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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 90

 

geschehen wird.

 

Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, obwohl auch wir einige Kritikpunkte haben und wir uns manches anders vorgestellt haben. Vom grundsätzlichen her unterstützen wir es und sagen, das ist der erste Schritt in eine richtige Richtung.

 

Wo sind die Kritikpunkte? - Wie meine Vorrednerin meinen auch wir, dass ein Elternabend sehr wenig ist. Wir haben heute im Gesetz drei Elternabende. Im neuen Gesetz sagt man zwar, ein Viertel der Erziehungsberechtigten kann einen Elterabend einberufen, aber wir wissen, wie sich das im täglichen Leben der berufstätigen Eltern abspielt. Hier kommt es sicherlich sehr auf die Kommunikationsfreudigkeit und auf die Kommunikationsfähigkeit einerseits der Eltern, aber andererseits auch der Tagesheimleiterinnen an. Die Praxis wird weisen, ob sich das mit einem Elterabend ausgeht.

 

Ein Kritikpunkt betrifft den § 8. Auch wir meinen, es wäre richtiger, die Qualitätsmaßstäbe im Gesetz und nicht in einer Verordnung festzulegen. Jetzt kommt das Ganze in einer Verordnung. Aber auch das soll uns recht sein, weil natürlich positiv zu vermerken ist, dass die qualitative Verbesserung in der Kinderbetreuung durch die Senkung der Kinderzahlen, die Erhöhung der Mindestanzahl an Betreuungspersonen und die Erhöhung der Mindestraumkapazität sehr zu begrüßen ist.

 

Allerdings kostet diese Qualitätssteigerung auch mehr Geld. Wir erwarten uns von Ihnen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, dass mit der Verordnung auch sofort klargestellt wird, dass es zur Anpassung der Förderungen kommen muss. Keinesfalls dürfen die Mehrkosten zu Lasten der Familien gehen, denn die Kinderbetreuung in Wien ist zwar bei den unteren Einkommensstufen gar nicht oder nur sehr gering, was zu begrüßen ist, aber beim so genannten Mittelstand entschieden zu teuer. Sie wissen, Sie liegen im Österreich-Durchschnitt sehr hoch oben.

 

Aus zeitökonomischen Gründen möchte ich jetzt nicht wieder Fälle aufzählen. Wir haben das schon einige Male gemacht. Ich ersuche Sie wirklich, in diesem Bereich nachzudenken. Es ist mir nämlich unverständlich, dass Sie unsere Einwände überhaupt nicht beachten, wenn wir sagen, die Bemessungsgrundlage sollte höher angesetzt werden oder es sollte breitere Einschleifregelungen geben.

 

Ich sage noch einmal, positiv ist, dass bis zu einem Familieneinkommen von 1 000 EUR überhaupt nichts zu bezahlen ist. Das begrüßen wir. Aber auf der anderen Seite meinen wir, dass Sie beim so genannten Mittelstand einfach abkassieren, was wir nicht unterstützen können.

 

Ich komme zum Schluss. Es gibt jetzt diese Verordnung, die noch nicht offiziell ist, aber bereits in der Begutachtung ist. Dabei ist sehr interessant, dass die Personalvertretung der städtischen Betriebe überhaupt nicht eingebunden wurde. Es ist auch bezeichnend, dass es einen Beschluss gibt, von allen Fraktionen, die diese Verordnung ablehnen. Ich hoffe sehr, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, dass Sie gerade diese Kritikpunkte der Personalvertretung - das muss Ihnen doch ein Anliegen sein - ernst nehmen und noch die notwendigen Änderungen in der Verordnung vornehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächste ist Frau StRin Landauer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

StRin Karin Landauer: Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren!

 

Wir begrüßen, dass das Kindertagesheimgesetz aus dem Jahr 1967 verändert wird und dass eine längst überfällige Novellierung des Gesetzes, das die Betreuung und Bildung der jüngsten Menschen in unserer Stadt regelt, heute stattfindet.

 

Es gibt einige Kritikpunkte, die uns aufgefallen sind:

 

Gleich beim § 1 ist uns aufgefallen, dass das Wort "religiös" oder "konfessionell" fehlt. In den meisten Bundesländern kommt dieser Begriff vor. Man könnte sagen, dass das keine Wichtigkeit für uns hätte. Daher glaube ich einfach, dass es wichtig gewesen wäre, wenn wenigstens das Wort "konfessionell" erwähnt würde. Ich hatte ein Gespräch mit Ihnen, Frau LhptmStin Laska, für das ich mich sehr herzlich bedanke.

 

Den Abänderungsantrag, der von Frau Abg Mag Wehsely eingebracht werden wird, begrüßen wir sehr, weil wir einfach glauben, dass es sinnvoll ist, dass die sprachliche Gleichbehandlung vorne steht, bevor man das Gesetz durchgelesen hat, auch die Ergänzung, die Sie in § 1 mit der Unabhängigkeit von geschlechtsabhängigen Rollenfixierungen durchgeführt haben. Diesem Antrag werden wir zustimmen.

 

Bei den Erläuterungen zum § 2 ist die bestimmte Stundenanzahl zwischen 0 und 24 Uhr für uns unverständlich. Das sollte in der Verordnung näher definiert werden, weil wir der Ansicht sind, dass die Nachtbetreuung natürlich möglich sein sollte, vor allem für Alleinerzieher oder Alleinerzieherinnen, die keine Möglichkeit haben, das Kind unterzubringen, aber was uns wesentlich erscheint oder wo man sehr genau aufpassen muss, ist, dass das Kind nicht die ganze Nacht und dann den darauf folgenden Tag ebenfalls im Kindertagesheim ist. Da erscheint mir eine Regelung noch sehr wichtig.

 

Der Grund, warum wir dieses Gesetz trotzdem nicht mittragen werden, ist ganz einfach, weil es keine getrennte Abstimmung gibt. Wir würden dem § 8 nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass die Verordnung ins Gesetz gehört hätte. Der von den Grünen eingebrachte Antrag erscheint uns in der Gruppengröße zu groß, also zu niedrig, zu schmal gefasst. Da denke ich mir, dass sich dadurch die Personalzahl exorbitant erhöhen würde. Ich denke mir, es wäre sehr sinnvoll, wenn man auf den Vorschlag der Personalvertretung, die Gruppengrößen, einen Personalschlüssel und so weiter ausgearbeitet hat, eingehen würde, wenn man bei der Verordnung auf die Personalvertretung achten würde, weil wir den Eindruck haben, dass das vor allem so bedacht ist, dass es zum Wohle der Kinder gereicht.

 

Die Verordnung werden wir noch einmal in der Landesregierung besprechen können. Vielleicht gibt es dort eine Möglichkeit, dass Sie auf die Vorschläge der

 

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