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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 90

 

individueller Betreuung der Wünsche der Eltern. Ich glaube, dass das so gut und richtig ist.

 

Was die Frage, Frau Kollegin Sommer-Smolik, mit dem Jahresplan betrifft, so habe ich diesen nicht gefunden, denn was im § 9 vorgesehen ist, ist ein pädagogisches Konzept. Da glaube ich, dass das gut und richtig ist, dass das so eingefordert wird.

 

Frau Korosec, wenn Sie meinen, obwohl das heute nicht zur Beschlussfassung vorliegt, weil die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin hat schon bei der Anfragebeantwortung gesagt, dass es einen Entwurf einer Verordnung gibt, die jetzt diskutiert wird, sozusagen also keine vorliegt, bezüglich der Anpassung der Förderungen wird man sich das anschauen müssen, möchte ich schon darauf hinweisen - ich habe das eingangs gesagt -, dass es sich primär um eine Anpassung des Gesetzes und damit auch der Verordnung an den Status quo handelt. Das heißt, man braucht jetzt nicht davon auszugehen, dass wir uns auch in der Qualität im Jahr 1967 befinden und den großen Sprung in den 1. März 2003 machen, weil das der Tag ist, wo dieses Gesetz in Kraft tritt, sondern wir sind im November 2002, de facto dort, wo dieses Gesetz jetzt ist und wo auch die Verordnung sein wird. Daher bitte ich darum, das zu berücksichtigen, wenn man gleich fordert, dass die Förderungen angehoben werden müssen.

 

Wenn Sie sagen, dass die Kosten für die Kindertagesheime zu hoch sind, so kann man immer sagen, die Dinge sind zu teuer. Ich möchte aber schon darum bitten, dass man dabei berücksichtigt, dass der Deckungsgrad in den städtischen Kindertagesheimen bei ungefähr 16 Prozent liegt. Wenn Sie sagen - das haben Sie wortwörtlich gesagt -, dass die Stadt Wien beim Mittelstand abkassiert, dann weiß ich nicht, wo Sie das hernehmen, wenn 16 Prozent dessen, was die Betreuung der Kinder kostet, durch Elternbeiträge gedeckt ist und der Rest von der Stadt Wien dazubezahlt wird.

 

Wenn Sie auch sagen, dass das in anderen Bundesländern anders ist, dann glaube ich, gibt es kaum ein Thema, wo es unzulässiger ist, mit anderen Bundesländern Vergleiche herzustellen, weil es kein Bundesland in Österreich gibt, das eine auch nur ansatzweise ähnliche Betreuungsdichte und Betreuungsqualität im Kleinkinderbereich hat. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Daher ist die Frage, ist das, was in der Verordnung geregelt wird, im Gesetz, und ist das in anderen Bundesländern so oder anders, meiner Meinung nach irrelevant, weil wir in Wien eine vollkommen andere Situation haben. Dazu vielleicht nur zwei Zahlen: Wir haben in Wien für fast 94 Prozent aller 3- bis 6-jährigen Kinder einen Betreuungsplatz, wir haben 48,9 Prozent Deckung bei den 0 bis 3-Jährigen, und drei Viertel aller Krippenplätze Österreichs sind in Wien. Daher kann man nicht vergleichen, wie es in Niederösterreich, Vorarlberg, Oberösterreich oder sonst irgendwo ist. Das ist eine einmalige Situation, auf die wir stolz sein können und wo wir jetzt einen nächsten wichtigen Schritt gesetzt haben, indem wir die Gesetze an das anpassen, was die tägliche Praxis ist. Daher glaube ich, dass das gut so ist und dass wir auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Was die Verordnung betrifft, ist heute schon gesagt worden, dass man sich natürlich die verschiedenen Stellungnahmen genau anschauen wird, sich die Abteilung genau anschauen wird und eine dementsprechende Verordnung dann auch der Landesregierung vorlegen wird. Wenn Sie sagen - ich selbst kenne diese Stellungnahme nicht -, dass die PersonalvertreterInnen die Verordnung ablehnen, muss man sich das auch anschauen. Ich finde es nur vom ersten Hören ein bisschen komisch, wieso Dinge, die verbessernd sind, abgelehnt werden. Aber auch das wird man genau prüfen.

 

Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute zur Vorlage haben. Ich möchte mich noch ganz besonders herzlich bei Frau Mag Krejcir von der MA 11 bedanken, die sehr viel Sachverstand, sowohl juristischen aber auch fachlichen, bezüglich der Kinder, der Mütter und der Väter an den Tag gelegt hat. Freuen wir uns, dass wir das heute beschließen werden! - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bedanke mich sehr herzlich für die sachliche Diskussion und möchte mich dem Dank der Frau Abg Wehsely anschließen, ihn aber insofern erweitern, als ich ihr auch persönlich ganz herzlich für ihr Engagement im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Gesetzes und der koordinativen Tätigkeiten, die sie ausgeübt hat, danken möchte. Auch das soll gesagt sein.

 

Ein paar Anmerkungen zu Kritikpunkten: Das meiste ist schon argumentiert worden, aber zwei Dinge möchte ich noch anfügen:

 

Das eine ist die Elternarbeit. Wer immer in diesem Haus - das können viele schon seit vielen Jahren - meine persönliche berufliche Entwicklung als Lehrerin und Pädagogin auch durch meine Wortmeldungen mitverfolgt hat, kann nicht annehmen, dass ich hier ein Gesetz vorlegen würde, das Elternarbeit reduziert. Ich weiß haargenau aus eigener Erfahrung, dass es nicht möglich ist, dass man von vorgesetzter Stelle Elternarbeit untersagt bekommt, wenn man sie machen will. Ich und viele andere, die im pädagogischen Bereich tätig sind, wissen, dass es unmöglich ist, Elternarbeit per Gesetz zu verordnen. Jahrzehntelange Erfahrung im Wiener Schulwesen hat uns gelehrt, dass mit noch so vielen Vorschriften über die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern und Lehrern, dies nicht zu regeln ist, wenn es inhaltlich nicht gewollt wird. Daher ist die Formulierung, so wie sie hier ist, die wesentlich weiter gehendere, als man vom pädagogischen Zielparagraphen über die Durchführungsbestimmungen festlegt, wie die Kooperation passieren soll, und nicht verordnet, wie die Elternarbeit zeitmäßig ablaufen soll. Denn hätte man das tun wollen, dann hätte man die tägliche Kooperation und Kommunikation festlegen und zumindest einmal pro Monat einen Elternabend

 

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