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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 90

 

Personalvertretung eingehen. Dieser Verordnung würden wir dann zustimmen. Aber, wie gesagt, dem Gesetz können wir nicht zustimmen, weil dass die Gruppengrößen und der Personalschlüssel nicht im Gesetz verankert sind, erscheint uns nicht sehr sinnvoll. Trotz allem begrüßen wir die Novellierung. Wie gesagt, wenn es eine getrennte Abstimmung geben würde, würden wir dem Gesetz, außer dem § 8, zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächste ist Frau Abg Mag Wehsely zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Sonja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben derzeit - das wurde heute schon gesagt - ein Kindertagesheimgesetz in Geltung, das im Jahr 1967 beschlossen wurde und in Kraft getreten ist. Damals war ich, wie einige andere in diesem Hause, noch gar nicht auf der Welt. Es ist logischerweise nach über 30 Jahren weder pädagogisch auf der Höhe der Zeit noch entspricht es den Veränderungen, die in der Gesellschaft stattgefunden haben. Daher ist es höchst an der Zeit, ein neues Kindertagesheimgesetz zu beschließen.

 

Was natürlich nicht der Fall ist, ist, dass die Praxis der Wiener Kindertagesheime im Jahr 1967 stehen geblieben ist, sondern dieses Gesetz ist viel mehr ein Nachvollzug dessen, was de facto in den städtischen Kindertagesheimen in Wien, aber auch in den gemeinnützigen Kindertagesheimen tägliche Praxis ist. Diese Praxis ist auch die wesentliche Grundlage für dieses neue Gesetz. Ziel des neuen Gesetzes ist die Förderung aller Kinder, die Unterstützung ihrer Entwicklung sowohl im psychischen als auch im körperlichen Sinn und - das ist erstmals auch normativ festgelegt, das heißt, im Gesetz niedergeschrieben - die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und die Integration von Kindern unterschiedlicher kultureller Herkunft.

 

Wichtig ist - auch darauf wurde von meinen Vorrederinnen schon Bezug genommen -, dass in dem Gesetz vorgesehen ist, dass in Kindertagesheimen ein partnerschaftlicher, demokratischer Führungsstil an den Tag gelegt werden soll, der - so steht es im jetzt vorliegenden Entwurf bereits in den Erläuterungen - unabhängig von geschlechtlichen Rollenfixierungen sein soll. Ich finde, dass das ein sehr wichtiger Punkt ist und bringe daher einen Abänderungsantrag ein, der vorsieht, dass diese Unabhängigkeit von geschlechtsabhängigen Rollenfixierungen im Gesetzestext sein soll. Des Weiteren sieht dieser Abänderungsantrag vor, dass die sprachliche Gleichbehandlung am Anfang des Gesetzes kommt und nicht ganz weit hinten zu finden ist.

 

Last but not least, glaube ich, ist es wichtig festzustellen, dass dieses Gesetz - erstmals in einem Kindertagesheimgesetz in Österreich - normativ vorsieht, dass Kindertagesheime auch die Aufgabe haben, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen zu ermöglichen. Ich denke, dass das wichtig ist, dass das im Gesetzestext ist.

 

Eine weitere zusätzliche Erklärung, welche Aufgaben Kindertagesheime haben, ist im Kindertagesheimgesetz, das wir heute beschließen werden, vorgesehen, nämlich, dass es Integrationsgruppen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen geben soll. Das ist erstmals vorgesehen, denn das eine ist sozusagen die Absichtserklärung, das andere ist, dass auch drinnen steht, dass es diese wirklich geben wird, wie das konkret umgesetzt werden soll und dass es eine weitere Flexibilisierung bei der Art der Gruppen gibt, nämlich, dass es zukünftig auch im Gesetz vorgesehen die so genannten Familiengruppen gibt, das heißt, dass Kinder nicht unbedingt von 0 bis 3 Jahren in der Krippe, von 3 bis 6 Jahren im Kindergarten und von 6 bis 10 Jahren im Hort sein müssen, sondern es auch die Möglichkeit von Familiengruppen gibt, was bedeutet, dass Kinder von 0 bis 6 Jahren beziehungsweise 3 bis 10 Jahren gemeinsam betreut werden. KIWI hat hier besonders gute Erfahrungen gemacht. Ich denke, dass das durchaus wert ist, im Gesetz aufgenommen zu werden.

 

Wichtig ist auch ein Punkt, der insbesondere von der Berufsgruppe gefordert wurde. Ich halte das für durchaus verständlich und bin froh, dass wir heute, wenngleich das auch mit ein bisschen legistischen Problemen behaftet war, die aber die Kolleginnen und Kollegen lösen konnten, den Berufstitel endlich geändert haben. Ich denke, dass der Begriff "Kindergärtner" oder "Kindergärtnerin" sozusagen eher etwas mit Wald und Blumen zu tun hat. Es sollen zwar die Kinder dort sprießen, gedeihen und wachsen, ich finde aber den Begriff, den wir jetzt erstmals vorsehen, nämlich "Kindergartenpädagogen" und "Kindergartenpädagoginnen" als richtigen. Das ist das, was die Berufsgruppe will und was, glaube ich, auch dem entspricht, was die Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen in den Kindertagesheimen machen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Was die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten betrifft, verstehe ich die Kritik, die hier bezüglich der Elternabende geäußert wurde, nicht ganz, denn es stimmt zwar, dass im Gesetz von 1967 drei Elternabende pro Jahr vorgesehen waren, aber das war es dann auch schon. Jetzt ist die Formulierung so, dass ein Elternabend zu Beginn des Kindergartenjahrs stattfinden muss und darüber hinaus - das wurde von einer meiner Vorrednerinnen schon erwähnt - ein Elternabend, wenn es die Eltern wünschen, jederzeit stattfinden kann. Das halte ich für eine ganz wesentliche qualitative Verbesserung, da Eltern in diesem Gesetz auch ein Recht zugesprochen bekommen, dass ihre Anregungen, Wünsche und Beschwerden behandelt werden müssen und sie auch das Recht haben, über die Behandlung ihrer Wünsche Informationen und eine Rückmeldung zu bekommen. Denn das eine ist, Eltern sozusagen darauf zu verweisen, dass sowieso in zwei Monaten der nächste Elternabend stattfindet. Das war das, was bisher die gesetzliche Lage war. Das andere, was jetzt vorgesehen ist, ist eine viel flexiblere und meiner Meinung nach modernere Form der Elternarbeit, nämlich ein fixer Elternabend und darüber hinaus Elternarbeit nicht in Form von großen Versammlungen, sondern in Form von

 

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