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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 83

 

Abgeordnete!

 

Sie fragen mich, wann dem Wiener Landtag der Entwurf eines Landesseniorengesetzes vorgelegt werden wird. Es ist Ihnen bekannt und wir haben in einer Zwischenerledigung diese Anfrage ja auch im Ausschuss behandelt, dass diese Anfrage und damit das ganze Thema deshalb noch nicht erledigt ist, weil auch die Entwürfe, die von den einzelnen Fraktionen ein solches Wiener Landesseniorengesetz betreffend, zugegangen sind, sowohl von den Juristen als auch von den Leuten, die es inhaltlich zusätzlich beurteilen können, eher damit begutachtet wurden als gesagt wurde, eine solche gesetzliche Regelung ist in Zeiten von Deregulierung auf der Wiener Ebene eher zur Zeit nicht mit Inhalten zu füllen und daher nicht notwendig. Daher wird im Landtag auch zum jetzigen Zeitpunkt vor allem diesen Entwürfen folgend kein Gesetz vorgelegt werden.

 

Wir haben erst vor kurzem, ich habe Ihnen das hier im Haus ja vorgestellt, ein eigenes Programm auch zum Altwerden in Wien vorgelegt, wobei Wien in der besonderen Situation von Land und Gemeinde ist und als Gemeinde ja wesentlich rascher auf allfällige Veränderungen reagieren kann und bekannterweise das dichte Netz gerade für ältere Menschen in Wien mit all den Maßnahmen, die da dazugehören, ein so dichtes ist, dass die Vorschläge, die gemacht wurden, die Ihrer Meinung nach oder auch der Meinung der Freiheitlichen nach in einem Gesetz zu regeln wären, den alleinigen Geldfluss zu regeln bedeutet hätte, was ja im Sinne auch der Betroffenen, auch der Organisationen, eher ein Nachteil als ein Vorteil ist, weil auch noch niemand beantworten konnte, nach welchen Richtlinien allfällige Mitgliederzahlen namhaft gemacht werden sollten.

 

Ich stehe also auf dem Standpunkt, der einzige Grund, warum ich mich mit Vehemenz und mit Geschwindigkeit für ein Wiener Landesseniorengesetz einsetzen würde, wäre - das ist aber leider nicht der Fall -, wenn es einem Bundesland die Möglichkeit geben würde, eine ganze Gruppe von Menschen - in Wien immerhin 340 000 mit ansteigender Tendenz - davor zu bewahren, dass eine Bundesregierung Maßnahmen setzt, die genau dieser Zielgruppe extrem schaden, wenn man damit verhindern könnte, dass im Bereich von Krankheit und Gesundheit, von Vorsorge, von Besteuerung, von Eingriffen in Pensionsrechte oder zukünftige Pensionsrechte solche Maßnahmen gesetzt werden. Aber das kann ein Bundesland nicht, weil es bundesgesetzliche Regelungen betrifft und daher sehe ich im Moment keine Notwendigkeit, ein solches Landesseniorengesetz dem Wiener Landtag vorzulegen.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: 1. Zusatzfrage Frau Abg Korosec.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin, ich hab das jetzt erstmals von Ihnen gehört. Wir haben ja bereits vor zwei Jahren einen Initiativantrag eingebracht. Wir haben im Vorjahr eine Gesetzesvorlage eingebracht. Ich habe von Ihnen bisher nicht gehört, also heute erstmalig, dass Sie dieses Gesetz ablehnen. Das finde ich sehr merkwürdig, weil es ja zwei Bundesländer bereits gibt, also Burgenland, was Ihnen sicher bekannt ist und auch Kärnten, die so ein Gesetz haben.

 

Werden Sie, das ist meine Frage, das jetzt den Seniorenorganisationen auch in geeigneter Form mitteilen und auch die Begründung, warum Sie dieses Seniorengesetz ablehnen?

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

LhptmStin Grete Laska: Mit den Seniorenorganisationen bin ich in regelmäßigem Kontakt, weil Wien im Gegensatz zu anderen Bundesländern seit 1996 mit Beschluss des Wiener Landtags ja den Seniorenbeirat installiert hat. Ein Gremium, das übrigens auch einen Teil der Forderungen erfüllt, die in den Entwürfen eingebracht wurden, nämlich die Informationspflicht und die Informationsvorgänge. Der Landesseniorenbeirat hat weit mehr Aufgaben als nur die Informationspflicht. Sie kennen die Aufgabenstellung und wissen daher, dass es hier auch um die Beratung von Gesetzen, Gesetzesentwürfen und ähnlichem geht. Das heißt, dieses Gremium ist eines, das einen ganz wesentlichen Beitrag auch zur Kommunikation zwischen der Wiener Politik und den Seniorenverbänden tätigt.

 

Die Diskussion mit den Seniorenverbänden ist eine, die meine Tendenz, die ich Ihnen heute gesagt habe, eher unterstützt als bekrittelt, denn auch die Seniorenverbände sehen natürlich sehr, sehr klar und dokumentieren auch in der Öffentlichkeit, und das dürfte Ihnen nicht entgangen sein, die derzeitige Position gegenüber dem, was da gerade passiert. Aber sie sind nicht daran interessiert, dass in einem Gesetz festgelegt wird, wie viel Geld zu fließen hat, weil sie sehr rasch erkannt haben, dass auch das Bundesseniorengesetz diesen Dingen gegenüber keinen Schutz bietet, sondern einzig und allein einen Mittelfluss regelt, der im Bereich des Landes Wien beziehungsweise vielmehr der Gemeinde Wien gute Voraussetzungen hat und darüber hinaus sich viel mehr an Projekten orientiert, an Maßnahmen orientiert, die den Betroffenen unmittelbar zugute kommen und jedenfalls das soziale Netz für Senioreninnen und Senioren in Wien sicherstellen. Dazu ist kein Gesetz, so wie es bisher vorgeschlagen wurde, notwendig.

 

Und ich sage es noch einmal: Sollte es sich im gesamten Umsetzungsverfahren des Programms „Älterwerden in Wien“ als Notwendigkeit und sinnvolle Maßnahme erscheinen lassen, hier ein Gesetz vorzulegen, dann werden wir es tun. Im Moment sehe ich keine.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Präsident Römer bitte.

 

Präsident Johann Römer: Frau Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

Dass Wien diesem Problem ein besonderes Augenmerk schenkt, zeigt sich ja daran, dass es immerhin einen Seniorenbeauftragten gibt, dass es einen Seniorenbeirat gibt. Das heißt, man ist sich bewusst, dass hier eine nicht unwesentlich große Gruppe unserer Mitbürger einer besonderen Betreuung und Beachtung bedarf.

 

Aber für mich stellt sich die Frage: Wieso wehren Sie

 

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