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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 90

 

vorgezogen wird: Darin wird erwähnt, dass der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern entsprochen wird, wenn die weibliche Form verwendet wird. Unserer Meinung nach ist das in diesem Fall - das ist heute Vormittag, in meiner Anfrage, schon zur Sprache gekommen - nicht sinnvoll, denn indem man die weibliche Form in Bezug auf Kindergartenpädagogik und Kinderbetreuung in Kindertagesheimen verwendet, verstärkt man unserer Meinung nach die stereotypische Herangehensweise an die Arbeitsfelder, die in diesem Fall wieder Frauen zugewiesen werden. Ich möchte schon sagen, dass man in Bezug auf männliche Pädagogen noch einiges in dieser Stadt machen könnte und dass es, wie wir heute Vormittag in der Fragestunde besprochen haben, Möglichkeiten gäbe, von Seiten der Stadt Wien mit Bezug auf die Berufsfelddiskussion, die vielleicht kommen wird, Akzente zu setzen, dass mehr Männer in diesen Beruf gehen und nicht wieder ein typisch zugewiesenes weibliches Betreuungsbetätigungsfeld Arbeitsfeld ist.

 

Zu unserem Antrag: So sehr wir begrüßen, dass es ein neues Gesetz gibt, so können wir diesem wegen der nicht vorhandenen Gruppengrößen und Betreuungsschlüsseln im Gesetz nicht zustimmen.

 

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

 

"Der Wiener Landtag wolle beschließen, der vorliegende Entwurf eines Wiener Kindertagesheimgesetzes wird wie folgt geändert:

 

1. Nach § 2 wird folgender § 2a samt Überschrift eingefügt:

 

'Arbeitszeitaufteilung für KindergartenpädagogInnen:

 

Die Gesamtarbeitszeit im Ausmaß von 40 Wochenstunden ist folgendermaßen aufzuteilen: 26 Stunden Kinderdienst, 10 Stunden Organisationszeit für Vorbereitung, Supervision und Weiterbildung, 2 Stunden Teamsitzung und 2 Stunden Elternarbeit.

 

Bei einer Anstellung in einem geringeren Stundenausmaß ist auch die Arbeitsaufteilung verhältnismäßig zu verändern.'

 

2. Im § 8 Abs. 2 entfallen die Ziffern 5 und 6. Die Ziffer 7 erhält die Bezeichnung 5.

 

3. Nach § 8 wird folgender § 8a samt Überschrift eingefügt:

 

'Betreuungsschlüssel und zulässige Höchstzahlen:

 

(1) Das Verhältnis von betreuten Kindern und Betreuungspersonen hat wie folgt zu betragen:

 

1. in der Kleinkinderkrippe zwei KindergartenpädagogInnen und eine Helferin,

 

2. in der Kindergartengruppe zwei KindergartenpädagogInnen und eine Helferin,

 

3. der Hort: eine Hortpädagogin und eine Helferin,

 

4. Familiengruppe für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht: zwei KindergartenpädagogInnen und eine Helferin.

 

5. alterserweiterte Gruppen für 3- bis 10-jährige Kinder: eine Kindergartenpädagogin, eine Hortpädagogin, eine Helferin,

 

6. Integrationsgruppe:

 

a) die Kleinkinderkrippe: eine Sonderkindergartenpädagogin, eine Kindergartenpädagogin, zwei Helferinnen,

 

b) in der Kindergartengruppe: eine Sonderkindergartenpädagogin, eine Kindergartenpädagogin und zwei Helferinnen,

 

c) die Hortgruppe: eine Sonderhortpädagogin, eine Hortpädagogin, zwei Helferinnen.

 

7. in heilpädagogischen Gruppen:

 

a) in der Kindergartengruppe zwei SonderkindergartenpädagogInnen und zwei Helferinnen,

 

b) im Hort zwei SonderhortpädagogInnen und zwei Helferinnen.

 

(2) In einer Gruppe dürften höchsten gleichzeitig betreut werden:

 

1. in der Kleinkinderkrippe 8 Kinder,

 

2. in der Kindergartengruppe 15 Kinder,

 

3. im Hort 15 Kinder,

 

4. Familiengruppe für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht: 15 Kinder,

 

5. alterserweiterte Gruppen: 15 Kinder,

 

6. Integrationsgruppen:

 

a) in der Kleinkinderkrippe 8 Kinder, davon 2 behinderte Kinder,

 

b) in der Kindergartengruppe 15 Kinder, davon 2 behinderte Kinder,

 

c) im Hort 15 Kinder, davon 2 behinderte Kinder,

 

7. in der heilpädagogischen Gruppe:

 

a) in der Kindergartengruppe 6 Kinder,

 

b) im Hort 6 Kinder.'"

 

Auch wenn man unsere Zahlen nicht teilt, weil man darüber diskutieren kann, ob es jetzt 6, 8, 15 oder 17 Kinder sind, so sind wir doch der Meinung, dass genau diese Zahlen, nämlich die Gruppenhöchstzahl und ein Betreuungsschlüssel, sehr wohl im Gesetz ihre Verankerung hätten finden können. Wir hätten uns gewünscht, dass das im Gesetz stehen würde, aber vielleicht gibt es wieder einmal einen Entwurf für ein neues Kindertagesheimgesetz in Wien. Ich hoffe nicht, dass wir wieder einige Jahrzehnte darauf warten müssen. Aber vielleicht wird unserem Antrag auch zugestimmt. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächste ist Frau Abg Korosec zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Der Entwurf des Kindertagesheimgesetzes liegt vor. Er soll ein Gesetz aus dem Jahr 1967 ablösen. Das ist richtig und auch notwendig, denn in weiten Bereichen entspricht das Gesetz nicht mehr den heutigen Erfordernissen, Kenntnissen und Methoden der Pädagogik.

 

Ich will auch erwähnen, dass die gesellschaftliche Bedeutung der Kindertagesheime eine sehr wichtige familienergänzende Maßnahme ist, aber dass diese Einrichtung auch notwendig ist, um den Eltern die Berufstätigkeit zu ermöglichen. Das heißt, dass natürlich hinsichtlich der Öffnungszeiten einer Flexibilisierung breiter Raum gegeben werden muss. Hierzu gibt es eine Reihe von Pilotprojekten, die alle zu begrüßen sind. Ich bin davon überzeugt, dass es auf diesem Weg noch weitergeht und dass in diesem Bereich noch einiges

 

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