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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 83

 

sich so dagegen, dass man diese Kommunikation zwischen Verwaltung und den betroffenen Gruppen auf eine rechtliche Basis stellt? Wo sehen Sie da eine Gefahr, wenn hier auch geregelt wird, wie die finanzielle Zuwendung stattzufinden hat, wenn das auch gesetzlich geregelt ist? Ist das für alle eine Sache, die eben eindeutig ist? Wo sehen Sie da die Gefahr oder wo sehen Sie die Nicht-Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung?

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich sehe keine Gefahr, sondern bei Gesetzen muss man sich immer fragen und das tun Sie ja häufig, und ich kann mich an viele Debatten erinnern, wo hinterfragt wurde, ob gesetzliche oder auch andere Regelungen wirklich nötig sind. Noch einmal: Wir befinden uns in einer Zeit, wo wir sehr genau überprüfen, wo man deregulieren kann und daher muss man sich bei einem neuen Gesetz sehr wohl überlegen, wo macht es Sinn, eine solche gesetzliche Festschreibung zu machen und wo ist es nicht notwendig?

 

Nun ist ein Grund, warum ein solches Landesgesetz zumindest sehr genau zu überlegen ist, die Tatsache, dass Wien im Gegensatz auch zu den Bundesländern, die von der Frau Abgeordneten angesprochen wurden, Land und Gemeinde in einem ist. Bei den Bundesländern ist es insofern ein Unterschied, als vielleicht das Land gemeint hat, es müsste festschreiben, wie die Gemeinden mit einem Landesgesetz vorzugehen haben. Das ist bei uns nicht nötig, weil die Personenidentität der Regierungen da ist und auch der politische Wille damit eindeutig ist und die Gemeinde für alle, für die sie es will, auch die dementsprechenden Maßnahmen, wie Sie es auch zitiert haben, setzen kann. Also ich sehe keine Gefahr.

 

Anders ist die Frage nach der Notwendigkeit. Die Notwendigkeit, in einem Gesetz den Mittelfluss an Organisationen festzuschreiben, sehen weder die Juristen des Hauses noch kann ich sie erkennen, weil die Flexibilität damit sozusagen beschnitten wird. Wir haben jetzt mehr Möglichkeiten, dorthin Mittel zu geben, wo es notwendig ist, wo es neue Notwendigkeiten gibt, etwa bei Projekten. Ich denke an die ganze Entwicklung, die wir in den letzten Jahren im Bereich der EDV und der neuen Technologien mit Seniorinnen und Senioren gemacht haben. Ich denke an die vielen Projekte, die wir in Wien im Rahmen des Internationalen Jahres für ältere Menschen gemacht haben und vieles andere mehr. Ich erhöhe die Flexibilität so wie ich es jetzt habe und ich sehe noch nicht, ob wir uns mit einem Gesetz nicht eher einschränken. Ich sehe keine Gefahr, sondern eher die Einschränkung.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Abg Cordon hat die 3. Zusatzfrage.

 

Abg Waltraud Cecile Cordon (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Ich hätte mich eigentlich sehr gefreut wenn Sie angesprochen hätten, dass die Aufteilung auf drei Parteien mit ihren Seniorenorganisationen nicht gerecht ist so wie es vorgeschlagen ist. Es ist ja auch im Bund dasselbe. Also es ist eigentlich dieses Landesseniorengesetz das Bundesgesetz auf Landesebene übertragen. Ich meine, ich habe Sie, glaube ich, schon richtig verstanden. Jetzt können Sie natürlich das Geld verteilen, sonst würde es auch an die verschiedenen Parteien und ihre Vorfeldorganisationen gehen.

 

Meine Frage ist jetzt dahingehend, ob Sie eigentlich trotzdem sehen, dass diese Vorfeldorganisationen von Parteien unterstützt werden sollten oder eher nicht, dass eben die Verteilung des Geldes mehr in Ihrer Hand bleibt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, bitte.

 

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Bevor wir aneinander vorbeireden oder ich Sie missverstehe: Erstens gibt es in Wien Geldflüsse an Seniorenorganisationen. Ich gehe davon aus, dass Sie das wissen. Diese finden statt, und Sie brauchen sich nur die Beschlüsse im zuständigen Finanzausschuss anzuschauen, dann sehen Sie, dass die einzelnen Seniorenorganisationen Gelder der Stadt Wien bekommen. Ob die Parteien über die Form der Parteienförderung, die in Wien festgelegt ist, auch an ihre Parteien-Seniorenorganisationen Gelder fließen lassen oder nicht, ist die Entscheidung jeder einzelnen Partei. Ich würde es begrüßen. Denn ich halte auch die SeniorInnenarbeit innerhalb von politischen Parteien für unendlich wichtig.

 

Darüber hinaus gibt es Mittel der Stadt für verschiedenste Seniorenorganisationen, die sich teilweise in keinem Zusammenhang mit politischen Parteien befinden, ähnlich wie wir das im Jugendbereich haben. Auch das halte ich für gut, weil ich grundsätzlich der Meinung bin - und damit unterscheide ich mich manchmal von anderen hier in diesem Haus -, dass es gut ist, wenn Menschen sich organisieren und damit auch eine größere Gemeinschaft zur Durchsetzung ihrer Interessen haben, ganz egal, in welchem Bereich die sich befinden.

 

Was in den Vorschlägen der beiden Parteien für die Seniorengesetze - und das sind nur Vorschläge, wir haben ja keines - enthalten war, war eine Reglementierung nach bestimmten Parametern. Das halte ich so, wie es hier vorgeschlagen wurde, grundsätzlich für nicht gut, noch dazu waren die Parameter höchst - ich sage einmal - undefiniert und sind mir auch nicht logisch erschienen. Das ist aber immer der Fall, wenn man nach Mitgliederzahlen und Ähnlichem vorgeht. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich die schlechteste Messlatte dafür, die Organisationen zu beurteilen. Denn es kann eine kleine Organisation ein Projekt vorbringen, das für viele Menschen durchaus Sinn macht, und es kann sich eine angeblich mitgliederstarke Organisation hauptsächlich in Organisationsfinanzierung bewegen, was ich für schlecht halte.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Damit ist die 4. Anfrage erledigt. Frau Abg Korosec hat auf ihre Zusatzfrage verzichtet.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage

 

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