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Landtag, 16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 35

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Wie gesagt, das Bodenschutzgesetz wird einen Bodenschutzbericht vorsehen, und es wird auch gefordert werden, dass diese Daten öffentlich zugänglich sind, so wie es auch jetzt schon der Fall ist. Jetzt befinden sich diese Daten des Bodenschutzberichtes auf der Internetseite. Dieser Bodenschutzbericht ist öffentlich zugänglich und selbstverständlich werden alle Daten aus wissenschaftlichen Untersuchungen auch öffentlich aufliegen. Das ist selbstverständlich.

 

Die andere Seite ist: Es ist jedenfalls sicherzustellen, dass Nutzungsberechtigte auch Maßnahmen bekommen können, das heißt, dass hier Maßnahmen angeordnet werden können. Diese Daten sind natürlich von der Behörde zu verwalten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Vierte Zusatzfrage: Herr Abg Lindenmayr, bitte.

 

Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wird durch das neue Wiener Bodenschutzgesetz der bisherige Bodenschutzbericht überflüssig oder wird es diesen auch weiterhin geben?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ja, selbstverständlich! Der Bodenschutzbericht ist ein wesentlicher Bericht aus der Umweltschutzabteilung. Diesen Bodenschutzbericht wird es weiterhin geben. Bis jetzt erfolgt die Erarbeitung dieses Bodenschutzberichtes auf freiwilliger Basis. Durch das Bodenschutzgesetz wird dieser Bodenschutzbericht eine rechtliche Grundlage bekommen. Daher wird der Bodenschutzbericht auch verpflichtend vorzulegen sein und werden auch Tätigkeiten der Bodenschutzbehörde festzulegen sein. All das wird im neuen Bodenschutzgesetz festgelegt werden.

 

Für mich es eine Freude, dass nunmehr der Bodenschutzbericht tatsächlich eine gesetzliche Grundlage hat und tatsächlich alle drei Jahre vorzulegen ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Somit ist die 1. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP/03903/2003/0002-KGR/LM). Sie wurde von Frau Abg Dr Sigrid Pilz gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen gerichtet: In welchen Punkten werden Sie den vorgelegten Entwurf für ein Wiener Pflegeheimgesetz im Lichte des Pflegeheim-Skandals abändern?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann! Geschätzte Damen und Herren!

 

Frau Abgeordnete! Der Entwurf eines Wiener Heimgesetzes wurde bereits überarbeitet. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Erstens: Es soll eine Heimkommission vorgesehen werden, die regelmäßig den Betreuungs- und Pflegestandard der Heime beurteilt und der Behörde darüber berichtet. Dieser Heimkommission sollen Fachleute aus dem Pflegebereich und Vertreter der Heimträger angehören. Den Vorsitz über diese Kommission führt der Wiener Patientenanwalt.

 

Zweitens: Die Vertreter der Wiener Patientenanwaltschaft sollen regelmäßig Sprechtage in den Heimen abhalten, bei denen die Heimbewohner und deren Vertrauenspersonen die Gelegenheit haben, Anliegen, Beschwerden oder Wünsche einzubringen.

 

Drittens: Die medizinische und therapeutische Versorgung in den Heimen soll sichergestellt werden.

 

Viertens: Es ist vorgesehen, die Übergangsbestimmungen für bestehende Heime, die der Personalausstattung oder baulich-technischen Ausstattungen nicht entsprechen, zu ändern und die Übergangszeiten zu verkürzen.

 

Fünftens: Die Bestimmungen betreffend Überprüfung der Heime durch die Aufsichtsbehörde sollen neu gefasst werden.

 

Sechstens: Die Heimträger sollen auch verpflichtet werden, alle für die Aufsichtsbehörde relevanten Unterlagen zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die Organe der Behörde bereitzuhalten.

 

Zu der in letzter Zeit mehrmals erhobenen Forderung, die Personalstandards und baulich-technischen Standards für Heime bereits im Gesetzentwurf festzuschreiben, darf ich mitteilen, dass die anderen Bundesländer die detaillierten Regelungen betreffend die Personalausstattung und die baulich-technischen Ausstattungen überwiegend auch in den Verordnungen zu den Heimgesetzen geregelt haben. Diese Vorgangsweise ist daher auch für das Wiener Heimgesetz vorgesehen.

 

Sie haben aber die Möglichkeit, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu dem Entwurf des Wiener Heimgesetzes Stellung zu nehmen und auf allen politischen Ebenen darüber zu diskutieren.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Frau Abg Dr Pilz, bitte.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Ich freue mich sehr, dass es eine Überarbeitung des Entwurfs gibt. Das war ein dringlicher Wunsch, so denke ich, auch der anderen Oppositionsparteien und die GRÜNEN haben diese Überarbeitung beziehungsweise Neufassung des Entwurfs sehr nachdrücklich eingefordert.

 

Sie haben die einzelnen Punkte jetzt relativ schnell taxativ aufgezählt. Wir werden das im Einzelnen sicher noch in der interfraktionellen Besprechung erläutern können, und ich hoffe, dass Sie das dort auch zum Thema machen.

 

Meine Frage an Sie ist folgende: Nachdem Sie jetzt einen Pflegeombudsmann eingesetzt haben, in welchem Verhältnis wird er zu dieser - wie ich es jetzt verstanden habe - Heimkommission stehen, die wiederum unter dem rechtlichen Dach des Patientenanwalts angesiedelt sein soll? Wie wird der Pflegeombudsmann rechtlich verankert? Welche Aufgaben werden ihm zugeteilt und welche Möglichkeiten für tatkräftige Intervention wird er haben?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau

 

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