Müllverbrennungsanlagen mit den besten Rauchgasreinigungsanlagen.

 

Zweiter Punkt: Kontrolle von Anlagen, ob hier die Emissionen nach dem Stand der Technik vermieden werden beziehungsweise gereinigt werden. Wien hat als einziges Bundesland ein Klärschlammaufbringungsverbot. Hier, muss man schon sagen, hat die Bundesregierung noch keine Maßnahmen gesetzt, dieses Thema wird von der Bundesregierung sehr stiefmütterlich behandelt. Die Stadt Wien setzt hier selbst Maßnahmen und führt Projekte durch. Auf 600 Hektar, auf denen biologischer Landbau betrieben wird, werden ausschließlich Kompostqualitäten mit A-plus aufgebracht. Und ich habe Weisung gegeben, dass in unserem Kompostwerk in Zukunft ausschließlich A-plus-Qualität herzustellen ist. Dafür ist von der MA 48 auch ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten.

 

Eine weitere Maßnahme zur Verminderung der Belastung des Bodens durch Abfälle ist die Inbetriebnahme des WSO4, die ja in Kürze ansteht. Damit wird dann weniger unbehandelter Hausmüll auf Deponien abgelagert, und auch das ist eine effektive Maßnahme für den Bodenschutz, der von der Stadt Wien tatsächlich und ernsthaft angegangen wird.

 

Ein zweiter Punkt: Wenn eine Fläche bereits kontaminiert ist, setzt die Stadt Wien Maßnahmen zur Altlastensanierung. Die Altlastensanierungsprogramme laufen und sind sehr erfolgreich.

 

Dritter Punkt: Monitoring. Ich habe schon angesprochen, dass mit dem Bodenschutzbericht alle drei Jahre ein umfassender Bericht über die Bodenqualität in Wien erstellt wird.

 

Vierter Punkt - auch das ist notwendig –: Gesunder Boden garantiert gesunde Lebensmittel und gesundes Trinkwasser, und das ist sichergestellt durch Quellschutzmaßnahmen, über die ich ja gestern berichten konnte. Auch das ist aktiver Bodenschutz in der Stadt Wien.

 

Unser Ziel beziehungsweise mein Ziel als Umweltstadträtin ist es, zu erreichen, dass der Boden nicht als Produktionsmittel, sondern als Umweltmedium anerkannt wird, denn auf diesem höchsten Niveau des Bodenschutzes muss die Umweltmusterstadt Wien ansetzen.

 

Und was fehlt hier in der Stadt Wien? - Es fehlt ein Bodenschutzgesetz. Ich habe bereits bei meinem Amtsantritt einen Arbeitskreis unter dem Vorsitz von Herrn Prof Maurer einberufen lassen. Der erste Punkt, um den es dabei ging, war, im Bereich Landwirtschaft Maßnahmen zu setzen.

 

Zweite Maßnahme: Erarbeitung eines Bodenschutzgesetzes. - Unter meiner Ägide wurden diese Arbeiten begonnen. Die MA 22 wurde mit diesen Arbeiten betraut und die Arbeiten laufen erfolgreich. Es wurden fünf Arbeitskreise eingerichtet, die verschiedenste Themen einschlägig behandeln, unter Mitwirkung von Professoren von der Universität für Bodenkultur, wissenschaftlichen Institutionen, aber auch von MitarbeiterInnen verschiedenster Magistratsabteilungen des Magistrats der Stadt Wien. Die Arbeitskreise behandeln beispielsweise folgende Themen: Gesetzesvergleich, Grenzwerte, Bodenfunktionen, Monitoring, Flächenverbrauch. Erste Arbeiten liegen bereits vor und im Oktober werden entsprechende Arbeiten auch den Experten wiederum vorgelegt werden, damit wir in eine zweite Diskussionsrunde eintreten können.

 

Ziel dieses Gesetzes ist es - so ist es formuliert -, die Funktionen aller Böden in Wien nachhaltig zu sichern oder eben wiederherzustellen. Hier gilt es die verschiedenen Bodenarten zu unterscheiden: Funktion als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Zweitens: Funktion als Produktionsstätte, aber auch als Fläche zum Wohnen und Arbeiten.

 

Falls eine dieser Funktionen gefährdet ist, soll – so will es das Gesetz – eine Meldepflicht bei der Behörde gelten. Auf Grundlage dieser Meldepflicht können dann Maßnahmen angeordnet werden. Es werden zwei Werte eingeführt werden, einerseits Prüfwerte, andererseits Maßnahmenschwellenwerte.

 

Bei der Überschreitung von Prüfwerten können

 

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