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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 49

 

eingebrachten Abänderungsantrag. Er betrifft den § 2 Z. 3, § 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 1.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Landtags, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die zwei eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Der Erste betrifft ein Wiener Bodenschutzgesetz. Hier wurde in formaler Hinsicht die Zuweisung an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt beantragt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dieser Zuweisung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Er ist somit mehrstimmig zugewiesen.

 

Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag befasst sich mit einem Bundes-Bodenschutzgesetz. Hier wird in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Der Antrag ist abgelehnt. Er hat nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Postnummer 3 (00851/2002-MDALTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Unterweisung in Wintersportarten - Wiener Schischulgesetz.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau LhptmStin Laska. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auch wenn draußen Sonne scheint und es sehr warm ist, so bitte ich Sie, die Diskussion zu dieser Gesetzesvorlage mit jener Intensität, die in diesem Hause üblich ist, zu führen, und gleichzeitig bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.

 

Präsident Johann Römer: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Barnet.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreter! Hoher Landtag!

 

Das Wiener Schischulgesetz ist - wie man erkennen kann - offensichtlich keine besonders kontroversielle Materie. Außer meiner Fraktion hat niemand anderer Redner gemeldet. Ich komme dieser Pflicht gerne nach, vor allem auch deswegen, weil der Anlass wirklich erfreulich ist. Nach drei heißen und anstrengenden Tagen ermutigt einem das Schischulgesetz mit Blick auf den kommenden Winter, doch das eine oder andere zu sagen. Keine Angst, ich will Sie nicht allzu lang von Ihren sommerlichen Freuden schon in den Winter entführen, aber ich muss dennoch einige Anmerkungen dazu machen, vor allem, weil wir dieses Gesetz aus guten Gründen ablehnen werden. Nicht aus Jux und Tollerei, obwohl man bei genauer Durchsicht bei einigen der Bestimmungen sehr wohl skurrile Ansätze machen könnte.

 

Kollege Tschirf, ich habe darauf verzichtet, meine Schilehrerhaube mitzunehmen, nicht nur, weil mich die einen oder anderen dann nicht erkannt hätten, sondern weil der Ernst des Gesetzes mich dazu veranlasst hat. Also ich habe darauf verzichtet, diese Schimütze mitzunehmen. Es war vielleicht besser, denn es gibt eine Reihe von sachlichen Gründen, dieses Gesetz abzulehnen. Nicht etwa, weil man etwa gegen den Schisport wäre, den ja Hunderttausende Wiener wirklich begeistert ausüben, oder weil man dagegen wäre, dass Wiener Schilehrer werden. Das ist nicht das Problem. Das Problem liegt in den alpinistischen Prüfungen, egal ob im Tourenführen oder in der Schiausbildung von Kindern, die man durchaus auch in anderen Bundesländern als Wiener erlernen kann, eben am Dachstein, in Obertauern, in der Silvretta, aber nicht in Wien.

 

Nein, wir lehnen dieses Gesetz auch deswegen nicht ab, weil es nicht legistisch brauchbar wäre. Das ist es durchaus. Es ist nur in sich unvollziehbar und auch grundsätzlich völlig unnotwendig. Ich werde Ihnen, geschätzte Mitglieder des Landtags, dies auch an einigen detaillierten Beispielen darlegen, denn man muss es sich wirklich Punkt für Punkt auf der Zunge zergehen lassen, um die Skurrilität zu erkennen.

 

Beginnen wir mit dem Grundsätzlichen.

 

Der Zweck der Norm. Jede Rechtsvorschrift hat es als immanente Grundlage. Der Zweck dieser Norm ist vorgeblich in § 1 die Unterweisung des Schilaufs in Wien und durch Wienerinnen und Wiener zu Erwerbszwecken. So weit, so gut zum § 1.

 

Bereits im § 2, den Ausnahmebestimmungen, kommen wir aber dazu, dass es nicht die ganze Wahrheit ist. Denn, Frau Landeshauptmann-Stellvertreter, wo ist denn der Handlungsbedarf beim Abs. 6, der davon ausgeht, dass der Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht anzuwenden ist auf - und ich zitiere das für Sie - den Ausflugsverkehr von Schischulen anderer Bundesländer oder ausländischer Schischulen innerhalb Wiens? Also das müssen Sie mir einmal zeigen, wo eine andere Schischule beabsichtigt, ernsthaft in Wien Schifahren zu lehren, oder gar Ausländer. Also diesen Platz muss mir einer zeigen. (Abg Rudolf Hundstorfer: Niederösterreich!) Kollege Hundstorfer, für Sie habe ich auch noch was mitgebracht, aber Sie werden mir diesen Platz sicher noch zeigen.

 

Hoher Landtag! Woher kommen denn diese Bestimmungen des Gesetzes und auch die Ausnahmebestimmungen? -

 

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